Wenn es Mitte Dezember eröffnet war, dann kommt das Startguthaben auch erst Mitte März. Bedingung sind ja drei Monate Kontonutzung gewesen, wenn ich mich nicht irre.
Beiträge von Erik Meijer
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wenn das vollständig ausgefüllt ist und sowohl Werber als auch Geworbener unterschrieben haben, sollte das ausreichen.
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Original geschrieben von BartS1975
Wenn es sich um monatlich fünfstellige oder noch höhere Summen handelt, kann ich das auch nachvollziehen.Wenn es aber z.B. um die Kontogebührenbefreiung geht, man also mit 1000 oder 2000 Euro hantiert, kann ich es definitiv nicht.
Geldwäscheverdacht ist keine Frage der Betragshöhe, sondern der Art der Kontoumsätze. Übrigens verstößt man auch gegen das Geldwäschegesetz, wenn man sich Geld auf sein Konto überweisen lässt, was eigentlich für den Bruder / Schwester / freundin, wen auch immer bestimmt ist. Auch unabhängig von der Betragshöhe
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wenn der Geworbene kompletter Neukunde ist, dann ja.
Das Rewe-Konto kann man auch in den Filialen eröffnen. Wenn man es online eröffnet, dann kann man der Kontaktaufnahme durch eine Filiale auch widersprechen. Ansprechpartner bekommt man trotzdem zugewiesen. Die Kombination mit Miles & More ist nicht möglich ebensowenig wie die Kombination mit anderen Sonderkonditionen (ausser KwK). Als Wertpapierverrechnungskonto kann man es nutzen. Rewe-Gutschein gibt es nur, wenn man kein Girokonto bei der Commerzbank besitzt.
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bei Eigennutzung Vollfinanzierung hat Vorteile? Welche?
Was ist, wenn B a das Geld als Kreditbesicherung zur Verfügung stellt? Dann könnte man die Beleihung und damit die Konditionen für A deutlich verbessern. Oder soll es möglichst ganz ohne Kredit gehen?
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hatte einen ähnlichen Fall mal auf der Autobahn vor einiger Zeit. Sichtbar im rückwärtigen Verkehr gedrängelt, rechts überholt und ausgebremst (jedenfalls konnte ich sehen, wie das überholte Auto einen ordentlichen Schlenker machen musste), kam mit einem hohen Überschuß dann auf mich zu, so dass ich meinen Überholvorgang sehr abrupt beendet habe und vor dem überholten Fahrzeug eng einscherenmusste, weil ich sonst "im Weg" gewesen wäre...gefühlt hätte er / sie nicht gebremst. Polizei gerufen, Anzeige erstattet, ich hab nur leider den Fahrer nicht erkannt, daher verfahren eingestellt, da "die Halterin von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht" hat. Schade, aber logisch. Und doch, wenn sie vielleicht dadurch einfach auch "wach geworden" sein sollte, hat es vielleicht auch was gebracht. Hoffe ich naiv.
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Original geschrieben von Jay
ich auch nochmal: wer auf der Landstraße bei erlaubten 100km/h stur seine 80km/h fährt, ist dumm, blind, benebelt, greis oder tippt irgendeinen Scheiss in sein Smartphone. Jedenfalls ist diese Person nicht tauglich, aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen, da andere Verkehrsteilnehmer beabsichtigt oder nicht beabsichtigt behindert, und daraus folgend gefährdet werden. Ich kann mir beim hiesigen Niveau kaum vorstellen, dass das so schwer zu verstehen ist.Der einzige, der nicht tauglich ist, am Straßenverkehr teilzunehmen, ist jemand, der eine derart ignorante Einstellung an den Tag liegt wie Du sie hier schilderst. Ja, ich finde das auch bisweilen nervig. Aber wo liegt denn bitte die Gefährdung für einen anderen Autofahrer, wenn da einer nicht so schnell fährt, wie er darf? :confused:
Insgesamt hab ich mich früher über deutlich mehr Dinge aufgeregt als heute. Egal, ob es die Nicht-Blinker, Nicht-Rechtsfahrer, Drängler, zu-Beginn-des-Beschleunigungsstreifens-auf-die-Autobahn-Fahrer, Fußgänger, Radfahrer etc. pp. sind - oder eben einer auf der Landstraße, der nicht so schnell fährt, wie er darf. Da habe ich früher auch eher mal im Heck gehangen. Schneller hat mich das auch nicht gemacht, Überholmanöver hatten einen Zeitgewinn bis zur nächsten Ampel and so on... früher bin ich im Berufsverkehr zur Arbeit sehr zügig gefahren. Das bringt mir auf einer Strecke von 30-35 Minuten maximal 5 Minuten. Mehr war da eh nicht rauszuholen. Da komm ich mittlerweile lieber 5 Minuten später an und bin innerlich extrem gelassen, als mich über die einen oder anderen Verkehrsteilnehmer aufzuregen.
