Beiträge von Erik Meijer

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    Original geschrieben von Christian1234567
    Warum hast du bislang noch nicht geklagt?


    Das frage ich mich auch. So felsenfest, wie er von der Richtigkeit seiner Darstellung und seines Handelns überzeugt ist, kann er eine Klage doch nur gewinnen?


    In den kopierten Artikeln findet sich u.a. folgender Absatz: "Das Vorgehen stößt bei Verbraucherschützern dennoch auf Kritik. „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Allerdings hält auch er das Vorgehen für schwer angreifbar."


    Vielleicht ist es ja rechtlich doch nicht so eindeutig...und natürlich hat man das als Sparprodukt verkauft, jahrelange Praxis allerorten. Aber ich glaube nicht, dass irgendjemand den Kunden das als lebenslangen Sparvertrag mit lebenslang garantiertem Zins verkauft hat...

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    Original geschrieben von rasputin   Erik Meijer: Zumindest im Bereich der Effizienz war Leverkusen dem FCB überlegen. :p Aber eine Frage hötte ich noch an dich: neben der Freude über den Punkt - war es aus Leverkusener Sicht nicht erschreckend, wie überlegen Bayern gewesen ist? Ich dachte, dass die Umstellung auf die neue Philosophie länger dauert. Schön, dass ich Unrecht hatte :D


    Nicht wirklich. Ich hatte vorher mit so etwas in der Art gerechnet. Wer Manchester City derart an die Wand nagelt wie Bayern am Mittwoch, der sollte auch mit Leverkusen keine nennenswerten Probleme haben. Der Auftritt gestern Abend war spielerisch das Beste, was ich seit Jahren in einem Fußballstadion gesehen habe. Und ich habe das 1:7 von Leverkusen in Barcelona gesehen und die Messi-Gala. Unterschied: gestern stimmte die kämpferische Einstellung, man war aber trotzdem mehr oder weniger chancenlos - hat aber im Gegensatz zum Spiel in Barcelona nicht verloren. :D Allerdings hätte ich mir trotzdem gewünscht, dass wir nicht so hektisch spielen, manche Bälle haben wir auch ohne Münchner Pressing leichtfertig hergeschenkt.


    Dass Neuer rauskommen musste vor dem 1:1, ja, sehe ich auch so. Aber alte Regel: kommt er raus, muss er ihn haben, auch wenns ne saugute Flanke war. Sein Pech ist dann, dass das Ding genau auf Boenisch fällt, der von Rafinha irgendwie allein gelassen wurde.

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    Original geschrieben von rasputin
    Übrigens: kann mir jemand erklären, wie es sein kann dass der glasklare Elfmeter an Thomas Müller nicht gegeben wurde? Zumindest der Linienrichter hat exakt dorthin geschaut. Soviel zum Thema "Bayernbonus". Klar, der FCB hatte mehr als genug Möglichkeiten für den Siegtreffer. Dennoch ist es sehr erstaunlich, dass solche eklatante Fehlentscheidungen getroffen werden. Der Linienricht MUSS das gesehen haben.


    Sollte man meinen, ja. War definitiv ein Elfmeter. Genauso wie es in der 90. Minute hätte Freistoß für Leverkusen geben müssen. An der Strafraumgrenze. Wohin das aus 25-Metern führen kann, hat Hegeler ja gezeigt, wer weiß...ausgleichende Gerechtigkeit. ;) Ich frag mich eher, wie man so unfassbar viele Chancen versieben kann wie die Bayern gestern. Ja, Leno mit einer Weltklasse-Leistung, aber alleine die Herren Müller, Shaqiri und Ribéry haben Chancen liegen lassen, das glaubt man gar nicht von denen. Naja, was solls, ich freu mich trotzdem wie Bolle über das Ergebnis, erst Recht nach so einem Spiel :cool:


    konsequenterweise doch an sich selber, weil er ja das Auto da schuldhaft abgestellt hat oder? Ich mein der Arbeitgeber stellt Parkraum zur Verfügung, aber es wird nicht im Arbeitsvertrag stehen, dass er da parken muss. Parkhausbetreiber scheidet ebenfalls aus, weil er den TE ja auch nicht zwingt, dort zu parken. Da der Werfer ausscheidet, weil man seiner nicht habhaft werden kann, ist schuldhaftes Verhalten, doch nur beim TE zu erkennen oder sehe ich das falsch? Ich bin ja nur Laie.


