Beiträge von adana

    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Tatsächlich. Hatte ich glatt überlesen. Entschuldigung. :cool:


    Dann verstehe ich auch nicht, wieso die Geräte zurückgesendet werden sollten. Gibt es eine Möglichkeit, das entsprechende bzw. die entsprechenden Schreiben (anonymisiert!) hier mal reinzustellen? Dann könnte man sich ein besseres Bild davon machen, was nun überhaupt Sache ist.


    Hallo,


    Habe ich hier reingeschrieben,


    Rückforderung der Ware


    Sehr geehrte Herr,,,,,,,


    unter Bezugnahme auf unsere ausgesprochene Kündigung des o.g Vertrages möchten wir Sie abschließend lediglich noch bitten, die 2 Handys der Marke,,,,, (Inklusive Zubehör) bis zum 06.04.2009 als unfreies versichertes Paket an mobilcom zu senden.


    Das ist alles, was auf den Brief steht.


    LG


    So eine Antwort habe ich erwartet, danke stigarta. muß er jetzt an mobilcom was schreiben und das klären?


    LG

    da hat mobilcom Schuld, nicht der Kunde. Ich kenne auch leute, die mit Negativer Schufa Handyverträge bei t-mobile erhalten haben und ihre Rechnungen immer Pünktlich bezahlen. es hat nicht mit inso oder ohne inso zutun. Hauptsache ob man brav bezahlt. es gibt leute mit gute Bonität aber Probleme mit bezahlen.


    nochmal bitte auf das Thema kommen, es geht hier nicht um inso, sondern um Saftladen mobilcom.


    LG

    Zitat

    Original geschrieben von TobyB
    Ich habe mich ja bislang bei TT immer sehr gut beherrschen können, mir meistens meine Wut verdrückt und mich zu derartigen Themen nicht geäussert, sondern einfach weiter geklickt. Aber ich empfinde es als den Gipfel der Unverschämtheit, wenn eine Person die sich in Privatinsolvenz befindet die Dreistigkeit besitzt einen Mobilfunkvertrag abzuschliessen.
    Wenn unsere Konsumgesellschaft derartige Früchte trägt sehe ich über kurz oder lang Schwarz für dieses Land.


    warum stört das dich? haste was gegen leute,die im inso sind? bist du dir sicher, dass du irdgendwann zum inso nicht gehen müßtest?


    erst überlegen, dann schreiben.

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Und wie Verträge einzuhalten sind sollte man auch wissen. Unter Insolvenz stehend noch Mobilfunkverträge abzuschließen verstößt nämlich auch gegen das private Insolvenzrecht.
    Ich würde mal sagen, da lernen es einige nie.


    Inso wurde aufgehoben, er hat schon Restschuldbefreiung angekündigt erhalten. Man darf auch ja soviele Verträge abschließen, wenn man es bezahlen kann. verstößt nicht gegen insorecht.


    LG

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Rechts oben auf Edit klicken, dann kannst du einen bestehenden Beitrag ändern und ergänzen.


    Ok, Danke


    Hast du meine Posting gelesen? NUTZUNGSVEREINBARUNG FÜR MOBILTELEFONE, Kannste mir es bitte genaue erklären. Ich habe es nicht Korrekt verstanden.


    LG

    Dies hier habe ich gefunden, ob es sich aber um Handymiete oder Kauf handelt, weiß ich nicht


    10. Nutzungsvereinbarung für Mobiltelefone
    10.1 Wenn der gewählte Tarif die Nutzung eines Mobilfunktelefons von mcC durch den Kunden für die Laufzeit des Netzanschlussvertrages beinhaltet, so steht das Telefon über die Laufzeit hinweg im Eigentum des Vermieters mcC. Sollte das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden, sendet der Kunde das Telefon in funktionstüchtigem und vollständigem Zustand frei an mcC zurück, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf von zwei Jahren erhält der Kunde das Gerät geschenkt. Der Kunde nimmt nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Schenkung durch Einbehalten des Handys an. In diesem Fall ist die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.


    10.2 Der Kunde wird das Telefon sorgsam behandeln und haftet für Beschädigung und Abhandenkommen. Der Kunde darf keinem Dritten Rechte aus dem Mobilfunkendgerät einräumen, z. B. Miete oder Leihe, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.


    10.3 Auf normaler Nutzung beruhende Mängel des Mobilfunktelefons muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung der mcC schriftlich anzeigen. Erfolgt die Anzeige mündlich, telefonisch oder per E-Mail, so hat er sie innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Absendetag maßgebend; die Nachweispflicht der fristgemäßen Absendung liegt beim Kunden.


    10.4 Soweit der Kunde ein gebrauchtes Mobilfunkendgerät erwirbt, ist die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.