Die Befürworter einer Liberalisierung der Glücksspielsektors haben am Mittwoch einen Etappensieg errungen. Einem Verwaltungsgerichtsurteil zufolge ist der Vertrieb von Internet-Lotto durch private Gesellschaften rechtmäßig. Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Gestaltung des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages haben.
Börsen-Zeitung, 30.6.2011
bg München - Ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Halle zur Lottovermittlung im Internet ist nun rechtskräftig. Damit ist nach Ansicht des Wettbetreibers Tipp24 die Vermittlung von Lotterien im Internet sowie die Werbung dafür erlaubt.
Quelle: http://www.boersen-zeitung.de/…i=1&artid=2011123101&j=ov
Das Gericht hat sich so selbst davon überzeugt, dass es keine Anhaltspunkte
für eine nennenswerte Suchtgefahr bei Lotto gibt. Dies wäre aber, so das
Gericht, zur Rechtfertigung der drastischen Verbote für den privaten
Vertrieb erforderlich gewesen. Die Verbote verstoßen daher gegen
Europarecht. Tipp24 braucht sie nicht zu beachten und darf ohne Erlaubnis
im Internet Lotto vermitteln.
Quelle: http://www.onvista.de/news/unt…deutsch?ID_NEWS=195610532
Demnach wäre es nicht verboten in Deutschland über Tipp24 Lotto zu spielen!? Also können sie die Auszahlung nicht einfach mit Verweis, es wäre in Deutschland eh verboten, einbehalten. Oder seh ich das falsch?