Beiträge von zivilord

    Dauerposter: Habe mir das eben kurz angeguckt und es ist einfach eine normale Ausfahrt mit verlängertem Verzögerungsstreifen also gelten dort die normalen oben schon beschriebenen Regeln. Wenn du auf dem Streifen bist und von der Autobahn runter darfst du nicht geradeaus weiter und wieder auf die Autobahn rauf weil dir das Straßenstück mittels Verkehrszeichen nicht zum Befahren frei steht. Liebe Grüße Alex

    Dauerposter:


    Ich schaue mir das heute abend oder morgen mal an, da ich dort schon länger nicht mehr gefahren bin und es momentan nicht bildlich im Kopf habe, und dann kann ich Dir hoffentlich genaueres zu sagen :)


    Quindan:


    Wir hier in München haben diese (super) Neuerung auch und es ist so:


    Beschilderung sagt Standstreifen nicht als Fahrstreifen benutzen -> die Linie ist eine Fahrbahnbegrenzung und ist nicht zu Überfahren (außer im Pannenfall ect) -> "Mauer"


    Beschilderung sagt Standstreifen als Fahrstreifen benutzen -> die Linie ist nicht mehr als Linie (Fahrbahnbegrenzung) sondern als eine normale gestrichelte dünne Fahrstreifenbegrenzung (gedanklich) zu betrachten und befolgen -> keine "Mauer"

    PhilipK-Obh:


    Bei so einer beschilderten "Mehrzweckspur" ist die Linie dann aber auch keinen Fahrahnbegrenzung aka Mauer sondern erfüllt den Zweck einer Fahrstreifenbegrenzung (gestrichelte dünne Linie) und somit wär es ja auch mehr als unlogisch sie nicht zu überfahren wenn es einem die Beschilderung vorgibt. Soviel Mitdenken traut der Gesetzgeber dem Fahrzeugführer wohl zu :)


    Auf Verzögerungsstreifen gilt grundsätzlich kein Tempolimit (außer angepasste Geschwindigkeit) wenn nicht auf der Autobahn als solches auch schon ein Tempolimit vorherrscht. Bei einer gefährlichen Ausfahrt wird dann gerne ein 60er oder 80er Schild aufgestellt. Nach Deiner Logik könnte ich also immer mit Vmax eine Ausfahrt nehmen egal wie schnell der Verkehr auf der Autobahn ist. Die die Geschwindigkeit begrenzenden Schilder geben immer die maximal zulässige Geschwindigkeit an und nicht die zu fahrende Geschwindigkeit. Wenn der Verkehr ins Stocken gerät ist es erlaubt rechts mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorbeizufahren - das gilt auch für den Verzögerungsstreifen. Als Faustregel nimmt man "Bei Geschwindigkeiten <60km/h darf ich mit max. 20 km/h mehrrechts vorbeifahren" - dabei muss man natürlich auch jegliche Gefährdung ausschließen und nicht rechts überholen (also ausscheren -> vorbeifahren -> wieder einscheren. Wenn jetzt das Schild auf dem Verzögerungsstreifen 120 sagt, der Verkehr auf der Autobahn 40 fährt darfst Du nicht mit 120 sondern nur mit 60 den Verzögerungsstreifen nutzen.


    Doch auf dem kombinierten Streifen wird mit zweierlei Maß gemessen, denn der Eine benutzt ihn als Beschleunigungsstreifen mit den dafür geltenden Regeln und der Andere als Verzögerungsstreifen mit wieder anderen Regeln.


    Przemek: Das ist auch mein Standpunkt und wird auch meines Wissens nach überall so beigebracht und jeder Polizist hat lieber einen Fahrzeugführer der den Standstreifen bei Bedarf mitnutzt als einen der auf dem Beschleunigungsstreifen verbotenerweise stehenbleibt oder sich in die Autobahn zwängt.


    Edit:


    Dauerposter:


    Das mit dem Bus ist eine gute Frage also das mit der "baulichen Trennung" war für eine Verdeutlichung der Zugehörigkeit der Ampeln. Theoretisch müsstest Du an dem Bus mit Warnblinkanlage, egal wo Du fährst, mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, da das ja sogar für den Gegenverkehr Pflicht ist, außer es ist eine "echte bauliche Trennung" wie ein Grünstreifen, Mittelleitplanke vorhanden.


    Also die Sache mit Deiner BaB kann ich mir gerade gedanklich nicht so vorstellen, aber wenn das Ganze quasi der Verzögerungsstreifen zu einer Ausfahrt und nicht zu einer Überleitung auf eine andere Autobahn ist darfst Du dort nicht mit höherer Geschwindigkeit fahren als der Verkehr links.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Danke, wieder was gelernt, fahre vielleicht schon zu lange Auto...


    Solange keiner gefährdet wird (z.B. wenn der an dem Du gerade rechts vorbeifährst sich doch noch entscheidet die Ausfahrt zu nehmen) oder Du vor den Augen der Polizei mit 40km/h oder mehr an einem auf dem Verzögerungstreifen vorbeirauschst wird sicher keiner was dagegen sagen auf dem Verzögerungsstreifen noch "Ausrollen" zu lassen auch wenn Du dann geringfügig schneller bist als z.B. der LKW auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn :)


    Besonders schlimm finde ich das mit den Linien bei den Beschleunigungsstreifen an Autobahnen wenn die Leute sich lieber mit 60 km/h auf die Autobahn quetschen und dortige Auto/LKWs ausbremsen und Unfälle riskieren anstatt einfach noch weiter auf dem Standstreifen zu beschleunigen. Was jedoch gar nicht geht sind die Leute, die auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten weil er zu Ende ist. Manchmal muss man einfach gewisse Regeln (und Linien) für sich auslegen/ignorieren natürlich immer im Hinblick auf Sicherheit für sich und die Anderen.


