Beiträge von relaxfirst74

    Base Roaming Abzocke


    also Base reagiert nur über Anwalt...sieh mein thread "Base Roaming Abzocke"


    Bei mir hatte ein Kundenbetreuer sogar die falschen Karten aktiviert. Also statt Surfen TElefonieren und trotzdem verlangen die jetzt 6000,- Obwohl das Gespräch mit dem Kundenbetreuer aufgezeichnet wird, und daraus hervorgeht das ich gesagt habe er soll die Surfflatrate mit der Simkarte aktivieren und nicht das TElefonieren, wollen die erstmal schauen ob ich die Verarsche mitmache.


    Ich kann nur sagen. Laßt die Finger von Base. Kundenservice gibt es nicht. Ich habe seit 3 Monaten jede Woche Dauerkontakt mit denen

    Base Probleme die Zweite


    so liebe Leute der Fall hat sich erhärtet:


    Base hat mir erst nach anwaltlicher Androhung die 6000,- gutgeschrieben, nur jetzt
    verlangen sie nochmal 6000,-
    Folgende Sache trat auf. Nachdem mich Base 3 Wochen bis Mitte Januar entsperrt hatte, hatten sie mich nach anwaltlicher Drohung wieder entsperrt. Nur auf einmal war meine Simkarte für das Internet kaputt, so daß ich nicht mehr surfen konnte. Also holte ich mir eine neue Simkarte und ließ sie aktivieren


    Soweit alles noch gut, doch der nette kundenetreuer am Telefon hatte die Karte falsch, nämlich für das Telefonieren aktiviert nicht für das Surfen.
    So surfte ich munter drauf los und hatte auf einmal wieder 6000,- Schulden. Dann wurde ich Ende Januar wieder gesperrt und nach 3 Wochen täglichen Telefonieren wieder entsperrt. So jetzt wollen Sie 6000,- für den Fehler des Kundenbetreuers.


    Werde wohl jetzt zum 2. Mal meinen Anwalt einschalten und hoffe, daß sie mich bald wieder sperren, weil dann kann ich endlich aus diesem Verein raus und kündigen


    Und lustigerweise werde ich alle 20 Minuten seit neuesten aus dem Netz geschmissen. Mir kommt vor als ob die mich auf einmal so lange ärgern wollen, bis ich von selbst kündige-


    Keine Ahnung was hier abgeht

    Base beharrt auf 6000,-


    Obwohl ich Base eine Frist bis heute gestellt habe meine Pin freizuschalten und alles widersprochen haben, schreibt Base heute. Sie werden erst wieder entsperrt, wenn sie gezahlt haben.


    Ich werde jetzt den Anwalt das regeln lassen, da sie laut meines Anwalts keine großen Chancen haben.


    Ich habe gehört, da sie mich nicht innerhalb der Frist nicht entsperrt haben, denn ich Ihnen schriftlich gestellt habe, das ich jetzt sonderkündigungsrecht habe. würde nämlich lieber mir 02dsl haben, als diese ganzen ärger mit base


    wisst ihr ob das stimmt, das ich jetzt sonderkündigen nach Verstreichen der Frist haben?

    habe gerade erfahren, daß dies noch geprüft wird.
    habe jetzt nochmal die genaue Summe geprüft:


    6000,- :top:


    Roaming Kosten


    Also wenn die mir das nicht erlassen, werde ich wohl das nur über den Anwalt klären können. Denn soviel zahlt wohl keiner freiwillig


    ;)

    damit scheine ich wohl REcht auf Erstattung zu haben: siehe Gerichtsurteil


    In der Leistungsbeschreibung der Beklagten (B1. 51 d.A.) heißt es zwar unter Telefonieren im Ausland im letzten, Satz: "Wenn Sie die Mobilfunkdienstleistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch nehmen, werden die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Tarife ,der ausländischen Netzbetreiber berechnet, zzgl. des von hierfür festgelegten Bearbeitungsaufschlags. Dies kann aber keine Grundlage für die von der Beklagten vorgenommene Berechnung sein. , Der Hinweis steht, wie angegeben wurde, unter der Rubrik Telefonieren im Ausland. Unter den weiteren Erläuterungen zu "Bitte beachten Sie" wird dann auch eine klare Einteilung der Tarife nach Verbindungen im Ausland und nicht nach Netzbetreibern vorgenommen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß Verträgt so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 157 BGB) ist hier davon auszugehen, daß die Beklagte die Gebühren nur nach In- und Ausland und nicht nach der Benutzung eines bestimmten Netzes vornehmen kann.

