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Original geschrieben von KingBoa
Damit akzeptiert man lediglich die AGBs für Rechnung bzw. PKK betreffend.
verstehe. Du würdest also merken, wenn die da "aus Versehen" die Standard-AGBs verlinken würden?
Ich würde sagen, man muss die jedesmal lesen ... sonst hat man vielleicht eine Waschmaschine gekauft :p
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was macht man als Unternehmen, wenn man Kunden bei einseitigen Änderungen der AGBs nicht jedesmal anschreiben möchte bzw. eigentlich gar nicht will dass der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nimmt, der Kunde aber die Änderung abnicken soll? Man macht das:
wenn man sich bei O2 einloggt und sich seine Rechnung bzw. EVN ansehen will steht da:
Eingabe Ihrer Persönlichen Kundenkennzahl
Ihre Persönliche Kundenkennzahl finden Sie in Ihrem
Mobilfunkvertrag unter Punkt 1
Persönliche Kundenkennzahl (4-stellig):
Mit der Eingabe Ihrer Persönlichen Kundenkennzahl akzeptieren Sie unsere AGB.
Also immer, wenn ich mir meine Rechnung ansehen will, muss ich vorher den AGBs (in der jeweils aktuellen und O2 genehmen Version) zustimmen.
Hehehe, auf die Idee sind wir in meinem Unternehmen noch gar nicht gekommen, das bauen wir aber sicher auch bald ein ...
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Original geschrieben von RouviDog
Jupp, ist ja auch so, sagt ja ansich auch schon der Name.
... nur sind Namen bloss Schall&Rauch
also laut dem Urteil von OLG Koblenz (Az.: 11 WF 1013/04) reicht ein Einwurfeinschreiben nicht. Ist allerdings von 2005, vielleicht gibt es ja schon eine aktuellere Entscheidung hierzu ...
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Kostennote zu Lasten O2, nehme ich an
Halt uns auf dem Laufenden :top:
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Original geschrieben von kris781
In Kürze müsste die Klage der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zugestellt werden.
Negativ Feststellungsklage mit oder ohne Anwalt?
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Original geschrieben von Schurke2000
Zu a) und c)
Der Vorteil der anderen Netzbetreiber wäre 1. Abwanderung einiger Kunden von o2 und 2. Irgendwo müssen die Kunden ja hin
wegen "einiger" Kunden macht man sowas nicht. Denn vielleicht braucht man dieses "Verfahren" in der Zukunft ja selbst mal bzw. hat es in der Vergangenheit bereits angewandt
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Original geschrieben von Schurke2000
zu b)
Preise zählen zur Vertragsfreiheit, keine Frage, aber die Definition von Haupt- und Nebenleistungen gehört sicher nicht dazu - denn sonst hätte o2 schon gewonnen....
deswegen interessiert auch nicht, was andere davon halten ... sonst wäre Recht ja eine Frage der Mehrheit
Ansonsten schliesse ich mich kris781 an.
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Original geschrieben von Schurke2000
Wie wäre es denn, die 3 anderen Netzbetreiber mal anzuschreiben und sie zu fragen, ob ihrer Meinung nach 01805-Nummern Haupt- oder Nebenleistungen des Mobilfunk-Vertrages sind... Wenn alle 3 der Meinung sind, dass es Hauptleistungen sind, hätte man quasi die "herrschende Meinung", dass 01805-Nummern Hauptleistungen sind...
hmm, na ja, wenn man zuviel Zeit hat. Ich schätze das so ein:
a) du willst eine Auskunft, bist aber noch nicht mal Kunde (ich nehme mal an, du fragst nicht als Journalist an). Das Interesse der Unternehmen dir da eine qualitativ hochwertige Antwort zu geben (also nicht nur Marketing-Blabla) geht gegen 0
b) selbst wenn da eine verbindliche, intern abgestimmte Aussage käme, nutzt die dir bzgl. O2 gar nichts, da Vertragsfreiheit auch für O2 gilt (da können andere Netzbetreiber 10 mal anderer Meinung sein)
c) die Unternehmen sind zwar untereinander Mitbewerber, trotzdem hackt eine Krähe einer anderen nicht das Auge aus (zumindest nicht ohne dadurch einen signifikanten monitären oder strategischen Vorteil zu gewinnen) :p
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Re: Re: Wer noch Munition braucht ...
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Original geschrieben von Boeschop_first
Wo bitte ist denn eine 0180 Rufnummer eine Mobil oder Festnetz nummer? Es ist eine Sondernummer.
Wo bitte schreibt das BGH etwas von Rufnummern? Im Urteil steht "beliebigen dritten Teilnehmern eines Mobilfunknetzes oder Festnetzes". Es geht hier also um Netze, nicht um Rufnummern. Da eine 0180x-Nummer eine virtuelle Rufnummer ist, die auf eine oder mehrere geografische bzw. Mobilfunknummern gemappt wird, ist am anderen Ende also auf jeden Fall ein Teilnehmer eines Mobilfunknetzes oder Festnetzes (wenn wir mal von Exoten wie Stalliten- und VoIP-Netzen absehen).
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Original geschrieben von Boeschop_first
Und laut o2 muss man diese nicht, wie bei Mobil und Festnetz, aus dem netz von o2 erreichbar sein. Sprich o2 muss den Zugang zu solchen Nummern nicht bereit stellen. Deswegen geben sie es als Nebenleistung aus.
Interessante Anmerkung. Wir sollten da zw. Pflicht und Leistung unterscheiden. Bestimmt gibt es keine Pflicht seitens O2 diese Leistung (Anwahl zu Sonderrufnummern) zu ermöglichen (ich muss mir dazu mal die TKV der BNA durchlesen, sowas muss ja irgendwie geregelt sein. Wenn O2 sich darauf zurückziehen kann, dann könnte es ja auch jeder andere Netzbetreiber. Was wäre dann, wenn alle diese Leistung einstellen? Gibt es dann keine 0180-Nummern mehr?).
Da O2 aber von sich aus bei Vertragsabschluss diese Leistung angeboten hat (und nirgendwo schrieb "... das ist aber eine Nebenleistung"), sehe ich keinen Grund, warum das gesondert zu der Anwahl einer geografische Rufnummer gehandelt werden kann.
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Wer noch Munition braucht ...
es gibt sicher mehrere Wege die "Entscheidung" von O2 juristisch zu knacken. Bevor man sich da aber mit den Feinheiten im Vertragsrecht auseinandersetzt, würde ich erst mal da ansetzen: O2 behauptet, dass die Anwahl einer 0180x-Nummer eine Nebenleistung ist (darauf stützt sich ihre ganze Verteidigung). Wirft für mich die Frage auf, was ist denn die Hauptleistung eines Mobilfunkproviders? Dazu kann man in einem Urteil des BGH (Az. III ZR 199/01) folgendes lesen:
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Durch den Abschluß eines als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden
Mobilfunkvertrags verpflichtet sich das Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen,
dem Kunden den Zugang zu dem vertragsgegenständlichen (...) Mobilfunknetz zu eröffnen und es ihm zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit beliebigen dritten Teilnehmern eines Mobilfunknetzes oder Festnetzes Sprache auszutauschen (...). Mit diesen vertragstypischen (Haupt-)Leistungspflichten,
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Nach meiner Auffassung sind bei der Anwahl z.B. der 01805-Nummer der Deutschen Bahn AG die notwendigen Kriterien dieser Definition erfüllt.
Ich bin mal gespannt, ob die Syndizi von O2 mit mir in den Ring steigen (natürlich ist damit mein Pulver noch nicht verschossen :D)