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Original geschrieben von Potty
Ich suche eine Hotelempfehlung für Las Vegas. 4 oder 5 Sterne. Das Bellagio oder Encore sprengen dann aber leider doch den Rahmen.
Irgendwelche Ideen mit gutem Preis - / Leistungsverhältnis?
Definiere "gutes Preis- / Leistungsverhältnis" in Vegas kommt es sehr stark darauf an wann man vor Ort ist. Am Wochenende ist es grds. teurer als unter der Woche, wenn Du dann auch noch gerade da bist wenn eine große Messe/Veranstaltung ist zahlst Du selbst für einen ranzigen Raum im Planet Hollywood einen Haufen Geld.
Solange man also das Datum und die Preisvorstellung Deinerseits nicht kenn wird es schwierig da einen Tip zu geben.
Ansonsten würde ich sagen:
Wenn Vegas dann schon richtig. Lieber ein paar $ mehr ausgeben aber dafür dann auch zentral am Strip und mit einem anständigen Blick aus dem Zimmer.
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Sagen wir mal so:
Da allein das Teil wertmäßig die Freigrenze sprengt - derjenige der es also mitbringt sich dann selbst nicht mal mehr ein T-Shirt für den Eigengebrauch kaufen kann ohne dieses zu verzollen halte ich es für unwahrscheinlich das sich da jemand findet.
Da würde ich schon eher schauen ob es nicht doch irgendwie über borderlinx o.ä. geht.
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Original geschrieben von murmelchen
Da mit dem Handy nur kurz ca. 30-40 Sek, gefilmt wurde ist es ein sogenannte "anlassbezogene Videoaufzeichnung" und alles kein Problem.
Na wenn Du meinst - die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema (die durch die Täter welche massive Sachbeschädigung begangen hatten ins Rollen gebracht wurde) spricht da eine andere Sprache.
Schön und gut wenn der Depp einen drauf bekommt, aber hast Du Lust dann dem Rowdy dann noch ggf. Schadenersatz zahlen zu müssen?
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Und Du darfst Dich dann damit rumärgern ob Du den Chaoten überhaupt hättest filmen dürfen...
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Und (von der Gefährlichkeit her mal ab) wäre das Reifenmittel ja eh nur für den 1x Gebrauch als Notlösung einsetzbar. Ist ja bei Autoreifen nicht anders - damit komme ich bis zur Werkstatt und dort kann ich den Reifen den ich so verarztet habe dann wegschmeißen (wenn ich Pech habe die Felge gleich mit) aber repariert wird der dann nicht mehr.
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Ich würde vor allem mir dort eine Nummer besorgen und nicht die DE Nummer mit rüber nehmen (auch wenn bei z.B. VF da jetzt solche Geschichten angeboten werden).
Gerade wenn man sich in den USA auf bestimmten Internet-Seiten etc. registrieren will muss häufig auch eine Tel. Nummer angegeben werden und nicht alle Seiten (insbesondere die welche sich primär an US-Bürger richten) unterstützen die Eingabe von ausländischen Nummer d.h. mit einer DE Nummer und dem +49 kann man sich dort dann nicht anmelden da das DE Nummernschema nicht akzeptiert wird.
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Nun ja dafür hat man ja die "Aufstocker" geschaffen - wenn der eine Job nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts reicht gibt es ergänzende ALG II Leistungen aber eben kein ALG I.
Um das verlinkte Teilarbeitslosengeld beanspruchen zu können müsste der "Hauptjob" schon so limitiert sein (was die Anzahl der zu arbeitenden Stunden etc.) angeht das man nicht vom Hauptjob sprechen kann.
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Sagen wir mal so:
Wer keine Leistungen bezieht steht auf der Prioritätenliste der Fallmanager nicht gerade ganz oben...
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Re: Re: Re: Frage zum Arbeitslosengeld I
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Original geschrieben von 7650w
Kannst Du das mal näher erläutern?
"Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Es wird zwischen Anrechnungszeiten, die für Ihre Rente bewertet werden, und Zeiten ohne Bewertung unterschieden. Auch ohne Bewertung (zum Beispiel für Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug) können diese Zeiten Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben werden."
http://www.deutsche-rentenvers…_sie_beachten_sollten.pdf
Soll heißen: Wenn ich ne Weltreise mache ohne ALG 1 zu beziehen und nicht arbeitslos gemeldet bis bekomme ich genau 0,0 für die Rente angerechnet. Mache ich ne Weltreise, bin arbeitslos gemeldet ohne ALG 1 Bezug kann in bestimmten Konstellationen diese Zeit dann trotzdem für die spätere Rente berücksichtigt werden.
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Re: Frage zum Arbeitslosengeld I
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
oder setzt der Bezug von ALG I eine (aktive) Arbeitssuche voraus? Der Betroffene beabsichtigt im Übrigen nicht, sich "pro forma" als arbeitssuchend zu melden, weil er dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung steht -
So wird ein Schuh draus was eben auch bedeutet - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen = kein ALG 1.
Nur als Hinweis: Sofern der Betroffene die Zeit in der er dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung steht (Weltreise etc.pp.) nicht für die RV anderweitig nachweisen kann kann es u.U. sinnvoll sein sich zwar arbeitssuchend zu melden ohne aber ALG 1 zu beantragen.