    Verbraucherzentrale Artikel


    Was kann ich gegen eine überhöhte Telefonrechnung tun ?


    In einer solchen Telefonrechnung werden unbekannte Verbindungen in Rechnung gestellt, die oft von sog. Internet-Dialern verursacht worden sind. Die Auswertung vieler Gerichtsurteile zu dieser Problematik hat ergeben, dass die Zahlungsklagen der Telefongesellschaften zu mehr als 70 % abgewiesen werden, wenn die Verbindung weder bewusst noch gewollt aufgenommen wurde.


    Dies bedeutet aber auch, dass der Verbraucher, der nicht zahlt, im Falle einer zivilgerichtlichen Zahlungsklage mit einer 30 %igen Wahrscheinlichkeit – teils mit abwegigen Begründungen - zur Zahlung verurteilt werden könnte.


    Warum beginnt die Sicht der Dinge aus der Gerichtsperspektive? Weil nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum eine Telefongesellschaft außergerichtlich von ihrer vermeintlichen For-derung ablässt. Die Telefongesellschaften versuchen grundsätzlich, den Verbraucher mit einer Unzahl von Mahnschreiben mit ständig steigenden Forderungsbeträgen quasi sturmreif zu schiessen. Der Verbraucher soll verunsichert werden, damit er endlich zahlt.


    Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten, diesem Spuk ein Ende zu setzen: Entweder durch Zahlung oder durch eine Zahlungsverweigerung. Bei einer Zahlungsverweigerung kann es aber u. U. zu einem Zivilprozess mit dem entsprechenden Kostenrisiko kommen.


    Jeder betroffene Verbraucher muss also spätestens jetzt für sich entscheiden, ob er mit dem prozessualen Restrisiko leben kann. Unter Beachtung dieses Restrisikos empfiehlt sich folgende Vor-gehensweise :


    Grundsätzlich muss immer derjenige, der Geld von einem anderen haben will, die Voraussetzungen dafür auch darlegen und beweisen. Dabei geht es fast immer um eine sog. Mehrwertdienstleistung. Hierzu müsste die Telefongesellschaft beweisen, dass dazu ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Da ein Vertrag niemals heimlich zustande kommen kann, müsste die Telefongesellschaft beweisen, dass der Kunde bewusst und gewollt, z. B. auch durch einen Mausklick im Internet eine entsprechende Willenserklärung abgegeben hat. Es kommt dabei nicht auf die subjektive Sicht des Kunden an, sondern auf den sog. objektiven Empfängerhorizont.


    Nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) hat der Kunde im Reklamationsfall einen Anspruch auf einen Einzelverbindungsnachweis und die Durchführung einer technischen Prüfung, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist. (Musterschreiben)


    Die Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises, genügt übrigens nicht den gesetzlichen Erfordernissen, da es sich hierbei lediglich um eine verkörperte Behauptung seitens der Telefongesellschaft handelt. Auch die weitere Behauptung, es sei alles geprüft worden und es sei dabei kein Fehler entdeckt worden, reicht zur Beweisführung vor Gericht nicht aus.


    Nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss sich aus der Dokumentation der technischen Überprüfung ergeben, dass der Kunde bewusst und gewollt die fragliche Verbindung verursacht hat.


    Weitergehende Fragen beantwortet telefonisch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Mo+Di+Fr von 10.00 bis 13.00 Uhr und Mi von 10.00 bis 20.00 Uhr unter 09001-8877100 für 1,86 Euro pro Minute.

    so jetzt hoffe ich das ich noch ein paar gut gemeinte Tipps bekommen.


    wer weiß mehr über solche Prädenzfälle.


    jemand hatte von einer Frau erzählt die an der polnischen Grenze die Roaming Kosten nicht zahlen mußte, weil der Richter sagte, daß sie in Deutschland war.


    Wer weiß mehr darüber :top: