'Kost Nix'-Angebote und Mehrwertsteuererhöhung nowamused 8. Dezember 2006 Hallo Louvain,bzgl. der Mwst-Erhöhung solltest Du dich für den Fall, daß Dein Vertrag nach dem 01.09.06 geschlossen wurde auf § 29 UStG berufen.Viele Grüße,Timo