Beiträge von anele

    @ ShadowMaster
    Danke für deinen Hinweis, ich habe aber einen aus meinem Bekanntenkreis, der nimmt das Thema tatsächlich tierisch ernst, und der hat mich in der Hinsicht "aufgeklärt", was ich darf und was nicht. Ich bin mir schon im Klaren, daß das Ganze theoretisch strafbar gemacht werden kann.


    Aber BTT: es gibt derzeit kein Samsung mit der Funktion auf dem Markt :(



    anele

    Wenn ich dem Gesprächspartner mitteile, daß ich das Gespräch gleich aufnehme, und er dem nicht widerspricht, mache ich mich NICHT strafbar.


    Zitat

    ...Wenn hinter dem Rücken des Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar. Und deswegen kann das ohne Aufklärung und Zustimmung nicht passieren..


    Ich mache das IMMER mit Zustimmung des Gesprächspartner.
    Unter "es hat sich noch niemand beschwert" meinte ich, es hat mir noch keiner verboten, mitzuschneiden.


    Allerdings wäre ich auch mit dem einseitigem Mitschneiden von Gesprächen einverstanden, sprich nur meine Worte werden gespeichert. So etwas gibt's meines Wissens bei Handies von S-E (allerding ungewollt). Das wäre aber mit Sicherheit absolut legal. Und für meine Zwecke ausreichend.


    anele

    Zitat

    Original geschrieben von Samsung Forever
    Das Post- und Telekommunikationsgeheimnis ist ein Grundrecht. Das Abhören oder Mitschneiden von Telefonaten ist in Deutschland deshalb unter Strafandrohung verboten. ..


    Ja-ja, weiß ich. Gerade deswegen bietet asugerechnet Siemens diese Feature an, und zwar (beinahe?) in allen Modellen :)
    Ich benutze ein Motorola-Handy, damit kann ich mit einem Knopfdruck das Gespräch aufzunehmen (insgesamt ca. 1 min, also nicht gerade viel, aber ausreichend). Da ich diese Funktion vor allem dazu nutze, ohne Schreibzeug, d.h. freihändig, Telefonnummer/ Adressen etc. aufzunehmen, die mir beim Telefonieren draufgesprochen werden, frage ich immer davor: "Könnten Sie bitte wiederholen, ich nehm's dann auf " und es hat sich noch keiner dabei beschwert.
    Wenn ich auf die Idee komme, die Aufnahmen als Beweise zu verwenden, werde ich zuerst einen Anwalt befragen :)
    An Festnetz-Telefonen ist diese Funktion übrigens auch sehr verbreitet.


    anele

    @samsungforever
    Danke für die schnelle Antwort.


    Zitat

    Original geschrieben von Samsung Forever
    Mir ist bis dato kein Samsung bekannt, was diese "Feature" unterstützt :rolleyes:


    :( Das war meine Befürchtung. Diese "Feature" finde ich allerdings tatsächlich absolut unabdingbar. Schade, das Samsung das nicht macht.


    anele