Dies hier habe ich gefunden, ob es sich aber um Handymiete oder Kauf handelt, weiß ich nicht
10. Nutzungsvereinbarung für Mobiltelefone
10.1 Wenn der gewählte Tarif die Nutzung eines Mobilfunktelefons von mcC durch den Kunden für die Laufzeit des Netzanschlussvertrages beinhaltet, so steht das Telefon über die Laufzeit hinweg im Eigentum des Vermieters mcC. Sollte das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden, sendet der Kunde das Telefon in funktionstüchtigem und vollständigem Zustand frei an mcC zurück, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf von zwei Jahren erhält der Kunde das Gerät geschenkt. Der Kunde nimmt nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Schenkung durch Einbehalten des Handys an. In diesem Fall ist die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2 Der Kunde wird das Telefon sorgsam behandeln und haftet für Beschädigung und Abhandenkommen. Der Kunde darf keinem Dritten Rechte aus dem Mobilfunkendgerät einräumen, z. B. Miete oder Leihe, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
10.3 Auf normaler Nutzung beruhende Mängel des Mobilfunktelefons muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung der mcC schriftlich anzeigen. Erfolgt die Anzeige mündlich, telefonisch oder per E-Mail, so hat er sie innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Absendetag maßgebend; die Nachweispflicht der fristgemäßen Absendung liegt beim Kunden.
10.4 Soweit der Kunde ein gebrauchtes Mobilfunkendgerät erwirbt, ist die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.