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Es ist wohl klar, dass der TE sich jetzt langsam mal um eine wirklich professionelle, rechtliche Beratung kümmern sollte.
Ich verstehe den so schön fett markierten Passus so, dass der gesetztliche Vertreter mit seiner Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag - und diese Unterschrift wird es wohl beim TE geben, eben diese Ermächtigung getätigt hat.
Gruß Walter
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Auch wenn meine Beiträge weiter oben schon mal pauschal als Quatsch abgetan worden sind, will ich noch einmal etwas dazu schreiben.
Im KONZ Steuerlexikon findet man unter dem Eintrag "Vermögenswirklsame Leistungen" folgenden Absatz:
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Bei einem minderjährigen ArbN, den sein gesetzlicher Vertreter zum Abschluss des Arbeitsvertrages ermächtigt hat, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertreters Verträge mit dem ArbG über vermögenswirksame Leistungen abschließen kann.
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Vielleicht zielen die ja genau darauf?.
Ähnliche Aussagen finden man übrigens auch im Zusammenhang mit Minderjährige, Mietvertrag für Wohnung, wenn diese für die Ausübung einer Ausbildung benötigt wird
und der Ausbildungsvertrag wiederum mit dem gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten zusammen abgeschlossen worden ist.
Gruß Walter
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Also, ich denke, neben einer strikt einzuhaltenden Ausgabediziplin lauert kurzfristig die größte Gefahr in deinem Dispokredit: 6.000 € bei 1.000 € regelmäßigen Einkommen ist mehr als ungewöhnlich. Und du hast im Gegensatz zu einem Darlehen (solange du dieses bedienst), keinen Rechtsanspruch darauf. Die Bank könnte das ohne Vorankündigung heruntersetzen. Mir wurde von einem Bankmitarbeiter einmal gesagt: ca. 2-fache des regelmäßigen Einkommens (d.h. Geldeingang auf dem Konto) definiert die Höhe des eingeräumten Dispokredits.
Wenn irgendmöglich würde ich vor dem Banktermin eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Gruß Walter
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Na ja, mit 17 ist man eigentlich nur beschränkt geschäftsfähig.
Salopp gesagt, greift hier der "Taschengeld-Paragraph" aus dem BGB, d.h. alle Geschäfte, die du mit deinem Taschengeld (oder dem, was du verdienst) bestreiten kannst, darfst du alleine tätigen, für alle anderen Geschäfte brauchst die Einwilligung eines deiner Erziehungsberechtigten.
Allerdings wirst Du nach 4 Jahren - und du selbst bist jetzt mittlerweile volljährig - auf dieser Basis nichts mehr rückgäng machen können.
Gruß Walter
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Kann gar nicht sein.
Ich sage nur: Karl May, Kara Ben Nemsi, ... durch's wilde Kurdistan ...
Natürlich gibt es das!
Nachtrag: Sorry, ich triffte ab und höre jetzt damit auf.
Ich will nicht, dass der thread geschlossen wird.
Mich interessiert nämlich schon, wie die eigentliche Geschichte (1l Öl, etc. und der Autokauf) ausgehen wird.
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Oh, das ist ja eine ganz neue Online-Enzyklopädie?!
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Bei Nokia ist das bestimmt kein Bug, sondern ein Feature.
Ups, sorry ... ist mir so raus gerutscht und ich hab's einfach stehen lassen.
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Ja, durchaus.
Aber, mit dem kann ich mich irgendwie nicht anfreunden.
Außerdem "passt" mit das auch nicht, bei builtin-Funktionen auf Drittanbieter zurückzugreifen.
Ich kauf ja auch nicht einen Audi und werf als erstes die Sitze raus, weil die von Daimler bequemer sind.
Das soll und kann Nokia selbst hinkriegen.
Gruß Walter
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Also, ich bin ja eigentlich mit PR1.2 (sehr) zufrieden.
Mir fehlen nur folgende 2 Features:
- vernünftige Tastatur im Potraitmodus
- automatischer Zeilenumbruch im Browser, um bei Textvergrößerung ohne nerviges, horzontales Scrollen auszukommen.
Wenn die als PR1.3 kommen würfde, bräuchte ich auch kein Anna mehr:
Wir ihr seht, sind meine Wünsche bescheiden und klein ... und trotzdem seit Monaten unerfüllbar?!
Gruß Walter
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Das einzige, was ich an der Kamera zu bemängeln hätte, wäre der "rote Augen"-Effekt, bei Aufnahmen von Personen im Raum.
Im Raum wird so gut wie immer (automatisch) der Blitz zu geschaltet (was an sich ja nicht schlimm ist, sondern nur ein Indiz, dass es eben zu dunkel ist) und dann habe ich den Effekt (Option "rote Augen vermeiden" an/aus - ist fast egal) mit den vermeindlichen Untoten.
Gruß Walter