Ich hab mal ne blöde Frage an die Experten: Die ganzen Optionen bei Base sind doch alle monatlich kündbar, oder? Weil ich wollte gerade Mein Base bestellen und bei allen Optionen steht im Kleingedruckten, dass Sie monatlich kündbar sind, nur bei den Internetflats nicht. Wollte ja nun ungern 24 Monate ne Internetflat zahlen, die ich nur noch ein paar monate brauche.
Beiträge von QC1
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Das hast du falsch verstanden. Seit dem Widerrufsrecht ist es nicht mehr nötig in den MM zu gehen um sich Sachen anzuschauen, da man sie sich nun zuschicken lassen kann (dann ist es fernabsatz) , testen und zurueckenschicken. Und damit habe ich moralische Probleme. beim MM habe ich diesen Anspruch natürlich nicht, brauche ihn ja auch nicht weil ich das gerate ja sehen kann. Habe mich da e vtl. Etwas missverstaendluch ausgedrückt
Edit: um nicht noch mehr offtopic zu werden spar ich mir weitere Beiträge, weil ehrlich gesagt wollte ich darüber garnicht diskutieren. Natürlich kann man Zuhause besser probieren, ohne Frage.
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und für mich bitte für das HTC Desire Z
Danke -
Ja gut, das die keine realistischen Preise haben ist ja durchaus bekannt. irgendeiner der Märkte hatte aber zumindestens 529, fand ich erstaunlich. der MM hier in Mannheim wollte glaube ich 579, habs aber überprüft: Das Gerät war nicht aus Gold, auch wenn die Schwere darauf hinwies
Ich fahr da halt gerne hin um die Geräte mal anzufassen, obwohl mit dem Widerrufsrecht ist es ja nicht wirklich notwendig (muss da meine moralischen bedenken mal endlich los werden :/)
edit: korriegere MM Mannheim 529, Saturn Mannheim 579 (und weils so schön ist MM Viernheim 549, MM Ludwigshafen 529) immerhin deinen MM geschlagen :p
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hash
ruf einfach mal beim nächsten Saturn / Mediamarkt an. Ich habe vor ~2 Wochen bei 6 Märkten hier in der Umgebung per Mail gefragt und inzwischen haben alle geantwortet, dass sie es haben. Kann mir also nicht vorstellen, dass es in München nicht so ist. Leider war es im Media Markt aber noch nicht eingerichtet (War der erste der es in der Hand halten durfte, wurde extra für mich ausgepackt) und im Saturn nicht am Wlan angeschlossen (Wie soll man eigentlich nen Smartphone ohne inet testen?). Nun bin ich am überlegen wo ich es günstig herbekomme und ob ich auf einen Handyvertrag zum Jahresende warten soll -
Auch Schnee in Mannheim, bleibt aber nicht liegen
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Hmm, HTC Desire Z würde mich interessieren
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Gesetz sagt ja Auszugsweise
Zitat
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn1.
für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2.
der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3.
der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4.
aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.§ 286 BGB
1. Halte ich evtl. für fraglich, Bei 2. könnte das Ereignis doch evtl. die Aktivierung des Handyvertrages sein und naja 3. ist ja wohl recht klar durch Stornierung erfüllt, oder?
Aber will wirklich jemand einen Rechtsstreit eingehen?
Ach, Verzögerungsschaden ist doch eh kaum relevant oder? Schadensersatz statt der Leitung nicht eher einschlägig?
Zitat(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
§281 BGB (auszugsweise) -
[QUOTE] Original geschrieben von Orbitronic
Hallo,der Kasernenkommandant hätte das eher nicht lustig gefunden:
http://www.ftd.de/it-medien/me…street-view/50188513.html
Ja ist mir schon klar, hätte der Bundeswehr das nur nicht zugetraut das die das überhaupt merken :p. Zumal ich das Gefühl habe das sich in der Praxis niemand um dieses Verbot schert. Wenn ich drauf hinwies wurde ich immer "ausgelacht" Außerdem fehlt ja auch die gegenüberliegende Seite der Straße wo keine Bundwehr ist
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Lustig, die Bundeswehr in Hannover (Wehrbereichsverwaltung Nord) scheint Google gebeten (gezwungen) zu haben den ganzen Straßenzug zu entfernen. Immerhin das [URL=http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=wehrbereichsverwaltung+nord&sll=48.164118,11.540022&sspn=0.00483,0.013937&ie=UTF8&oi=localspell&cd=1&hq=wehrbereichsverwaltung+nord&hnear=&radius=15000&ll=52.368315,9.771631&spn=0.008844,0.027874&z=16&layer=c&cbll=52.368671,9.771726&panoid=PDc7R-DWfEYYtRxKxz5mnQ&cbp=12,331.12,,0,7.64]Parkdeck[/URL] kann man sehen /o\