Beiträge von mupp

    Hallo zusammen,


    ich habe heute morgen mit der Hotline telefoniert und ebenfalls versucht in den "genion card s" Tarif zu wechseln..


    Die Aussage vom Support Mitarbeiter:


    "tut mir leid, da sie erst im August einer Vertragsverlaengerung zugestimmt und noch eine Restlaufzeit von 18. Monaten haben koennen wir dem leider nicht nachkommen"


    Dann muss ich wohl weiterhin den harten Weg gehen..
    :(

    Zitat

    Original geschrieben von mungojerrie
    Du vergleichst hier ein "BTX" Urteil mit dem Internet. Das dürfte nicht greifen. Eher dürfte fraglich sein, ob eine solche extreme Verschlechterung nicht gegen das AGB Gesetz verstößt. Unerwartete Klauseln sind unzulässig - aber was Nebenleistung ist muss wirklich vor Gericht geklärt werden. Aber soweit wird es o2 nicht kommen lassen.


    Es handelt sich in dem Fall um das Fernabsatzgesetz wenn ich Vertragsverlaengerung online abschließe, dann muessen die AGB fuer einen Kunden auf dem ersten Blick einsichtbar sein (!)

    Hallo,


    ich bin kein Jura Experte, aber wenn ich im Mediamarkt einkaufe, bzw. sollten in jedem Geschaeft die AGB- in schriftlicher Form ausgehaengt und fuer jeden Kunden einsichtbar sein (!)


    Hat jemand von Euch Gesetzesurteile bezueglich Aenderungen der AGB gefunden?


    Btw.:
    Sind AGB Aenderungen nachteilig zum Kunden ueberhaupt rechtswirksam?


    -


    Weiter oben greife ich auf die aktuellen FAQ von O2 zurueck - es wundert mich das so wenige darauf eingehen, dort steht Aenderungen der AGB haben nur Auswirkungen auf die Kuendigungsfrist (!)

    Hallo zusammen,


    lt. meinen gestrigen Gespraech mit einer freundlichen o2 Mitarbeiten wuerde bei Vertragsverlaengerung die AGB automatisch akzeptiert - dem ist aber nicht so, weil
    die AGB nur mit einem Hinweis klick akzeptiert werden:

    Zitat


    Der Hinweis allein auf das Vorhandensein von AGB im Btx-Programm reicht nicht zur Einbeziehung in den Vertrag. NJW-RR 91, 1145


    AG Ansbach
    29.4.1994
    3 C 295/93


    Die Möglichkeit, Geschäftsbedingungen über Btx abzurufen, genügt den Anforderungen des § 2 I Nr. 2 AGBG nicht.


    O2 kann nicht gegen geltendes Recht widersprechen!

    Guten Morgen,


    habt ihr bereits in Betracht gezogen das einige Ihre AGB im Jahre 2003 unterschrieben haben und dort folgendes Zitat zu finden ist:


    Zitat


    Punkt 15
    „Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen.“


    Ein Blick auf die Internetseite von O2 Germany unter FAQ (Stand 2007):


    Zitat

    Punkt 14
    „Werden sich durch die Vertragsverlängerung die AGB ändern? Ja. Jedoch haben die Änderungen nur Auswirkung auf die Kündigungsfrist (3 Monate zum Vertragsende). Die Tarife bleiben unverändert.


    Und jetzt vielleicht verstehen warum ich beabsichtige AO zu kuendigen??


    Gruss,
    mupp

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Darf man fragen wohin Du gewechselt bis bzw. welchen Vertrag Du abgeschlossen hast?


    Hallo ganymed,


    ich bin jetzt hoffentlich ein glücklicher E-Plus Kunde
    Konditionen zum Vertag sind hier nach zu lesen:


    http://www.handysmobile.de


    Tarif - E-plus 100 Web Student
    20€ Grundgebühr, 100 FreiMinuten und 120 SMS incl.


    Vorher hatte ich einen O2 Active 50 mit 100 SMS Paket und bin dann
    so monatlich auf die 35 Euro gekommen..


    Ich glaube der wechsel lohnt sich, weil meine Freundin E-Plus "Base" benutzt.
    So und jetzt ende OFF Topic.
    Gruss,
    /mupp

    Hallo zusammen,


    auch ich habe den harten Weg einer Sonderkuendigung wegen erhoehter Nebenleistung bei O2 eingeschlagen -


    Bisher bin ich auf harten Widerstand Seitens O2 gestossen, ich sehe aber troztdem recht gute Chancen aus dem Vertrag zu kommen!
    Ich gehoere nicht zu den Menschen, die jetzt als Trittbrettfahrer aufspringen wollen um ein Handy abzustauben - sondern bin wirklich von O2 und deren "Service"- Verstaendnis enttaeuscht (!)


    Lt. meinen Vertragsunterlagen besteht der Vertrag zwischen O2 und mir seit dem 22. Oktober 2003; demnach sind die unterschriebenden AGB's aus dem Jahre 2003 fuer mein Verstaendnis auch rechtsgueltig.


    Diesen Standpunkt habe ich bei O2 vertreten, eine freundliche Mitarbeiterin teilte mir daraufhin mit, dass mein Vertag bereits zweimal online verlaengert wurde und ich die aktuellen AGB's bestaetigt haette (!)


    In den FAQ von O2 nach zu lesen hier:
    http://www.o2online.de/nw/supp…vl/vvl-haupt-artikel.html


    Zitat

    14. Werden sich durch die Vertragsverlängerung die AGB ändern? Ja. Jedoch haben die Änderungen nur Auswirkung auf die Kündigungsfrist (3 Monate zum Vertragsende). Die Tarife bleiben unverändert.


    Demnach haben die Aenderungen der AGBs nur Auswirkungen auf die Kuendigungsfrist, oder sehe ich das falsch??


    Ich habe O2 die Einzugsermaechtigung entzogen und zum 28.02.07 gekuendigt, d.h. die Rechnung bis zum 28.02.07 werde ich begleichen und ab dann sol O2 selbst zu sehen, wie sie an ihre Forderungen kommen; jedenfalls werde ich mich immer mit freundlichen Briefen auf meine Kuendigung hinweisen und mich weiterhin auf das nicht bestehende Vertragsverhaeltnis beziehen..


    Heute morgen konnte mich ein neuer Provider als Kunde begrueßen :-)


    Gruss,
    Mupp