    :rolleyes:

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    Original geschrieben von Merlin
    Bist du hauptberuflich bei der Feuerwehr? Wenn nein, dann hat das nichts damit zu tun.


    Verständnisfrage, wie hast Du das gemeint? Dass es keinen Risikozuschlag gibt, wenn er angibt, ehrenamtlich bei der Feuerwehr zu sein? Zu deutsch, wir sprechen hier über einen freiwilligen Feuerwehrmann oder zumindest die Option, dass er zu Einsätzen gerufen wird?

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ich wäre gar nicht auf die Idee verfallen, gewohnte Posten in Frage zu stellen. Fragt mich jemand nach diesem oder jenem, muss ich oft genug antworten: "Weiß nicht ... wird abgebucht ..." und ernte dabei häufiger erstaunte Blicke.


    Ist das wirklich so ungewöhnlich ??


    Leider nein. Ich finde es im negativen Sinne unfassbar, wieviele Gedanken sich die Menschen um finanzielle Themen machen. Nicht nur bei diesem speziellen Thema. Ich erlebe es immer wieder, dass wenn ich die Frage stelle, welche Absicherungen vorhanden sind, welche laufenden Verpflichtungen etc. pp. eine unglaublich große Zahl an Kunden nur mit den Schultern zuckt und sagt "weiß nicht".


    Es ist ein spannendes Phänomen, dass man für den Kauf von Kameras, die 1.000 Euro kosten oder Urlaubsreisen oder oder oder seitenlang Kataloge wälzt, Testberichte liest, vergleicht, wenn es aber um die eigenen Finanzen geht, spricht die Basis von allem, sich teilweise überhaupt nicht auskennt, weil man da null zeit für einsetzt. Weit verbreitet leider.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dann würde ich noch diese Woche Nägel mit Köpfen machen. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass bei Bauspardarlehen Sonderzahlungen in beliebiger (also auch voller) Höhe grundsätzlich möglich sind. Eine Genehmigung ist m.W. nur in der Ansparphase erforderlich.


    Selbst das wäre mir nicht bekannt. Bei Bausparverträgen kannst Du in aller Regel beliebig oft und in beliebiger Höhe Sonderzahlungen leisten, egal in welcher Höhe - bis zu einem gewissen Grad der Ansparung. Ergo würde ich aktuell, wenn Du die Zinsen steuerlich nicht geltend machen kannst, ablösen. Vorfälligkeitsentschädigung dürfte nicht anfallen. Und wenn Du auf der einen Seite 5 % zahlst, musst Du die mit dem Geld, was Du zum ablösen evtl. benutzen möchtest, erstmal verdienen. Zeig mir, wo das risikolos geht und ich mach es auch - ergo: ablösen. ;)

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    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Gegen diesen Bescheid kann geklagt werden. Ein Teilerfolg wäre da so gut wie sicher. Weil dann davon auszugehen, dass die Verwaltung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt hat, weil sie vom Ermessen kein Gebrauch gemacht hat. Verfahrensfehler des Ermessensnichtgebrauch.


    Wer wegen einer Himmelslaterne bzw. zur Erlangung der entsprechenden Genehmigung vor Gericht zöge, hätte in meinen Augen auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit mißachtet, wofür Gerichte eigentlich da sind. bestimmt nicht für so einen - Entschuldigung - Driss. Ja, rechtens wäre es. Aber wer dafür die deutsche Gerichtsbarkeit in Anspruch nähme, der hätte in meinen Augen irgendwo wirklich n paar verquere Ansichten. Ich hoffe, es handelt sich hier nur um eine theoretische juristische Erwägung von jemandem, der Spaß an der Materie hat ;)