Beiträge von Mario72

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Du hast Dich noch nicht tiefer mit Statistik beschäftigen müssen oder? Bei einer solchen Fragestellung gibt es wesentlich mehr Faktoren zu berücksichtigen als einfach nur "Ja" oder "Nein". Um da wirklich einen Nutzen draus ziehen zu können müsste man ein wesentlich umfangreichere Umfrage starten als "Welches Netz nutzen die User" oder "Wie lange telefoniert ihr im Schnitt".
    Was bringt es wenn z.B. vermeintlich die Tendenz zu erkenne ist, dass es bei O2 geht. Kaufst Du dann nur noch 02 Geräte bei Ebay und bist dann aber ganz furchtbar enttäuscht wenn es in Deinem Fall mit der Gewährleistung dann doch nicht klappt (weil z.B. mal pauschalisiert die User die alle "Ja bei O2 geht das" angekreuzt haben leider aus Süddeutschland kommen, Du es aber bei einem anderen Shop in Norden versuchst?)



    Welchen Wert haben dann Umfragen überhaupt oder Tests sonstiger Art in div. Testzeitschriften beispielsweise?? Ich kann mir nie sicher sein, ob die Ergebnisse des Tests oder der Umfage in meinem speziellen Fall tatsächlich so wieder auftreten. Aber es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, so dass ich mich an solchen Ergebnissen oder Aussagen zumindest orientieren kann
    (... wenn ich das möchte :) ).

    Außerdem bezieht sich die Gewährleistung ja auf den Zeitpunkt des Verkaufs, also die Zusicherung, dass das Gerät zu diesem Zeitpunkt ok war und auch in der Folgezeit keine Probleme auftreten, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben (müssen). Diese Zusicherung dann später aufzuheben, nur weil der Besitzer gewechselt hat.... hmmmmmmm?????????

    Ok, aber kann es in Ordnung sein, dass TMobile beispielsweise die Gewähleistung abhängig davon macht, wer das Gerät reklamiert.
    Durch den Weiterverkauf ändert sich ja nichts an dem Gerät selbst. Diese Regelung ist lediglich ein Versuch solche Weiterverkäufe zu erschweren.


    Das kann ja nicht in Ordnung sein.

    Zitat

    Und was für eine Aussagekraft hätte so eine Umfrage? Genau 0,0 weil es ja offensichtlich bei ein und demselben Anbieter unterschiedlich gehandhabt wird.
    Bei 3 von 5 klappts auch bei T-Mob bei den anderen beiden dann eben nicht.


    Sicher wäre das interessant zu wissen, bei welchem Netzbetreiber welche Tendenz erkennbar ist, bzw. wie kundenfreundlich diesbezüglich die 4 "Großen" im Vergelich zueinader sind.

    Man könnte da mal eine Umfrage daraus basteln. Quasi nach dem Motto:


    Welcher Netzbetreiber (eplus, TMobile, O2 und Vodafone) ist auch
    Zweitbesitzern gegenüber wohlgesonnen und wickelt bei einem
    HTC-Gerät (unter welcher Bezeichnung auch immer die Geräte
    bei den Netzbetreibern laufen) auftretende Probleme dennoch als Gewährleistung ab,
    .... auch wenn dies u.U. nicht erforderlich wäre (sh. TMobile).


    Gerade bei den Smartphones ist ein Weiterverkauf der Geräte üblich und die Umfrageergebnisse dürften daher wohl Viele interessieren.

    Was für einen Service-Center meinst du? Einen TPunkt?


    Also scheint es einen Unterschied bei der Praxis von TMobile im Vergleich zu O2 zu geben.


    Oder TMobile war im Falle von xlephant einfach nur sehr zuvorkommend, denn eigentlich müssten die das nicht. Denn laut den AGB von TMobile


    (guckst du hier: http://www.t-mobile.de/downloads/agb/agb_hardware.pdf ) Punkt 11.1


    sind Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag eines Mobilfunkgerätes auf Dritte nur nach vorheriger Zustimmung von TMobile übertragbar .


    Insofern ist die übliche Praxis von Erstbesitzern, ihr Gerät mit "Restgewährleistung" von X Monaten zu Verkaufen und damit einen zusätzlichen Kaufanreiz zu bieten, nur heiße Luft, wenn (in diesem Falle) TMobile sich gegenüber einem Zweitbesitzer bei der Gewährleistung nicht kullant zeigt.

    Spannend ist die Frage, wie es sich bei TMobile verhält, wenn man weder Erstbesitzer noch Vertragskunde (mit laufenden Mobilfunkvertrag) ist.


    Kann es sein, dass sich der Händler bzw. Vertreiber der eigentlich von HTC produzierten Geräte lediglich darauf berufen kann, dass man nicht Erstbesitzer des Gerätes ist??


    Kann es sein, dass durch einen Weiterverkauf eines solchen Gerätes die sonst übliche Pflicht zur Übernahme einer 24monatigen Gewährleistung aufgehoben wird?? Was hat das eine mit dem anderen zu tun, frage ich mich.

    Wie auch immer. Mir geht es um etwas anderes. Ob sich eine eventuell erforderliche Reparatur dann auf einen Garantie- oder auf einen Gewährleistungsanspruch stützt, ist mir so ziemlich egal.


    Meine Frage zielt darauf ab, wie sich TMobile und Co bei den MDAs (und vergleichbaren HTC-Geräten) verhalten, wenn eben nicht der Erstkäufer reklamiert.


    Die Besonderheit liegt hier ja außerdem darin, dass bei diesen Geräten (anders als bei Nokia etc.) dann ja der "Quasi-Hersteller" bzw. Vertreiber und der Händler ein und derselbe sind.