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O2 Germany
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90345 Nürnberg
Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben zum Ende des Jahres 2006 die Preise für Sonderrufnummern zum Teil erheblich erhöht. So kostet zum Beispiel die 01805-Nummer jetzt statt 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. Bei einer Preiserhöhung sind Sie verpflichtet, mich über die Erhöhung zu informieren und mir ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung einzuräumen, wenn Sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen.
Sie haben diese Information unterlassen und ich habe erst jetzt von der Preiserhöhung erfahren.
Ich bin nicht bereit, diese Preiserhöhung zu akzeptieren und mache hiermit gemäß § 314 BGB von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Wenn Sie sich auf Punkt 12 der AGB des Jahres 2005 berufen wollen, dann muss ich Ihnen widersprechen. Die tariflich vereinbarten und ausgewiesenen Gebühren für Sonderrufnummern aus Ihren Prospekten im Jahr 2005 sind fester Bestandteil des Vertrages zwischen mir und O2 Germany und somit keine Nebenleistungen.
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung zum 22. Februar 2007 für meine beiden Rufnummern 0176 xxx und 0176 xxx unter der Kundennummer yyy innerhalb der nächsten beiden Wochen. Weiterhin weise ich Sie darauf hin, einer Portierung der Rufnummer 0176 xxx zu diesem Datum zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
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