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Oh, wieder was gelernt: man nimmt für filigrane Arbeiten als nicht "Hammer und Meisel"?! ![biggrin :D](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/1f606.png)
Wie allerdings Aluabrieb auf die Fliesen kommt, ist mir ein Rätsel.
Oder sind diese lustigen Fliesenschneidgeräte mit den Rollrädchen, etwa aus Alu??
Gruß Walter
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Ist schon irgendwie lustig (oder auch nicht), dass überall in unserem Rechtssystem die "Unschuldsvermutung" gilt ... nur nicht wenn es um Geld oder Steuern geht.
Da steht man ratz fatz am Pranger und muss dann mühsam um seinen Geld, seinen guten Ruf oder was auch immer kämpfen.
Nur weil etwas "mit vertretbaren Aufwand nicht machbar ist", heisst das lange noch nicht, dass man deshalb von der Sorgfalls- oder Überprüfungspflicht entbunden wäre.
Meiner Meinung nach dürften dann auf diesem Weg keine Daten gesammelt und an Dritte weiter gegeben werden.
Gruß Walter
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Boris1968: was für Alu-Reste sollen den Fliesenschneider kommen?
Wenn das eine Trennscheibe war, daann ist das alles andere, aber kein Alu und hat sich in die Lasur der Fliese eingebrannt. Dann hilft auch kein Reinigungsmittel mehr.
Ich hoffe für Dich, ich irre mich.
Gruß Walter
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Amerikaner: Die Denke der S21-Gegner ist doch klar: Die bauen schon mal vor.
Bei der Abstimmung werden hauptsächlich die teilnehmen, die dagegen sind.
Die, die dafür sind und/oder denen es "egal" ist, werden eher zuhause bleiben, aus welchen Grund oder Motivation auch immer.
Ergo, wird das Ergebnis so aussehen: relativ geringer Wahlbeteiligung insgesamt und relative hoher Prozentsatz an Wählern, die gegen S21 sind.
Konsequenz:
- die, die dagegen sind, fühlen sich bestärkt bzw. in der Mehrheit
- die, die dafür sind, fühlen sich im Recht, da Mindestbeteiligung nicht erreicht
Fazit:
An der jetzigen, verfahrenen Situation wird sich nicht wirklich etwas ändern.
Gruß Walter
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Das verstehe ich jetzt nicht ganz:
Gibt es überhaupt einen rechtlichen Rahmen, wann und wer über wen und was einen Eintrag in einer der Auskunftsbüros tätigen darf?
Oder darf das jeder, mit Kopie einer selbstausgestellten Rechnung, die angeblich nicht bezahlt worden ist?
Mir ist schon klar, dass nicht alles durch Gerichte geklärt sein kann.
Aber irgendwelche gesetzliche Voraussetzungen gibt es doch hoffentlich dafür, oder etwa nicht?
Gruß Walter
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6210: Da gebe ich dir Recht - das hat die Massen Ende letzten Jahres/Anfang diesen Jahres auf die Straße getrieben. Und genau das haben sie ja auch erreicht. Mit diesem Projekt und den Entscheidungen dazu wird jetzt anders - transparenter und nachvollziehbarer - umgegangen.
Und es wird nicht ohne Wirkung auf zukünftige Großprojekte und ihrer Planung und Durchführung haben.
Damit darf man zumindest die Hoffnung haben, dass sich die zukünftigen Demonstrationen gegen S21 wieder auf die Menge von Menschen reduzieren wird, die tatsächlich gegen S21 sind und nicht allgemein ein Problem damit haben, wie Politik heutezutage mit dem Souverän umgeht.
Gruß Walter
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Doch, ich kann abstimmen und erhalte sogar ein freundliches Feedback:
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Na ja, man muss fair bleiben. Das Bundesministerium XY fördert das Portal ja nur mit 750.000 €.
Da kann man nicht alles bis zum Ende fertigmachen.
Gruß Walter
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@dymuzi: Woher nimmst Du den Optimismus, dass Anna schon im Winter kommt?
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Sehe ich ähnlich wie Du, Bino-man.
In erster Linie ist der Verbraucher "in der Pflicht", sich über das was er/sie kauft im klaren zu sein.
Und das sollte vom Aufwand her auch machbar sein. Gerade im Lebensmittelbereich ändert sich unser Kaufverhalten ja nicht so schnell, will heissen ca. 80-90% (natürlich nur meine subjektive Einschätzung) der Produkte sind immer gleich. Und die verbleibenden 10% sollten wir beim ersten Mal genauer unter die Lupe nehmen, bevor wir sie in den Einkaufswagen werfen.
Etwas anderes ist natürlich, eine wissentliche Falschaussage zum Produkt auf der Verpackung.
So etwas muss natürlich unnachgiebig und streng geahndet werden - und hier kommt dann das neue Portal ins Spiel und ist vielleicht auch sinnvoll.
Mal eine ganz andere Frage: bin ich als User, der sich konkret über ein Produkt auf dieser Website "beschwert", eigentlich geschützt oder laufe ich Gefahr, das der Hersteller meine Identität feststellen lassen kann und mich im Zweifelsfall auf "Schadenersatz" wegen Rufschädigung, falscher Beschuldigungen, unklarer Aussagen, etc. verklagen kann?
Gruß Walter
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Wow, da bin ich jetzt wirklich mal gespannt, Wann und Was da (als Auskunft) bei Bürgel rauskommen wird.
Sind die Anforderungen an einen Laufzeitvertrag tatsächlich mittlerweile schon "so hoch"?
Wenigstens ein Laufzeitvertrag ohne Handysubvention (was faktisch ja ein Kredit darstellt)
sollte doch ohne große Risiken für die Netzbreiber und Provider sein. Ich dachte bisher immer, die "Schufaklausel" in den AGBs wären mehr oder weniger nur pro forma drin, damit man im Einzelfall nachfragen darf/kann. Dass das tatsächlich wohl immer geschieht und sogar noch nicht einmal ausschließlich bei der Schufa, sondern sonst wo - wer halt gerade lustig Daten über einen sammelt und damt auch noch legal Geld verdient, hätte ich nicht gedacht.
Gruß Walter