Am einfachsten ist doch, wenn man auf seine Urkunde schaut.
Der Titel, der einem verliehen wurde, den darf man führen.
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Am einfachsten ist doch, wenn man auf seine Urkunde schaut.
Der Titel, der einem verliehen wurde, den darf man führen.
Mein N80 zeigt neuerdings auch 'deo' statt 'den' als erste Option an - obs ein besonders ausgefeiltes Jahreszeiten-Feature ist?
Oder über zyb.com ...
In der ZIP-Datei sind zwei SIS-Dateien, die du jeweils installieren musst. Beim ersten Start fragt das Programm nach einer Lizenz und du kannst eine zweitägige Probelizenz auswählen.
Hallo!
Ich biete ein Nokia N80 mit schwarzem Cover zum Tausch an.
Das Gerät hat ein neues Cover im NSC bekommen, die Folie ist noch auf dem Display. Nur am Akkudeckel ist eine kleine Schramme, ansonsten sehr guter Zustand. Das gesamte Standardzubehör ist im Lieferumfang enthalten.
Desweiteren ist Tomtom (ohne Lizenzweitergabe, müsste gelöscht werden) sowie Advanced Device Lock (mit Lizenz, bleibt drauf) installiert. Die neueste Firmware ist eingespielt.
Eine Rechnung hat mir der Vorbesitzer nicht überlassen- Garantie aber über NSC vorhanden.
Je nach Tauschangebot kann ich noch eine 2GB-Speicherkarte oder eine GPS-Maus drauflegen.
Interesse hätte ich an SE W950i, M600i, P990i, W880i aber auch anderen Geräten in der Klasse.
Angebote bitte per PN.
'Nessun Dorma' aus Turandot von Puccini - kennt doch jeder. :p
Der springende Punkt an der Diskusion ist doch offensichtlich der, daß einige die moralische Bewertung mit der juristischen Bewertung gleichsetzen. Ob es 'schlimm' und moralisch verwerflich ist, was dem Jungen vorgeworfen wird, ist doch erstmal losgelöst von der Frage, ob es juristisch relevant weil eine Straftat ist.
Die Tatsache, daß man wegen 'so etwas' in Untersuchungshaft kommen kann ist lediglich der juristischen Bewertung und nicht der moralischen ('so schlimm war es auch wieder nicht' etc. pp.) unterworfen und wird auch in der Türkei gewissen Regelungen folgen und auch in Deutschland wird ein Staatsanwalt - losgelöst von diesem Fall - die Frage der Fluchtgefahr bei einem Ausländer ohne festen Wohnsitz etc. anders bewerten als bei einem Deutschen.
Insofern sollte man sich an der Stelle auch mal fragen, über was man überhaupt diskutiert: a) die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung mit/unter Minderjährigen, b) die Frage nach der Untersuchungshaft bzw. ob sie angemessen ist oder c) die Bedingungen einer Haft in der Türkei.