Beiträge von lanski

    Ist kein EU-Staat, hat aber ein SV-Ankommen.
    Worum es mir hier geht ist der punkt 2.
    2.keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht
    Das habe ich aus einem anderen Forum:


    Bei Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit und Annahme der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitz in den USA kommt eine Erstattung der Beiträge nur dann in Betracht, wenn noch keine 60 Monate an Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung entrichtet wurden. Falls bereits 60 Monate an Beiträgszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erworben wurden, ist eine Beitragserstattung auch bei der genannten Staatsangehörigkeit nicht möglich.


    Wie werden die 60 Monate gerechnet ?
    Ich habe gelesen die Ausbildung zaehlt nicht mit rein, wie ist es mit Arbeitslosigkeit und einer beruflichen Weiterbildung mit Schueler BAFOG

    Hallo, ich lebe nun seit 5 Jahren im Ausland und werde demnaechst auch eine andere Staatsangehoerigkeit annehmen und die deutsche abgeben.
    Die Frage ist jetzt ob ich mir den Arbeitnehmerteil meiner Rente auszahlen lassen kann?
    Das hier habe ich schon mal gefunden:
    ... verlegt ein Versicherter den gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland, ist die Beitragserstattung zulässig, wenn


    1. keine Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt und


    2.keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht und


    3.seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind (so genannte Wartezeit).


    Punkt 1 und 3 stimmen schon mal, kann mir jemand den Punkt 2 genauer ausfuhren, leider blockt mein Browser auf der Arbeit alle Seiten zu diesem thema.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Na ja ... nachdem der TE die Domains verkauft hat, dürften die hier diskutierten Probleme wohl eher den Käufer treffen, sofern er sie missbräuchlich nutzt. Mal ganz pragmatisch gesehen ...


    Frankie


    Was waren den die Domains den jetzt wert ?

    Zitat

    Original geschrieben von Miramal
    Lies mein Post nochmal und verstehe dass jeder mit Kritik umgehen muss, jedoch ist die Art und Weise der Äußerung von Kritik wichtig, damit diese konstruktiv ist.


    In diesen Fall ist die Kritik, die meiner Meinung nach auch gerechtfertigt ist, destruktiv!


    Wie so oft macht der Ton die Musik, und hier hat Löw überdreht.


    Und deshalb machst du hier so einen Aufstand :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Miramal
    Welche Kritik? Kritik ist konstruktiv, was bei Löws Aussagen jedoch nicht zu erkennen ist ;)


    Bei Schmelzer gibt es doch mehr als genug zu kritisieren.