Beiträge von Martin Kissel

    Zitat

    Original geschrieben von MarcoNürnberg
    Nun wurde am E-Plus Standort das grüne UMTS auf 4 Trägern mit HSPA+ auf blaues UMTS auf einem Träger und nur HSPA umgebaut. Das Dualband GSM ist noch grün. Am o2 Standort nebenan gibt es schon immer UMTS auf 2 Trägern und bei GSM 2 Sektoren auf 1800 & der 3 auf 900Mhz.
    Was soll das mit dem UMTS Rückbau, was die Kapazität und Geschwindigkeit betrifft? Ist das nur ein Zwischenschritt, oder was soll dort gezaubert werden? Kann da einer was zu sagen?

    Nach Umbau ins blaue Netz sollte mindestens die gleiche Kapazität anliegen wie zuvor. Klingt wie ein Problem mit der Konfiguration, ggf. Lizenzproblem.

    Der Sender Gauernrein hat noch kein LTE, bloß GSM 1800 und UMTS. Das wurde beim Umbau von E-Plus auf o2 allerdings auf doppelte Kapazität (4 Träger) erweitert. Für den LTE-Ausbau braucht es zunächst noch neue Antennen.
    Aber der Sender am Zollernplatz wurde kürzlich erst umgebaut und hat neben LTE 800 auch LTE 1800 erhalten.


    Was zeigt dein Stick eigentlich an: UMTS oder LTE?

    Der Huawei E3372 unterstützt kein Carrier Aggregation. Es könnte sein, dass LTE 800 (10 MHz) und LTE 1800 (5 MHz) empfangbar war und sich das Gerät für letzteres entschieden hat, da es mangels CA nicht beides kombiniert nutzen kann. LTE 1800 wurde kürzlich auf 10 MHz erweitert, daher wurde es nun schneller. Da es trotzdem nur 11-16 MBit/s sind, vermute ich suboptimale Empfangsbedingungen.
    In 73734 wurden auch noch nicht alle Sender umgebaut. In welcher Ecke davon bist du?

    Nein, es ist gerade nicht vorgeschrieben die Adresse zu verifizieren.


    Es ist vorgeschrieben, die in § 111 Abs. 1 Satz 1 TKG aufgelisteten Daten zu erheben und zu speichern.


    Bei Prepaid muss der Anbieter diese Daten zusätzlich verifizieren, soweit richtig, aber es steht dann auch direkt da dass dies durch Vorlage eines der aufgeführten Ausweisdokumente geschehen soll. Und die Adressverifikation wird eingeschränkt derart, dass die Adresse nur zu überprüfen ist, wenn im vorgelegten Ausweisdokument enthalten.


    -> Das machen auch alle Anbieter so.


    Da steht nirgends, dass man dann auf andere Dokumente zurückgreifen müsste. Im Übrigen gibt es auch keine Vorschrift dass die Anschrift des Anschlussinhabers seine Meldeadresse sein müsse.


    -> Und damit schießt die Telekom über das Ziel hinaus, aber wohl erlaubt im Rahmen der Vertragsfreiheit.