Beiträge von schore3000

    Hallo,


    habe einen Gutschein im Wert von 59 EURO für einen Pandora-Shop abzugeben. Der Gutschein stammt aus einem Umtausch (Centro Oberhausen). Man kann den Gutschein aber Deutschlandweit einlösen.


    Gebe den Gutschein für 45 EURO ab!


    Abholbar in 46047 Oberhausen. Versand auch möglich.


    Gruß,
    schore3000

    Hallo,


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    Standort: 46047 Oberhausen


    Gruß,
    schore3000

    Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich eines Inkassofalles, welcher sich gerade in meiner Familie zuträgt.


    A schließt für seinen damaligen B einen DSL Vertrag bei 1&1 ab. Beide trennen sich. Der Vertrag bleibt dennoch bestehen und die monatlichen Grundgebühren werden durch A überwiesen und B überweist das Geld jeden Monat an A. Die Zugangsdaten zum Online-Control-Center liegen beim B (ich weiß, dumm!!!).


    Nun ging A ein Inkassoschreiben über 162,20 EUR zu. Grund der Forderung ist, dass B einen Umzug über das Online-Controll-Center - ohne Wissen von A - in Auftrag gegeben worden ist. Die fällige Umzugsgebühr sollte 59,95 EUR betragen.


    Eine Bestätigung über den Umzugsauftrag soll an die hinterlegte Adresse von A gegangen sein (angebl. Bürgenstrasse). Die Zahlung der 59,95 EUR erfolgte durch B nicht, A hat nichts davon mitbekommen, da im Online-Control-Center eben die eMail Adresse vom B ist und die hinterlegte Adresse von A (seit Schaltung nicht geändert) Bürgenstrasse lautet.


    Gleichzeitig vollzog der B einen Tarifwechsel (10 EUR teurerer Tarif). A hat weiterhin jeden Monat seine 29,99 EUR Grundgebühr überwiesen und von keinen Mahnungen (gingen per E-Mail an den B). Lt. 1&1 erginge nur die letzte Mahnung per Brief an die hinterlegte Anschrift des Vertragsinhabers A, bevor der Fall ans Inkasso abgegeben wird.


    Jetzt kommt nämlich der Knackpunkt:


    Person A wohnte nie an einer Bürgenstrasse bzw. gibt es diese gar nicht in unserem Ort. A wohnt auf einer Strasse die mit "Bürgen" endet (also z. B. Zehnbürgenstr.). Woher 1&1 an die Bürgenstrasse kommt, können die mir nicht sagen. Einen Briefrückläufer soll es nicht geben - weder von der Umzugsbestätigung oder der letzten Mahnung.


    Jetzt denk ich mir natürlich, wie kann das sein?! Ein Brief der an eine Anschrift geschickt wird die gar nicht existiert, muss zurück gehen.


    Nehmen wir einfach mal an, die Briefe kamen wirklich nicht zurück, muss 1&1 jetzt nicht aufgrund der nicht existierenden Anschrift den Inkassoauftrag wieder zurück ziehen und erstmal eine Mahnung bzw. letzte Rechnung an die richtige Anschrift schicken? Es kam ja nachweislich nie etwas an!


    Die Hauptforderung ansich beträgt lediglich 40,77 EUR (dem Inkassodienst wurden 70,33 EUR übergeben).


    Wie sehen das hier die Experten?


    Kann man gegen den B eine Anzeige wegen Datenmissbrauch bzw. Betrug stellen? Die Daten wurden ja "freiwillig" rausgegeben bzw. waren in der gemeinsamen Wohnung vergessen worden.


    Und ja bevor jemand die Moralkeule o.ä. raus holt, A war mehr als dämlich und hat daraus gelernt! Vertrag ist zu nächsten Monat gekündigt und bleibt gesperrt.


    Gruß,
    schore3000

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    aber du sprichst von Miete:


    "Kollege, 22 Jahr alt, wohnt bei Mutter + Lebensgefährte in 4 1/2 Zimmer Wohnung zur Miete."


    was denn nun?


    Es war darauf bezogen, dass es eine Mietwohnung ist in der Er + Mutter + LG als Familie leben. Nicht dass er Miete für seinen Raum usw. zahlt. Es besteht also kein Untermietverhältnis.

    Zitat

    Original geschrieben von ibomal
    Mal eine andere Sache:


    Ist am Krach was dran? Wenn ja, abstellen.
    Und parken auf dem Gehweg ist auch echt asozial, nervt mich auch. :rolleyes:


    "Krach" innerhalb der erlaubten Zeiten in Zimmerlautstärke ist vorhanden. Da es ein Altbau ist, ist es eben hellhörig. Damit muss der Nachbar leben, eben Musik und Schritte von oben zu hören. Schleichen muss man in der eigenen Wohnung bzw. der Mutter ja nicht. Nachbars Musik usw. hört man oben genauso, aber wir hingenommen, da es eben Altbau ist und man es vorher wusste.


    Da das nächste Polizeirevier quasi umme Ecke ist, fährt da zwangsläufig immer mal ein Gefährt der Grünen vorbei und dann wird eben ein Knöllchen geschrieben. Da hat niemand irgendwen gerufen.


    Also die Mutter hat aufjedenfall Unterschrieben. Ob der Lebensgefährte unterschrieben hat, weiß ich nicht. Kann ich aber in Erfahrung bringen. Aber ist ja bezüglich des Sohnes nicht jetzt nicht wichtig. Gegen den Lebensgefährt spricht im Moment ja nichts.


    Von Untermiete war seitens des Vermieters keine Rede, sondern nur dass er raus muss da der Stress und Ärger von Ihm ausgeht. Er wohnt einfach noch zuhause - nicht als Untermieter sondern teil der Familie. Er ist mittlerweile aus der Ausbildung raus, aber ausziehen wollte er derzeit eigentlich nicht.

    Hallo,


    danke schonmal für die Antworten.


    Also in die Wohnung ist er mit seiner Mutter vor 8 Jahren eingezogen. Er noch in der Ausbildung und einen Untermietvertrag wurde natürlich nicht abgeschlossen. Wusste nichtmal dass sowas innerhalb der Familie in der gemeinsamen Wohnung gemacht werden muss bzw. soll.