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Video-Ident gibts auch bei der Commerzbank.
Aber von nem Neu-User in nem Telefonforum das als zweiten Beitrag ist auch spannend, ja. :cool:
Ohne Post-Ident und ohne Video-Ident geht in jeder Bank- und Sparkassenfiliale deutschlandweit...
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Das Tor von Lewandowski nicht zu geben war hart, aber möglich. Wenn ich aber in genau diesem recht kleinlichen Stil agiere, dann muss ich am Ende auch rot ziehen für Thiago - insbesondere wenn man sieht, für welche Vergehen ansonsten gelb gezogen wurde (die auf beiden Seiten berechtigt waren).
Wenn ich nur die Situation bewerte, dann finde ich ebenfalls, dass es rot hätte sein müssen. Natürlich war es keine Absicht, er wollte Kießling nicht verletzen. Aber es war ein rücksichtloses Foul, was eine Verletzung des Gegners billigend in Kauf nahm. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob er Kießling erst zu spät gesehen hat, da, wo der Fuß war, hat er nix zu suchen gehabt. Kommt er zu spät, ist es Foul, trifft er ihn so, ist es in meinen Augen rot.
Was Toprak und Jedvaj angeht: die einen nennen es unsportlich, die anderen clever. Leno hatte den Ball ins aus gedroschen, um eine Behandlung von Toprak zu ermöglichen (der zu dem Zeitpunkt noch halb draußen lag), Bayern hat den Einwurf für einen eigenen Angriff genutzt. Jetzt sind Toprak/Jedvaj unsportlich, weil sie auf eine Unsportlichkeit der Bayern so reagieren? Die gelbe Karte für Jedvaj war völlig berechtigt dafür, aber man muss sich da auch nicht allzusehr drüber aufregen.
Insgesamt ein geiles Spiel mit packenden Duellen auf beiden Seiten, ein Sieg wäre für beide Seiten gerecht gewesen, Chancen hatten beide schon vor dem Elfmeterschießen genug. Zwei brilliante Torhüter haben die Einschläge zu verhindern gewusst, Neuer hat dann Drmics Elfmeter gehalten. Shit happens. Leverkusen ist zwar wieder ausgeschieden und hatte am Punkt nicht die nötigen Nerven, aber sie sind deutliche Schritte weiter als noch vor ein-zwei Jahren. Madrid und Bayern jeweils ins Elfmeterschiessen gezwungen mit einer bravourösen Leistung. Davor gab es in solchen Highlight-Spielen regelmässig üble Klatschen. Am Ende scheide ich lieber so aus als mit 1:7 in Barcelona :cool: Und wer weiß, vielleicht haben sie dann auch bald mal die Eier für so n Elfmeterschießen. Schon beeindruckend, mit welcher Souveränität die Bayern die Dinger verwandelt haben. Aber auch da: Fortschritt von Madrid bis Bayern, diesmal nur einen verschossen und Calhanoglu hat getroffen.
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Viel interessantes, viel richtiges dabei. Gerade aus der Sicht eines Bankers, der Baufinanzierungen durchaus kennt und selber berät.
Mir fehlt aber in all der Diskussion um das Ausgangsthema irgendwie eine kleine Information - die oft und gerne vergessen wird und viele dann überrascht...oder habe ich es überlesen? Was ist denn mit den Erwerbsnebenkosten? Makler? Notar? Grundbuch? Grunderwerbsteuer? Da kannst Du je nach Bundesland mal schön 10-15 % auf den Kaufpreis oben drauf rechnen. Oder war das in TEU 217 schon drin?
