Hallo zusammen,
habe meine Wohnung nach ca. 7 Jahren Miete gekündigt und auch der Vermieter hat schon eine Vorabnahme gemacht. Nach dieser muss ich die komplette Wohnung neu in weiß streichen, und den Flur neu mit Tapete bestücken.
Dazu sei angemerkt, mein Flur trägt momentan überhaupt keine Tapete, da ich diese vor kurzem entfernt hatte um zu renovieren. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht fest das ich nun doch ausziehen werde.
Nun habe ich etwas nachgeforscht. In meinem Mietvertrag steht folgende Klausel betreffend Schönheitsreparaturen:
"(2) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen
das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.
Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen_
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben JAhre.
Das Mitglied darf nur in Zustimmung der Genossenschaft von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen. Es ist für den Umfang im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.
(3) Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist die Genossenschaft verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem ermessen die Fristen des Plans bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen."
Nach Abs. 2 hätte ich gesagt, es ist eine starre Frist und damit nach den Urteilen VII ZR 308/02 und VII ZR 355/02 unzulässig. Demnach könnte ich also die Wohnung einfach besenrein übergeben.
Abs. 3 spricht jedoch davon das die Fristen von der Wohnungsgesellschaft verlängert oder verkürzt werden können. Umgeht dieser Zusatz das Urteil?
Ehrlich gesagt, ich Blick nicht wirklich durch. Die Sache ist halt die, wenn ich jetzt zum Anwalt renn und mich beraten lasse, kostet das evtl. mehr, wie wenn ich gleich einfach die Farbe kaufen geh und einfach streiche.
Würde mich freuen wenn hier jemand ein kurzes Statement abgeben würde, der ein bisschen Ahnung hat, oder Erfahrung mit einer ähnlichen Formulierung gemacht hat? Ich will mich nicht davor drücken die Arbeiten durchzuführen, wenn es gemacht werden muss, dann hab ich kein Problem damit. Ich mach nur ungern Sachen, die ich nicht tun muss.
Danke schonmal.