Ich probier mal mich an meine Privatrechtvorlesung zu erinnern:
Imho siehts so aus:
Für deine Mutter gilt der Vertrag nicht, da du ihn ja schließlich abgeschlossen hast.
Für dich gilt er nicht, da zuerst schwebend unwirksam und schließlich ist die genehmigung deiner Eltern ja verweigert worden.
Allerdings kannst du trotz deiner 14 Jahre für den Schaden verantwortlich sein, da du dich ja bewußt unter den Namen deiner Mutter angemeldet hast. Stichwort "bedingte
Deliktsfähigkeit".
Warum hast du dich überhaupt unter falschem Namen angemeldet? Gab dazu doch gar keinen Grund, du willst doch gar nicht gewußt haben, dass man das erst ab 18 Jahren darf?
Naja, wenn ich ein Elternteil wär dürftest du die Anwaltskosten mindestens zum Teil durch eine Taschengeldkürzung bezahlen.