Beiträge von ashd

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    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Ein Teilerfolg wäre da so gut wie sicher. Weil dann davon auszugehen, dass die Verwaltung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt hat, weil sie vom Ermessen kein Gebrauch gemacht hat. Verfahrensfehler des Ermessensnichtgebrauch.


    Das ist m.E. nicht zutreffend. Wenn die "besonderen Umstände des Einzelfalles" nicht dargelegt sind (was m.E. im vorliegenden Sachverhalt kaum gelingen kann), kommt man gar nicht zur Frage der Ermessensausübung. Und wenn man kein Ermessen ausüben muss, weil schon der Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt ist, ist der Nichtgebrauch auch kein Verfahrensfehler.

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    Original geschrieben von Rasenmäher

    horstihorsthorst hat die Sachlage in seinem Beitrag hier im Thread nach meiner Einschätzung zutreffend beschrieben. Kurz: du hast (wohl) keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung.


    Der Beitrag beschreibt zutreffend die rechtliche Wirkung einer Kündigung (-> einseitige Willenserklärung). Deine Schlussfolgerung teile ich aber nicht (ebenso nicht die von iAcer).


    Ein Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung lässt sich m.E. zwanglos aus vertraglichen Nebenpflichten begründen. Grundsatz von Treu und Glauben u.s.w. ... Verpflichtung der Vertragspartner, sich vor vermeidbaren Schäden zu bewahren.


    Jedenfalls dann, wenn der Wunsch nach einer Kündigungsbestätigung aus nachvollziehbaren Gründen erfolgt, dürfte sich aus o.g. Nebenpflichten ein vertraglicher Anspruch ergeben, zumal eine Kündigungsbestätigung weder unüblich noch aufwändig ist.

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    Original geschrieben von iStephan
    Auch bei Juristen ist bekannt, dass eine Soll-Vorschrift weitaus schwächer ist als eine Muss-Vorschrift, freilich auch stärker als eine Kann-Vorschrift ....


    Kommt sicher gut, wenn man mit dem Mann von der Infotheke darüber ne Diskussion anfängt :D


    Wenn man aber schon juristisch argumentieren will:


    "Soll" kennzeichnet ein intendiertes Ermessen. Es wird also eine bestimmte Richtung vorgegeben; Abweichungen sind begründungspflichtig.


    Passender ist aber sicher folgende Argumentation: Real bzw. der Ankäufer kann sich frei entscheiden, ob er einen Kaufvertrag abschließt. Macht er das nicht -> Pech gehabt.


    Ich gehe später mit einigen Uraltgeräten zu Real. Werden sie genommen, "verprasse" ich die Einnahme, werden sie nicht genommen, ziehe ich wieder ab und werfe die Teile zum Technikmüll. So einfach ist das ... :top:

    Ich hab die Tage bei meinem Autohändler in ner Autozeitschrift geblättert (war wohl die AMS). Dort war als Tipp zu lesen:


    "Vor der Kündigung muss die Police der neuen Versicherung vorliegen. Sonst droht die Gefahr, am Ende ohne Schutz dazustehen."


    Macht man das echt so? Neuabschluss, bevor man gekündigt hat?

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    Original geschrieben von SpeedTriple
    Oh, danke.
    Sehr gut. 79 EUR minus 30 EUR macht 49 EUR für eine Essenza :)


    Nur mal so als Hinweis: Die Essenza XN 2003 gab es kürzlich bei MediaMarkt bundesweit für 49,- EUR. Angeblich steht sie in einigen Märkten noch zu diesem Preis herum. In "meinem" Markt habe ich sie vor zwei Tagen für 59,- EUR bekommen. Macht effektiv, wenn man den Gutschein abzieht, 29,- EUR.


    Promarkt.de


    Haier-Waschmaschine, 169 EUR inkl. Versandkosten.


    Qualität? Keine Ahnung. Aber danach war ja auch nicht gefragt ;-)