Beiträge von karl_11

    Wie ich nun erfahren mußte, sind viele andere Personen ebenfalls mit den Grundgebührenausbuchungen nach 12 Monaten betroffen sowie überrumpelt wurden.
    Laßt uns diesbezüglich zusammenschließen, dann sind die Erfolgsaussichten größer.


    Schickt bitte eine PN oder E-Mail, falls Ihr betroffen seit.
    E-Mail: karl_1@t-online.de

    Zitat

    bei interesse sende mir bitte per pn deine persönlichen daten,...


    wär echt super, wenn Du mir weiterhelfen könntest. Leider kann ich heute noch keine PN verschicken, bin zu neu hier, geht erst ab morgen (24 Stunden nach der Anmeldung)

    Zitat

    wir brauchen schon zuverlässige, objektive und richtige infos, um im falschen forumsbereich dann wenigstens sinnvolle antworten geben zu können.


    sorry lizzard, wie Du bemekt hast, bin ich neu in diesem Forum. Das nächste mal versuche ich den richtigen Bereich zu treffen.


    Zu dem Paket kann ich keine Aussage machen. Auf der Rechnung steht nur "Monatl. Paketpreis" € 6,47 und dann das Datum (Monat).


    Desweiterem habe ich mir nochmals den Vertrag angesehen. Es ist, wie bereits gesagt, ein buntes Werbeblatt, mit angepriesenen € 0,00 Kosten in den ersten 24 Monaten. Die Grundgebühr wird erst ab dem 24 Monat fällig! (Vorderseite)


    Rückseite
    Vertragsdaten, Name, Vorname, Geb.-Datum, Anschrift, etc.
    Ganz klein unten stelle ich einen Widerspruch zur Vorderseite fest.
    Grundgebührenbefreiung in den ersten 18 Monaten, zusätzlich ein Guthaben von 50,00 Euro.


    Vorderseite - Werbung; rückseite weischt ab von der Vorderseite!?


    Es steht definitiv nirgends, das das Guthaben innerhalb der ersten 24 Monate irgendwann verfällt!


    Ist dieser Vertrag seriös oder nicht.
    Als Laie sehe ich mich natürlich veralbert. Vorne so, hinten ganz anders.
    Es war nie die rede davon, ich habe mehrmals unter Zeugen nachgefragt, als ich den Vertrag abgeschlossen habe, alle Argumente und Antworten des Händlers bezog sich immer auf die Vorderseite.


    Fakt ist, selbst wenn die ausgefüllte Rückseite entscheiden sollte, es steht nirgends, das das Guthaben verfällt.

    Zitat

    oder es war eine Einmalzahlung auf das Kundenkonto bei VV - davon werden dann solange noch Guthaben vorhanden ist die anfallenden Kosten abgezogen. Der Kunde hat durch die Methode keinerlei Buchungen auf dem privaten Bankkonto


    es gab nie eine Buchung auf mein Bakkonto.
    Lt. Aussage von VV wurde das Startguthaben angelegt, welches nach dem 12 Monat bei nicht in Anspruchnahme verfällt.
    Es gab nie einen Hinweis des Händlers, auf diese Tatsache, hätte sich ja auch mit der Werbung gebissen.
    Das ein Guthaben irgendwann verfällt, ist ebenfalls aus den unterlagen nicht zu sehen.


    So wie ich die Sache sehe, werde ich wohl einen Anwalt damit beauftragen müssen.

    Zitat

    wen es um Erstattung von anfallenden GG geht ist der Händler dein Ansprechpartner - wenn es um Details zum eigentlichen vertrag geht ist eben VV dein Ansprechpartner.


    Es geht in erster Linie um die Einhaltung des Vertrages, dann also VV.
    Beruft sich allerdings VV auf die Zahlung der Grundgebühr dann der Händler?


    Wenn ich einen Anwalt beauftragen würde, an wem müßte er sich wenden, VV oder Händler?


    Rechtsschutz?, ja hab ich.

    Zitat

    Hast du irgendwo schriftlich den Hinweis bei Vertragsabschluss bekommen, dass das Guthaben verfällt?


    Es war nie die Rede vom Guthaben. Es handelt sich lt. Werbung um ein Kostnix-Paket. €0,00 Grundgebühr in den ersten 24 Monaten, keine Anschlussgebühr, kein Mindestvertragsumsatz. Daher auch keine Aussage zu dem Guthaben.
    Es war nicht mein ziel, zur IDFA zu fahren, um Handy-Verträge abzuschließen. Es hat sich halt ergeben. Die Mitarbeiter des Händlers waren wie Geier, scharf auf die Abschlüsse.
    "Packen sie die SIM-Karte im Schrank", sie haben keine festen Kosten innerhalb der ersten 2 Jahre." - so die Aussage vor Ort.


    Ich verstehe nur nicht, warum VV mir keine Vertragskopie zusendet, dann währe eigntlich alles sofort klar.


    Mit wem müßte ich mich jetzt rumstreiten, mit VV oder dem Händler?
    VV will von mir Geld sehen, ich sage nein, denn es steht nicht im Vertrag.

    Zitat

    Hast du denn keine Vertragskopie?


    ja, ich habe eine Vertragskopie. Ich möchte nur gern mals wissen, ob VV eventuell eine andere hat, weil in meiner steht es drinn, wie es es beschrieben habe.


    Zitat

    Wer war dein Händler? Was steht i deinen noch vorhandenen Unterlagen dazu?(also in welcher Form wird die G erstattet oder mögliche Zusatzleitungen wie Startguhaben oder Handy usw.)


    Händler ist die Firma Yatel.


    VV verweist auf ein Guthaben, welches sie meinem Konto gutgeschrieben haben. Das Guthaben + 18 Monate Grundgebührenbefreiung entspricht eine wertmäßige Grundgebührenbefreuung von 24 Monaten, so die Aussage von VV.
    Jedoch verfällt das Guthaben nach dem 12 Monat bei nicht in Anspruchnahme.
    Ich habe bis dato nicht telefoniert und daher auch keine Guthaben in Anspruch genommen. All diese Sachen gehen nicht aus meinen Verträgen der Sonderaktion hervor.