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@ Luposen
Nein, sehr wahrscheinlich nicht, außer es wäre etwas gewesen was nicht so häufig verkauft wird.
Habe selber häufig mit der Justiz zu tun, bin kein R A sondern habe
als Sachbearbeiter einer Baufirma beruflich mit Bauprozessen zu tun.
Da habe ich die Erfahrung gemacht, dass uns schon so manch kleiner Strohhalm schließlich zum rettenden Anker wurde.
Na ja, kann man heute sowieso nichts mehr machen, siehe es als Lehrgeld an.
"Vor Gericht und auf hoher See bist du allein auf die Gnade Gottes angewiesen" Zitat meines Prof`s im Fach Baurecht
Siemensanier
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Hallo,
ich weiß ja nicht was mit der Karte gekauft wurde, aber hätte man nicht vielleicht das Verkaufspersonal als Zeugen laden können. Es muß doch nachvollziebar sein welche/r Verkäufer/in zu welcher Zeit an einer Kasse registriert ist.
Sicher wenn schon viel Zeit verstrichen ist, ist dieses nur eine sehr wage Möglichkeit.
Auch ich nutze meine ec-Karte nur noch für Kontoauszüge und Geldabhebungen bei meiner Hausbank bzw deren angeschlossene Institute.
Mir ist meine Karte mal in einem Geldautomaten stecken geblieben.
Das Ding schreib plötzlich "bitte warten", nach einer halben Stunde hatte ich die Nase voll und bin zu den grün-weißen gefahren. Denen war der Geldautomat schon bekannt, aber auch nur weil es hier schonmal zu Betrügerein gekommen ist. Was genau es war wollten Sie mir nicht sagen.
Nach drei Tagen hatte ich meine Karte wieder, Sperrgebühr und der angeforderte Betrag war zwischenzeitlich schon abgebucht. Habe das Geld zurück bekommen da die Protokolldatei und die im Gerät befindliche Geldmenge wohl nicht übereinstimmte.
Zuguterletzt möchte ich noch erwähnen das selbst der bei uns ansässige Media-Markt bereits ein Lichtbildausweis bei Kartenzahlung verlangt.
Also Betrügereien sind wohl gar nicht so selten.
Siemensanier
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Hallo,
Wer bietet mehr,
habe 2 Schwestern und 3 Brüder,
bin mit Abstand der jüngste, was nicht von Nachteil war.
Über das Alter schweige ich mich mal aus,
ab einem gewissen Alter spricht man ja über dieses nicht mehr. 
Siemensanier
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40 € ?
Es muss doch sicherlich an deinem Fahzeug etwas lakiert werden.
Bei mir war der Unfall an einem Donnertagabend, da die Auspuffanlage gestaucht wurde war das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, am darauffolgenden Montag das Gutachten angefertigt, dann das Fahrzeug repariert. Nach zehn Tagen hatten ich den T4 wieder, also 10 x 65 € = 650 € Nutzungsausfall.
Mehr als 40 € sollten es bei dir schon sein!!!
Siemensanier
( Durch den neuen Auspuff wurde mir im Gutachten eine Wertverbessung
bescheinigt. Unfallwagen und dann soll er auch noch mehr Wert sein als vor dem Unfall ??? Wer soll das nur verstehen )
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Nutzungsausfall
Hallo,
hier mal eine Tabelle für die Höhe von Nutzungsausfallentschädigung
http://www.heymanns.com/html/r…rkehr_nutzungsausfall.htm
du musst den Nutzungsausfall unbedingt bei der Versicherung formlos beantragen, von selbst gibt es gar nichts. Entschädigt wird die Zeit in der das Fahrzeug repariert wird.
Hatte selber vor einen Monat ein Unfall, zum Glück wurde damals die Polizei eingeschaltet. Die Gegnerin genoß wie sich später herausstellte keinen Versicherungsschutz da Sie die Prämie nicht entrichtete. Der Schaden wurde von meiner Vollkasko übernommen (ohne Neueunstufung) zum Glück.
Fazit: ohne Polizei wickele ich keinen Unfall mehr ab.
Immer schön die Prämien bezahlen. Die gute Frau kann jetzt mit Regressforderungen von meiner Versicherung in Höhe von 5.000,00 € rechnen.
Siemensanier
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Hallo,
@ perfectdarc
meinen Beitrag einfach ignorieren,
es war nur ein Test ob ich jetzt posten kann, hatte nämlich ebenfalls Probleme.
@ modrerator
vielleicht kann man mein Beitag löschen,
entschuldigung für die gemachte arbeit
Siemensanier
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TEST
Problem bei der Anmaeldung