Beiträge von HoBa

    Hallo Peter,


    Erst einmal vielen Dank.


    Die Durchschrift ist ein offizieller Druck (mit Vordrucknummer) und die Widerrufsbelehrung wurde unterschrieben. Also was das betrifft, bin ich mir im klaren.
    Das Werbeblatt kann jeder herstellen. Nun habe ich die Werbung von MobilCom beachtet, da ich persönlich gebunden bin, ob diese zu diesem Zeitpunkt so angeboten wurde.
    Mir ging es um die gemachten Versprechungen, wo es schwierig wird, eine Beweiskraft anzutreten (Aussage gegen Aussage) - wem wird MobilCom glauben???


    Vielen Dank noch mal und einen guten Rutsch
    HoBa

    Am 10.11.2006 erhielt mein Vater (75 Jahre) unangemeldeten Besuch eines (freien) Mitarbeiters von mobilCom.
    Dieser teilte ihm mit, dass er ab sofort bzw. ab Vertragsbeginn seine Telefonkosten minimieren kann und „überzeugte“ ihn zum Vertragsabschluss eines Mobilfunkvertrages. Ferner wurde ihm ein Merkblatt bzw. Werbeblatt ausgehändigt, wo einzelne Vertragskosten angekreuzt wurden. Da er kein Handy haben wollte, wurde das Angebot kurz geändert und er erhielt, kurz vor Weihnachten einen entsprechenden Wandler für sein Telefon. Weiterhin versicherte der Berater, dass er die Festnetznummer behalten kann (verschwieg jedoch, dass dann für das Festnetz weitere Kosten anfallen, denn er erhielt eine Rechnung von T-Com bis Januar 2007). Ihm wurde die Rufnummernübernahme in den neuen Vertrag suggeriert. Was genau er abgeschlossen hat, ist aus der (nicht gut lesbaren) Durchschrift des Vertrages nicht oder nur teilweise erkennbar und er konnte es mir auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht erklären. Ferner konnte ich keine Unterschrift oder sonstige Angaben zum Verkäufer feststellen.


    Das Gerät wurde angeschlossen, doch die Gesprächsqualität miserabel (starke Nebengeräusche).


    Da die Widerspruchsfrist (14 Tage) verstrichen ist, ist ein einfacher Widerspruch nicht mehr möglich.


    Wie stehen die Chancen.



    HoBa