Beiträge von tatanka70

    Die 2% Cashback für 2020/2021 sind jetzt dem Konto gutgeschrieben worden


    Bei mir wurde auch die Punktekarte zum 31.05. gekündigt, obwohl ich eine BonPrix Karte habe und trotzdem das 2% Cashback bis Ende Oktober weiter gutgeschrieben. Bei mir lief es nach dem 01.06. wie gewohnt weiter.


    Erst mal Ball flach halten und nicht die Hotline auf die BonPrix Karte aufmerksam machen.

    29.03. kam die Kündigung des CashBack-Programms zum 31.05.21

    Ich solle die Punkte einlösen sonst verfallen diese zum Stichtag. Ich sammele keine Punkte, ich sammle Bares!


    Bislang wurde der Bonprix Bonus immer im Oktober mit der nächsten Abrechnung verrechnet.


    Ich sehe bei der Consors keine Funktion zum Auszahlen oder notfalls auch einlösen.


    Ignorieren weil das Schreiben nicht zu meiner Karte passt?


    Die Karte wurde nicht von Consors gekündigt. Wenns kein neues Cashback ab Juni gibt o.k., aber das bestehende Guthaben sollte doch wenigsten bis Oktober stehen bleiben.

    Bei der CoFi sind mir ebenfalls Zinsen belastet worden 1,13€, trotz durchgängigem Guthaben.


    Normalerweise wären die Abbuchungen des laufenden Monats bis eine Woche nach der Abrechnung zinsfrei.
    Im letzten Jahr wurde häufig im Folgemonat automatisch Zinsen (teilweise) wieder gutgeschrieben.


    Die Zinsberechnung haben die dort defenitiv nicht im Griff. Aber solange ich dort effektiv nur 2-3 Euro unberechtigte Zinsen im Jahr zahle und 100 € Bonus erhalte werde ich mich nicht beschwehren.


    Ich hatte da vor 2 Jahren mal angerufen, aber der Call-Center-Mitarbeiter hatte auch keine Ahnung wie die Zinsen dort automatisch ermittelt werden. Kulanzgutschrift gab es nicht.

    Ich habe auch einen alte Leipziger Bausparvertag von 2006, habe nach 2 Jahren also 2008 die Verdoppelung der Bausparsumme ohne neue Abschlussgebühr durchgeführt.


    Der neue Vertragszeitpunkt für die staatlichen Förderungen (VL+WOP) war der Erhöhungszeitpunkt, also 2008.
    Ab 01.01.2009 muss das Geld zwingend für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, sonst müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden - gewisse Ausnahmen gibt es noch.
    Das sollte bei den Erhöhungen jetzt eventuell mit berücksichtigt werden.
    Wer so einen alten Bausparvertrag noch hat, war damals vielleicht noch prämienberechtigt.


    Die Höherverzinung ist, da der Vertrag vor dem 1.5.2008 abgeschlossen, rückwirkend möglich.
    Der neue fiktive Vertragsabschluss für die Höherverzinsung war dann bei mir 2007.
    Für Vertragsabschlüsse nach dem 1.5.2008 gibt es keine rückwirkende Höherverzinsung mehr, so war es im Erhöhungsantrag vermerkt.


    Ich habe bislang noch keine Kündigung für diesen Bausparvertrag erhalten.
    Mein Schwaebisch Hall-Vertrag ist der damaligen Kündigungswelle zum Opfer gefallen, da überspart.