Beiträge von ManuM

    hallo timeliner,


    wenn du mir deine adresse per pn zukommen lässt dann kann ich mal prüfen was bei dir alles funktioniert und dir ein angebot machen!


    gerne dann auch ein angebot mit barauszahlung


    gruß
    ManuM

    habe mal eine email an die Bundesnetzagentur geschrieben und gefragt ob diese geschichte rechtens ist!


    als antwort habe ich gerade diese e-mail bekommen!


    Vorgangsnummer T2007-02-21-0067/216-3/-6l


    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie die Bundesnetzagentur um Einflußnahme auf die Entscheidung des Unternehmens O2 zur Erhöhung der Entgelte für die Anwahl von 0180er Sonderrufnummern bitten.


    Die Endkundenentgelte im Mobilfunkbereich unterliegen derzeit nicht der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.


    Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt demnach grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Tarife, Entgelte, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit den Telekommunikationsdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.


    Der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Verträgen beurteilen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Dabei obliegt es allein den Zivilgerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher Regelungen - auch in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entscheiden. Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag und den AGB/Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Unternehmens getroffenen Vereinbarungen.


    Der Bundesnetzagentur ist bekannt, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sich dieses Anliegens angenommen hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Verbraucherservice
    verbraucherservice@bnetza.de
    http://www.bundesnetzagentur.de
    22.02.2007



    unterm strich hat mir diese antwort auch nicht`s neues gebracht!
    eigentlich habe ich auch nicht um die Einflußnahme gebeten sondern lediglich um eine kurze stellungsnahme wie die bundesnetzagentur das ganze thema sieht!!!


    bleibt abzuwarten was mir mein anwalt erzählt der seit gestern an der sache arbeitet

    so nachdem ich nun seit einigen tagen diesen thread hier und ähnliche threads in anderen foren sehr aufmerksam verfolge und vergeblich hoffe das ein paar erfolgsmeldungen kommen muß ich nun lesen das einige sich wieder von o2 um den finger wickeln lassen!


    ich habe auch am 2.2.07 meine 3 Verträge welche ich seit 2003 1x Privat und 2x Geschäftlich habe Außerordentlich gekündigt!


    bis heute war die firma o2 nicht fähig mir eine bestätigung zuzusenden!


    heute mittag rief ich also mal bei der Firma o2 an um nachzufragen was den mit meiner bestätigung los ist!


    die antwort der mitarbeiterin war leider nicht die erhofte!


    sie verwies mich auf die agb`s wonach sonderrufnummern nebenleistungen sind und diese ohne zustimmung des kunden geändert werden können!


    als ich sie fragte unter welchem punkt in den agb`s sonderrufnummern als nebenleistungen ausgewiesen sind bekamm ich nur die antwort "das kann ich ihnen nicht sagen"


    sie bot mir dann noch 40,- Euro Gesprächsguthaben an welches ich leicht entsetzt abgelehnt habe da für mich diese Verträge bis dato als Festnetzersatz gegolten haben.


    ich habe im anschluss des gespräches meinen Anwalt angerufen (relativ jung und erfolgshungrig)


    nachdem ich ihm den fall geschildert habe bekamm ich zur antwort "da habe ich ja ein außerordentliches kündigungsrecht"


    im weiteren gespräch teilte er mir mit das lediglich 0190/0900 nummern nebenleistungen sind welche ohne zustimmung des kunden erhöht werden dürfen!


    werde jetzt mal gespannt sein wie lange es dauert bis der vertrag endlich aufgelöst ist und hoffe das es nicht allzulange dauert!


    gruß


    Manuel