    Die Linie an der Ampel, die Du meinst, ist keine Fahrbahnbegrenzung/Mauer sondern eine Haltelinie, die man ja bei "Grün" auch ignoriert *lacht* aber ich weiß was Du meinst :)

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Bitte nicht missverstehen. Ich will nicht auf dem Verzögerungsstreifen beschleunigen, aber ich kann mit überschuss z.B. An einem LKW vorbeifahren ;-)



    Das ist so nicht ganz richtig. Gemäß StVO §42 (6) f darfst Du auf einem Verzögerungsstreifen eben nicht an dem Verkehr auf der Autobahn vorbeifahren.


    Zu der Ampelsache an der Sonnenstraße:


    Die 4 Fahrstreifen sind durch die breite, durchgezogene Fahrbahnbegrenzung "quasi baulich" getrennt (ergibt 2 Fahrbahnen a 2 Fahrstreifen), womit die Lichtzeichenanlage auch nur für die Fahrbahn unter ihr gilt. Des weiteren befindet sich die für die jeweilige Lichtzeichenanlage zugehörige Haltelinie auch nur auf der für genau diese Lichtzeichenanlage zugeordnete Fahrbahn.


    Lange Rede kurzer Sinn: die Beschilderung an dieser Stelle sollte korrekt nach StVO sein und Du darfst Fahren, wenn die für Dich zuständige LZA grün zeigt. Die LZA der anderen Fahrbahn ist nicht zu beachten.


    liebe Grüße
    Alex


    PS.: Wie sagen Fahrlehrer so gern: "Durchgezogene Linien sind wie eine Mauer" :)

    Ich kann zwar leider keine Lösungsmöglichkeit für das Problem anbieten, jedoch würde ich mich auch über eine Lösung freuen, denn dieses Thema nervt mich bei meinem Router schon seit Jahren und ich hab nie herausgefunden wie ich das beheben könnte.


    Ich habe jedoch festgestellt, dass sich der Router mit laufendem Internetradio-Stream auf einem der PC immer wieder verbindet, ohne auf das Internet dauerhaft zugreifende Anwendung auf einem PC nur manchmal.


    Jegliche Funktionen des Routers das Problem betreffen haben keine Besserung gebracht und auch ein Firmare-Update brachten keine Besserung.


    liebe Grüsse
    Alex

    Irgendwie wundert mich ja gar nichts mehr ... und da wundern sich noch welche, dass die Netzbetreiber mit dem Anbieten einer Flatrate so zurückhaltend waren/sind und sich mit anderen "Innovationen" ewig Zeit lassen.


    Da wird nach ewigem Hin- und Hergeeier mal was innovatives oder wirklich kundenfreundliches eingeführt, was sogar noch bezahlbar ist und dann dauert es echt nicht lange, bis einige Wenige das Ganze wieder total ausnützen und somit den vielen "Normalusern" möglicherweise wieder schaden.


    liebe Grüsse Alex


    PS.: Erfüllt das Radio, was fast jedes Handy heutzutage schon hat, nicht den gleichen Nutzen und ist dazu kostenlos ?

    Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Wenn er das nicht über die Versicherung regeln lassen will, kann man das schon verstehen, vermutlich befürchtet dein Gegner einfach das ihn die Versicherung heraufstuft. Das kommt ihn dann teurer als die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen, vorallem wenn er es für sich noch kostengünstiger in eigener Werkstatt reparieren kann. Allerdings musst du nicht auf das Angebot eingehen, ich denke du solltest die Wahlfreiheit der Werkstatt haben. Kannst ihm ja aber anbieten gerne mit zur Werkstatt zu gehen und den Schaden mit zu begutachten um zu sehen das der Kostenvoranschlag nicht unnötig überzogen hoch ist.


    Auf jedenfall solltest du ein "Schuldeingeständnis" und die Zusage das der Schaden reguliert wird bekommen.Wenn nicht schriftlich, dann zumindest in persönlicher Anwesenheit von Zeugen vor dir mündlich.


    Wenn er nicht einem dir passenden Kompromiss zustimmt, kannst du immernoch drohen das du das andernfalls nur über die Polizei/Versicherung geregelt haben willst. Wer weiß , am Ende ist er ohne Versicherung oder TÜV gefahren und dann wirds für ihn richtig teuer. Dann hat er allerdings auch eine Anzeige verdient.


    Der Unfallverursacher wird ja nicht hochgestuft, wenn er den Schaden entweder selbst zahlt oder die beiden sich auf eine Reparatur in seiner Werkstatt einigen - die Versicherung bedeutet nur eine Regulierungsgarantie für den Geschädigten.


    So ein Schuldeingeständnis vom Verursacher an den Geschädigten ist vor Gericht das Papier nicht wert, auf dem es steht. Was gut ist, ist ein Schadensprotokoll mit Skizze und Unfallhergang und der Unterschrift vom Unfallverursacher (Achtung falls es hier die Frau und ned der Mann war) und von dem Geschädigten, denn damit kann man dann vor Gericht was anfangen.


    Wenn er ohne gültigen TÜV oder Haftpflichtversicherung unterwegs war, dann ist er echt selbst Schuld ...


    liebe Grüsse Alex


    EDIT :


    Wie oben geschrieben selbst wenn er gemäss StVO §34 "6b.
    auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen"
    diese Daten alle angegeben hätte, aber sich trotzdem nicht bei der Polizei aus freien Stücken und unverzüglich gemeldet hätte, dann wäre es immer noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Straftat) ... und so ne Prepaid-Nummer lässt sich ja echt einfach besorgen. Also nur weil ne Handynummer da ist heisst es noch lange nicht, dass der Unfallverursacher auch für den Schaden aufkommen will.