Beiträge von Martin Reicher

    Danke für die Info, die Änderung bzgl. Gewerbe ist an mir vorbeigegangen. Ändert aber dennoch nichts daran, das es sich nicht lohnt. Wir reden von 10~20€, da erreicht man mit einer Optimierung des Eigenverbrauchs deutlich mehr.

    Wenn du mit dem Schreiben einer E-Mail 20 Jahre lang "10-20€" verdienen kannst, könnte sich das durchaus lohnen - sofern man kein Großverdiener ist.

    Leider habe ich keine Ahnung von Stromnetzen. Wie ist das mit Niederspannungssystemen (ja, das wirkt sich auch auf Mittelspannung und die dann auf Hochspannung aus, da das Stromnetz ja als ganzes zu sehen ist)? Wenn da in einem Dorf wo es kaum große Abnehmer gibt ganz viele ihre mikrigen 600 Watt ins System einspeisen?

    Die Spannung in diesem Netz könnte im Extremfall unzulässig hoch ansteigen, die Wechselrichter würden dann normkonform vom Netz gehen. Letztendlich ist da der VNB gefragt der dann die Ortsnetztransformatoren größer dimensionieren müsste. Eine Möglichkeit könnten auch regelbare Ortsnetztrafos sein. Mittlerweile gibt es z.B. von Reinhausen so kleine Stufenschalter, dass die sogar in US-amerikanische 15 kVA Masttransformatoren passen.


    Ob das Szenario aufgrund von Balkonkraftwerken überhaupt realistisch ist, sei dahingestellt. Auch in "einem Dorf" wird es mittlerweile mehr Abnehmer (E-Mobilität, Wärmepumpe) geben als früher. Mit großen Anlagen kann sowas natürlich passieren, aber dafür müssen da auch Netzanfragen und Genehmigungen eingeholt werden.

    Da man seit 2023 kein Gewerbe mehr braucht und die Einnahmen nicht steuerpflichtig sind, spricht überhaupt nichts gegen die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung. Natürlich wollen die VNB lieber nichts auszahlen und ihre Gewinne steigern...

    Nur vorübergehend bis ein neuer Zähler installiert wurde.

    Danach gibt's 0,00€.

    Wird das dann durch die neue Gesetzgebung verschlechtert? Bislang kennt das EEG da keinen Unterschied und man kann auch für Balkonkraftwerke Einspeisevergütung erhalten!

    Der Abschluss wird allerdings wieder nur in wenigen Betrieben angewendet wo die DB glaubt (bzw willkürlich festlegt) wo die GDL die Mehrheit darstellt. Früher hieß es mal, das würde man am Ergebnis der Betriebsratswahl festmachen, da es keine Abfrage der Gewerkschaftszugehörigkeit gibt. Nun gibt es aber mehrere Betriebe, bei denen die GDL im Betriebsrat überwiegt. Trotzdem weigert man sich, in diesen betrieben den GDL-Tarifvertrag anzuwenden.

    Es ist definitiv so, dass man bei einigen Apotheken günstigere Preise über Medizinfuchs bekommt. Dadurch kann man auch kein Cashback über Shoop&Co mitnehmen ohne höhere Preise zu bezahlen.


    MyCare wäre eine Apotheke bei der man nie Versandkosten bezahlt, sofern man MyCare+ Mitglied ist. Das kostet nichts, man bekommt aber täglich Newsletter die man auch nicht abbestellen darf. MyCare ist für Online-Apotheken eher hochpreisig, kann sich aber einem sehr niedrigen Auftragswert als MyCare+ Mitglied aber lohnen.

    Frag mal einen Handwerksmeister was er macht, wenn die Hütte bis unter das Dach voll mit Arbeit liegt, und er kein zusätzliches Personal am Markt finden kann. Kleiner Tipp vorweg, die Arbeitszeit verkürzen wird er eher nicht.

    Es gibt mittlerweile einige Handwerksbetriebe die eine 4-Tage-Woche anbieten, teils auch mit reduzierter Arbeitszeit zum vollen Lohn.

    Hier ein Beispiel für 34 Stunden: https://www.br.de/nachrichten/…sieben-jahren-vor,TwS8jRr

    Die DKB interpretiert die Nutzungsbedingungen u.a. für die Miles&More Kreditkarte neu. Für Aufladungen von Konten bei Finanzdienstleistungsunternehmen gibt es ganz plötzlich seit 15.03.24 keine Meilen mehr. Nach Ansicht der DKB fällt das neuerdings unter " Transaktionen, deren einziges Ziel die Erlangung von Prämienmeilen" ist.


    https://frankfurtflyer.de/mile…und-anderen-banking-apps/


    Ein Glück, dass ich seit gestern die Trade Republic Karte habe...