hmm ok ich werde es mir dann mal überlegen, danke soweit
Beiträge von QC1
-
-
Ich weiß ist noch nicht erschienen aber wie siehts mit HTC Desire Z aus?
-
Heute auch min. 10 Plakate in der Stuttgarter Innenstadt vom desire Z gesehen "Erhältlich bei O2, Telekom und Vodafone" ... schön wärs ... O2, telekom und Vodafone in UK oder wo?
-
puh - Gott sei Dank bin ich nicht betroffen - Aber nicht weil schlau, vorsichtig oder nicht gesehen sondern nur weil mein Wunschhandy nicht verfügbar war
Die rechtliche Seite ist natürlich Interessant, weiß eigentlich jemand genau was für Verträge hier so geschlossen werden? Ich würde ja fast von einem kombinierten Kauf/vermittlungsvertrag zw. Händler und Kunde sowie einen(2) weiteren Telekommunikationsvertrag ausgehen. Hab da leider nicht so die Ahnung von Vertragstypen. Stellt sich die weitere Frage ob der Widerspruch gegen den einen auch ausreicht um den anderen zu widerrufen? Zumal ich nicht weiß ob ein widerspruch die beste Lösung wäre. Wäre eine Anfechtung wg. arglistischer Täuschung (falls erfüllt) nicht viel sinnvoller? oder ist sowas garnicht anwendbar (weil durch vorrangige Gewährleistungsrechte ausgeschaltet)
Gut inwiefern ein Schadensersatzanspruch durchsetzbar ist, ist natürlich wider ne andere Sache. Aber wenn wir gerade beim Thema Involvenz sind ... werden die Handys im Lager zur Involvenzmasse gezählt und wäre es für den entsprechen Involvenzverwalter möglich die Schadensersatzanspruch mit Sachgüter zu bezahlen? :p Kann eine GbR eigentlich Involvenz anmelden?
Ach und mit dem zustandekommen des Vertrages erst durch Zusendung der Ware:
Normal ist es ja so das ein Vertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt => Angebot und Annahme. Und im Versandhandel ist es wohl so das auf eine ausdrückliche Annahmeerklärung verzichtet werden kann, weil sie dies so herausgebildet hat. Der Vertragspartner bringt dann den Vertrag idR durch zusendung der Ware zustande. (Quelle-§ http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__151.html ) Ob das hier aber gilt oder nicht haben Rechtsexperten zu beurteilen.Ich wünsch euch jedenfalls das ihr alle mit einem blauen Auge davon kommt.
-
Äh Darappa ich hab per Brief und per Mail gesendet, schlimm? Außerdem bin ich ab Freitag im Urlaub, meiste das kommt vorher noch? (Wäre nicht so schlimm, aber halt besser wegen den Meilen
)
-
War es nicht irgendwie son das man nur für die Eingriffsverwaltung eine gesetzliche Grundlage benötigt, jedoich nicht für die Leistungsverwaltung für die alleine der Ansatz von Mitteln im Haushaltsplan ausreicht? Schließlich tut der Staat (besser: die Regierung) dem Bürger ja was Gutes. Normal stellt sich die Problematik ja kaum da solche Ansprüche i.d.R. trotzdem gesetzlich ausgestaltet sind, aber wenn das Gesetz wirklich außer Kraft tritt muss halt nach diesem Grundsatz verfahren werden. Das niemand am Ende ohne Geld oder gar mit weniger dasteht sollte denke ich klar sein. Die Frage ist eher ob eun Bürger ein "mehr" vom Staat verlangen kann, das dieser ja auf Grund fehlender gesetzlicher Regelung nicht einfach pauschal ablehnen könnte. Ich denke aber schon alleine der Gleichheitsgrundsatz sollte dazu führen das alle das gleiche bekommen. Letztlich ist ja auch die Macht des BVerfG nicht grenzenlos, sollen es doch alle Gesetze für nichtig erklären, macht die Regierung halt was sie will :p
ZitatSollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.
-
Ich persönlich wäre ja für nen Trackpoint :p
-
Nachtrag zu der oberen Buch-Kopie-Frage. Viele Unibibliotheken (so bereits erlebt in Mannheim und Kiel) besitzen spezielle Scanner die das Buch von oben in hoher Geschwindigkeit scannen und dann auf USB-Speicherstick entweder als jpg oder pdf speichern. So kann man umfangreiche und sortierte Kopierarbeiten vornehmen und hat diese auch noch kompakt immer dabei. Beim dem kürzlichen anfertigen meiner Diplomarbeit war das sehr hilfreich. Da ich viele Bücher hätte garnicht ausleihen können, konnte ich so die interessesanten Stellen einfach schnell abscannen und bei Bedarf später noch ausdrucken. Wichtige und lange PDF Datein habe ich dann später noch durchsuchbat gemacht.
Zusätzlicher Vorteil ist das man diese Scanner zumeist auch benutzen darf wenn man an der fraglichen Hochschule nicht studiert. Ein Bibliotheksausweis ist zwar meist möglich (wenn man entweder Student einer deutschen Hochschule ist oder im fraglichen Bundesland wohnt) aber nur zum ausleihen von Büchern und dem Nutzen des Computersystem notwendig.
Zum anfertigen einer wissentschaftlichen Arbeit kann es zudem nützlich sein Kontakt zu einem entsprechenden Fachbereich der Uni aufzunehmen und anzufragen ob man deren Fachbibliothek nutzen darf, war bei mir in Kiel kein Problem.
-
So hab auch mal bestellt, mach nachher die Unterlagen fertig. Und schick die dann morgen per Post ab.
@über mir: bei mir steht die Adresse in der Bestellbestätigung
-
Hab eh noch nie Sprachsteuerung benutzt :o
mal nen Tasta vergleich, entschuldigung wenn die Bilder nicht so toll sind :o
oben desire Z, unten Milestone 2
Hier noch nen Link wo es bissle Größer ist (aber keine besseren Winkel / Auflösung)
klick