Beiträge von peeck
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Du sagst, in der Schalterkonsole liegt ein 5x1,5 Kabel. Das müsste zu einer Verteilerdose
im Raum führen.
Darin kommt das 5x1,5 Kabel an und da müsste ein weiteres blindes Kabel
liegen, welches nach aussen führt, vermutl. ein 3x1,5. Von da aus, macht
eine Messung dann erst Sinn.GP
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M.E. ist die Politik gefragt, spreche hier von EU-Ebene.
Den Herstellern wird bis Ende 2019 Frist gegeben sich auf einen einheitlichen Standard
der Ladekabel festzulegen.
Unabhängig der Antriebsysteme Hybrid/rein Elektro ist ein austauschbares Akkupak
mit einer Reichweite von ca. 70km vorgegeben, das einheitliche Austauschkriterien
erfüllt.Nur diese Fahrzeuge erhalten ein EU-weite Förderung, Hohe lass ich mal offen.
Hersteller, welche meinen ihre eigene Suppe kochen zu müssen, sollen sehen wie
sie zurecht kommen.Gleichzeitig erhalten Unternehmen öffentliche Förderung für den Bau von, ich sag
mal "Accu-Tankstellen" - und das müssen nicht die Mineralölkonzerne sein.Ich weis, ich träume - aber nur das würde einen gewaltigen Schub auslösen.
GP
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Da würde ich mal nicht allzuviel erwarten.
Ursprüngliche von 10/14 - 06/16 5093kwh (593+4500) sind 232 kwh pro Monat.
Jetzt 2453 kwh für 12Mte. = 204 kwh.Deine Abschlagszahlung ist ja auf die 232 kwh kalkuliert, Verbrauch jetzt 28x12=336 kwh weniger.
Da kommt nicht viel zusammen.GP
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Da gibt es einiges auf dem Markt.
Suche mal nach Video-Türsprechanlagen.
Bei Bussystemen können die vorhandenen Leitungen
genutzt werden ohne Nachverkabelung.GP
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Einfach gerechnet hast du bei voll ausgefahrener Halterung eine Zugkraft von rd. 35kg.
Also je 17,5kg auf die beiden oberen Dübel, bei den unteren tendiert die Zugkraft gegen 0.GP
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Derartiges steht bei Wohneigentum üblicherweise in der Teilungserklärung und nicht im Kaufvertrag.
Bei äußerlichen Veränderungen ist zudem die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
erforderlich. Heißt, auch wenn die Hausverwaltung abblockt, könnte man Antrag bei der
nächsten Eigentümerversammlung stellen.GP
...zu spät
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Vielleicht hilft das etwas weiter.
Müsste dem Verwalter etwas zu denken geben.
Da vermutlich in der Teilungserklärung dies nicht geregelt ist, dürfte es ja irgendwann dazu einen
Beschluß gegeben haben.Sollte der nicht allstimmig gefasst worden sein
GP
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Für den Geldautomaten wird ein elektronische Protokoll geführt.
D.h. es ist der abgebrochene Vorgang mit Fehlercode protokolliert und
der nächste mit der Abhebung.
Auch wird protokolliert, wenn Geld teilweise oder gar nicht entnommen wurde u. in der sep. Box landet. Und da liegt der Hase im Pfeffer, es gibt Automatentypen die registrieren dabei die
Anzahl der Scheine welche in die Box wandern und andere nur das Geld eingezogen wurde.Bei der Leerung dieser Kassette finden sich dann entsprechende Anzahl der Scheine, welche
anhand des Fehlerprotokolls den entsprechenden Kunden wieder gutgeschrieben wird.Fast alle Banken bedienen sich dabei externer Dienstleister (Geldversorger) und dabei spielt
halt auch die entsprechende Qualität eine Rolle.GP