ZitatOriginal geschrieben von RA Fries
Also ich glaube, ich lese nicht richtig!!! Es ist nun wirklich nichts ungewöhnliches, daß Handys irgendwann auch mal billiger werden, und wer es ein paar Tage vorher noch zum alten Preis gekauft hat - der hat dann eben Pech gehabt. So ist das Leben!
Einen Rücktrittsgrund vom Mobilfunkvertrag stellt dies jedenfalls nicht dar.
Würde ich ja "eigentlich" auch sagen ... nur teilweise kann ich die bekannte schon verstehen, denn sie hat O2 nur gemacht weil der Anschlusspreis entfallen würde und dann wurd die Aktion ja verlängert und wo ich eher "mitfühlen" kann, ihr Handy mit der Karte ist erst gestern angekommen - also das kann man schon feinfühliger als unternehmen machen ... naja, liegt vielleicht daran das ich in der weiterverarbeitenden Industrie tätig bin und ich nichts mit Endkunden zu tun habe, aber unter Geschäftspartnern wird das ausgewogener geregelt.
Naja, wie gesagt, mich betrifft es ja eh net und bin sehr zufrieden mit dem ganzen
Jenlain
PS: Ärgern würdest du dich genauso - wenn es dich betreffen würde! Zumindest Ärgern...