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Zitat
Original geschrieben von polli
wobei ein Rolladen im speziellen eventuell zur Fassade gehört - Fassade = Sache des Vermieters (unabhängig von Kleinreparaturklausel)
Quatsch! Reparaturen an Rolläden fallen genauso unter die Reparaturklausel wie alles in der Wohnung, da sie ja nur durch den Mieter gebraucht werden... genauso wie Markisen, die im übrigen auch an der Fassade hängen
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IBM T-40
Oder für die Rheinländer zum selben Preis ohne Versandkosten in Mönchengladbach...
Dort gibt es auch einen Händler, der mit Leasing-Rückläufern handelt...
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Versicherungsschaden???
Ähem... du verrätst mir dann bestimmt auch, welche Versicherung dafür eintreten soll, ja?
(Falls du eine Versicherung gegen heimtückische, nicht angekündigte Schlauchplatzungsmaßnahmen an der Hand hast, lass es mich bitte wissen - die kenn ich nämlich noch nicht! Die verkauf ich dann direkt in guter alter Strukki-Manier allen meinen Kunden )
Ansonsten:
Hausrat zahlt nur für den durch das Wasser enstandenen Schaden, der in dem Fall ja nicht vorhanden ist...
Haus und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt auch nur für entstandene Schäden, s.o.
Wohngebäude zahlt nur für Schäden am Wohngebäude, da hier nicht vorhanden, s.o.
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Belinea 2225 S1W 22 Zoll Wide Screen
für 200 € brutto bei Office Centre in Würselen!
Laut billiger.de ab 225 € + Versand
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Schnäppchen
Hab ich gerade im Prospekt gefunden (k.A., ob noch vorrätig):
Notebook HP G3050 EA
für 570 €
das gleiche kostet bei discount24.de derzeit 822 € (reduziert von 999 €)
zu bekommen für Gewerbetreibende bei Office Centre in Würselen
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Ja, genau wie heute im Real Aachen übrigens! Geräte hatten Simlock. Man habe sich im Prospekt "vertan"... :mad:
Waren trotzdem in knapp 2 h wech! :eek:
Und das auch nur, weil die Mädels an der Handytheke alle 5 Minuten einen Schreibkrampf in der rechten
Hand hatten vom Callya-Registrierungsbogenausfüllen...
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Hängt
erstens
davon ab, ob in eurer Küche eine (mitvermietete) EBK drin war, als ihr eingezogen seid
und
zweitens
ob in eurem Mietvertrag der Punkt Reparaturen überhaupt hinsichtlich Anzahl und Höhe geregelt ist.
ad 1) Wenn es eure Küche ist, seid ihr definitv zuständig, wenn es die des Vermieters ist könnte er zuständig sein (hängt dann von Punkt 2 ab)
ad 2) Wenn Reparaturen sowohl preislich als auch von der Summe her begrenzt (z.B. max 3 Reparaturen mit insg. 150 €) dürfen sie auf den Mieter abgewälzt werden, wenn eines der beiden fehlt oder Summe insgesamt zu hoch ==> Klausel nicht gültig! (Vermieter muss dann alle Reparaturen zahlen)
ABER So´n Schlauch kostet nur 5 €. Und dranmachen geht wahrscheinlich sogar schneller als den Vermieter anzurufen. Würd ich ihm nicht mal erzählen...
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Zitat
Original geschrieben von arne
Das wollte ich immer schon mal schriftlich haben :top: , juristisch ist das nicht richtig formuliert: "Grundsätzlich" bedeutet, daß es auch den atypischen Fall gibt, der hier nicht denkbar ist.
Schön, das das jetzt geklärt ist...
Zitat
Zu deiner Meinung: Ich halte das nicht für ein Problem. Der Vermieter hat ja auch ein Interesse an der nahtlosen Weitermietung der Wohnung. Wenn es keinen Nachmieter gibt, wird er den Mietvertrag sowieso nicht vorzeitig beenden wollen. Abgesehen davon, wenn die beiden eh keine neuen Wohnungen haben, gibt es ja keine andere Lösung.
Ich meinte ja auch für den Fall, das der Threadersteller und seine Freundin zwar zum 01.09. keine Wohnung gefunden haben, aber zum 15.09. oder zum 01.10. oder zum 15.10. oder zum... So werden sie dann wohl für die leerstehende Wohnung bis zum 01.11. zahlen müssen
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grundsätzlich hat Arne recht!
ABER:
Vertrag gekündigt Anfang August mit Dreimonatsfrist ==> zahlungspflichtig bis 31.10.
Wenn ihr dem Makler "vor´s Schienbein tretet" in dem ihr nicht bis Ende August ausgezogen seid (jetzt mal egal, ob wegen "aneinander vorbeireden" oder warum), dann könnt ihr nicht erwarten, das er euch meinetwegen zum 15.09. oder zum 01.10. aus dem Vertrag "entlässt", dann wird er wohl darauf bestehen, das ihr die September- / Oktobermiete noch komplett zahlt!
Würde ich an seiner Stelle jedenfalls tun.
Das sollte euch bewusst sein...
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Zitat
Original geschrieben von elchdesjahres
gibt es bei der ARAG auch so eine "Übergangszeit" in der ich keinen Versicherungsschutz habe (analog zur RV)? D.h. ich schließe heute ab und gehe nächstes Monat zur Zahnreinigung und die ARAG zahlt?.
Ja, gilt für alle privaten KrankenZusatzVersicherungen. Die Wartezeit für den Bereich des Zahnersatzes liegt bei 8 Monaten, für den Bereich der Zahnbehandlung bei 3 Monaten.