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Re: Recht auf außerordentliche Kündigung Vodafone
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Original geschrieben von daelch
Hallo,
laut diesem Forum gibt es eine Möglichkeit, laufende Vodafone Verträge zu kündigen.
http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=100061
MfG
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Update laut Teltarif hat Arcor und Vodafone einen Rückzieher gemacht. Alles andere wäre auch lächerlich.
http://www.teltarif.de/arch/2007/kw38/s27258.html
Damit sollte sich das Thema erledigt haben.
Gruß Marco
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Original geschrieben von Ness
Wo schreibe ich was?
Er fragte ob es Aktionen gibt, und die gibt es, sind allerdings nicht für die Genion S Verträge gültig, nur für Verträge mit Grundgebühr.
Der OP schrieb von Genion S. Und du antwortest "klar gibt es so eine Aktion" ausser für Genion S.
Kopfschüttelnd.
Gruß Marco
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Original geschrieben von Ness
Es gibt gerade eine Aktion, bei der die Einrichtungsgebühr wegfällt. Das gilt aber gerade nicht für die Genion S Verträge.
Und warum schreibst du es da? Er möchte doch einen Card S.
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Original geschrieben von pumana
Wenn das wahr ist, wird das in der Geschichte als der sinnloseste Kündigunggrung eingehen. Die Porno-Kündigungs-Klausel *LOL* . Ich sehe schon wie o2 ein Pasus in den AGB´s aufnimmt -> Pornoseiten gehören bei uns zu den Nebenleistungen
Wie kommst darauf, das nur Pornoseiten betroffen sind?
Gruß Marco
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Re: Re: Re: Wirklich sicher ...
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Original geschrieben von edgue
Mit anderen Worten: Du hast ein Stück Papier auf das irgendetwas aufgedruckt ist. Keine Unterschrift, keine weiteren Zeugen. Und das soll wirklich tragfähig sein?
Was machst Du, wenn der Empfänger behauptet, dass Du nur eine leere Seite geschickt und Deine angebliche Empfangsbestätigung mit WinWord selbst gebastelt hast?
Die Seite kann er dann sicher auch vorlegen. Eine Frage habe ich dazu: Woher weiss der Empfänger, das eine leere Seite von mir kommt?
Gruß Marco
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Original geschrieben von Hallenser1
Es gibt bei Kündigungen eigentlich einen Grundsatz und zwar schicke die Kündigung immer per Einschreiben.
Jaja eigentlich. Es ist dein Grundsatz.
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Original geschrieben von phonefux
Ah, noch ein Fehler. Das ist in jedem Fall falsch, denn als "Anschlusspreis" bezeichnet o2 nur den Einrichtungspreis für Verträge mit Handy. Für Verträge ohne Handy heißt die gleiche Geschichte "Bereitstellungspreis". Und laut der Fußnote entfällt diese.
Genau wie das letzte mal... typisch o2. :flop:
Gruß Marco
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Re: o2 Verhandlungsfähigkeit bei Neuverträgen
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Original geschrieben von Brutzel1
Weiss von früher, dass mein Kumpel des öfteren noch die Handypreise deutlich senken konnte, als er telefonisch mit einem O2 Mitarbeiter über eine Vertragsverlängerung verhandelt hat.
Vielen Dank schonmal, wär schön wenn sich jmd melden könnte, der damit Erfahrungen gemacht hat
Frag doch deinen Kumpel, der hat Erfahrung damit.
Blöde Frage, was hat eine Vertragsverlängerung mit einem neuen Vertrag zu tun?
Gruß Marco
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Original geschrieben von ostfriese
Das beste finde ich bei VF immer wieder, dass es diese Sabine Wagner, deren Unterschrift auf alle Kundenschreiben gedruckt wird, gar nicht gibt!
Ist so etwas eigentlich zulässig?
Woher weisst du, das es die Wagner nicht gibt? Davon abgesehen, wollte ich auch schreiben , das die Wagnern die einzigste in der Kundenbetreuung ist
Gruß Marco
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Re: O2: Vertragskündigung aufgrund von Roamning Abschaltung?
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Original geschrieben von Timsen86
Hallo!
Ich bin seit knapp 3 Jahren O2 Online Kunde und war immer recht zufrieden.
Nun allerdings wurde in meiner ländlichen Region das Roaming zu T Mobile gesperrt. Bei O2 sagte man mir, dass müsse man tun, sobald das O2 Netz in einer Region genug ausgebaut wurde. Dummerweise merke ich bei mir zu Hause nichts vom ausgebauten O2 Netz und das immer gut funktionierende T Mobile Netz ist nicht mehr wählbar.
Meine Frage:
Ist dieser Umstand ein Grund eine vorzeitige Kündigung durchzubekommen?
Ich würde meinen Vertrag nämlich nun am liebsten kündigen und zu T Mobile wechseln. Nicht zuletzt wenn nun bald das Iphone kommt.
Schöne Grüße
Tim
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Lies dir mal den Artikel durch: http://www.teltarif.de/arch/2007/kw33/s26918.html
Gruß Marco