Bei den Renovierungen ist es immer ein wenig davon abhängig, was genau gemacht wird, das wurde hier auch schon sehr gut beschrieben. Nicht jede Maßnahme ist wertsteigernd, manche sind auch nur werterhaltend. I.d.R. setzen Banken max 50 % der entsprechenden Kosten als wertsteigernd an. In dem Falle also TEU 40. Dann hast Du
TEU 217 KP
TEU 21 NK (günstigenfalls)
TEU 80 Renovierung
also
TEU TEU 318 Gesamtaufwand, EK TEU 40, also TEU 278 Finanzierungsbedarf bei einem Objektwert von günstigenfalls TEU 257 (auf den die meisten Banken einen Sicherheitsabschlag von min. 10 % vornehmen), Beleihungswert also eher TEU 235 maximal. Damit müssten über 118 % des Beleihungswertes finanziert werden. Das gibt es in einzelnen Fällen, aber ist sehr selten. Dann müssen sämltiche anderen Parameter passen. Sprich: gute Gehälter, langjährige Beschäftigungsverhältnisse, guter Haushaltsüberschuß nach Belastung der Rate und der Wohnnebenkosten (3 Euro je qm sind bei so einem Objekt eher nicht zu hoch angesetzt). Absicherung des Todesfallrisikos ist dann unabdingbar für eine Bank, Absicherung der Berufsunfähigkeit ebenfalls zu besprechen und sehr wünschenswert. Und zwar nicht nur aus Schutz für die Bank, sondern auch für Dich selber. Du willst das Haus ja auch behalten, wenn Du nicht mehr arbeiten gehen kannst. Du hast dann genug andere Sorgen in dem Fall.Natürlich kann man nicht gegen alles absichern, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Zwillingsgeburt o.ä., es bleibt immer ein Restrisiko. Aber wenn der Immobilienwert das Finanzierungsvolumen so deutlich unterschreitet wie hier, dann gibt es m.E. keine Bank, die auf eine Absicherung des möglichen verzichtet. Im Ansatz der Beleihungswerte sind die Optionen unterschiedlich, viele Banken machen Sicherheitsabschläge, manche nehmen den Kaufpreis als Beleihungswert, insofern lohnt durchaus auch ein Vergleich unterschiedlicher Banken. Den ich immer vor Ort machen würde, im Internet bekommt man einen guten Konditionsvergleich, aber mehr auch nicht. Beratung gibt nur vort Ort und es kann nicht schaden, da viele Banken abzuklappern. Die Beratungsqualität ist gerade in dem Thema sehr unterschiedlich. Ein neutraler Experte ist sicher auch nicht verkehrt. Der sollte dann aber auf Honorarbasis arbeiten und nicht auf Provisionsbasis.
Kfw mit einbeziehen immer dann, wenn die Konditionen günstiger sind. Aber dass die Kreditvergabe der Kfw flexibler ist als die der Banken, wäre mir als Banker neu. Die Prüfungskriterien der Kfw sind oft noch pingeliger als die der Banken.
Von den hier benannten Rahmendaten her halte ich die Machbarkeit auch für extrem schwierig. Da würde ich eher ein Objekt mit höherem Kaufpreis, aber auch höherem Wert suchen als ein Objekt, was Du für TEU 217 kaufst und dann nochmal Investitionen von TEU 80 benötigt. Das ist mehr als 1/3 des Kaufpreises. Finde ich persönlich viel.
Generell gibt es am Ende kein pauschales richtig oder falsch bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie. Für jeden sind unterschiedliche Kriterien ausschlaggebend. Der eine ist Kapitalanleger und entscheidet unter Renditegesichtspunkten, der nächste hat den Traum vom Eigenheim, der dritte will das Elternhaus halten... usw usf...
Noch ein Wort zur Genauigkeit der Kostenkalkulation: das reicht der Bank zunächst auch in Form von Kostenvoranschlägen bzw. einer Aufstellung der geplanten Maßnahmen. Bei der Auszahlung dann braucht es natürlich Rechnungen. Die Kalkulation lieber zu hoch ansetzen, nachfinanzieren ist immer sehr teuer. Andererseits fallen auf nicht abgenommene Gelder irgendwann auch Zinsen an. Das sollte man also schon relativ klar haben. Ne Abweichung von 500 Euro ist kein Drama, 5.000 ist schon nicht so gut. Ich würde die Begehung VOR dem Kauf machen und nicht hinterher. Wenn Du den Kaufvertrag unterschrieben hast und bei der Begehung dann noch schwere Mängel festgestellt werden, hast Du ein Problem. Ich würde diese Zeit und das nötige Geld für eine entsprechende Begutachtung immer im Vorfeld investieren. Da verlierst Du schlimmstenfalls das Geld für den Gutachter. Andersherum kaufst Du schlimmstenfalls ein Faß ohne Boden. Das siehst Du einem Haus nicht unbedingt bei einer normalen Besichtigung an!