Beiträge von bahaa

    Hallo!


    Da die Anleitung sich über solche Sachen in Schweigen hüllt und auch die Suche nichts wirklich brauchbares ergab, frage ich mal hier nach:


    Ich besitze ein K610i und einen externen Bluetooth-GPS-Receiver in Verbindung mit oe-navi. Leider ist die Sprachausgabe extrem leise, so dass man schon das Radio aus haben muss und lauschen muss, um etwas zu verstehen.


    Gibt es eine Möglichkeit, diese Sprachausgabe aufs Bluetooth-Headset umzuleiten (SE HBH-700) da das Telefon ja a2dp unterstützt?


    Danke!


    Grüße,
    bahaa

    Hallo!


    Wenn der Wucher, so wie hier geschrieben, so offensichtlich ist, ist dieses Geschäft evtl. sittenwidriger Wucher und kann gem. BGB angefochen bzw. ist nichtig.


    Das heißt, wenn, wie oben beschrieben, diese Handys wirklich mit deultich weniger Verträgen finanziert hätten werden können bzw. üblicherweise.


    An die Verbraucherzentrale würde ich mich auf jeden Fall wenden, die können sicher wenigstens etwas "raushandeln", da die sich direkt an die Betreiber wenden.


    Grüße,
    bahaa


    Zitat:


    Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher


    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.


    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

    Man kann es ja nicht als Fehler bezeichnen, wenn man jemanden vertraut, der angeboten hat, eine Kündigung anzunehmen bzw. zu übermitteln. Hier liegt eine Unzuverlässigkeit beim Shop-Inhaber vor und die Schuld am Schlamassel.

    Hallo!


    Daruch dass ihr zu zweit wart und diesen Fall gleich schildert, ist doch die Zeugenaussage des Anderen ein Beweis für die Richtigkeit der Behauptung, welche dann eplus durch ihrerseits widerlegen muss.


    Grüße,
    bahaa

    Hallo!


    Also ich habe momentan auch einen T&M50 2004 und kann in der Online-Kundenbetreuung nur bei "Treueangebot" sehen, in welche Tarife ich wechseln könnte.
    Dort stehen nur Die Clever-Tarife und Professional-Tarife zur Auswahl.


    Bei Tarifwechsel fehlt bei mir auch der "Ändern"-Button.


    Grüße,
    bahaa


    Manchmal frage ich mich, ob ich im Lobby-Forum für Netzbetreiber bin.


    Ein Vertrag kommt durch Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen zustande, ja, aber diese hat die Kundin in keinem Falle abgegeben, da sie nur das Angebot zum Testen des Handys angenommen hat.
    Dieses Testangebot war in keinster Weise vor Zusendung offen spezifiziert worden bzw. Bedingungen genannt. Das Beifügen dieses Zettels stellt eine nachträgliche Klauselverschlechterung dar, die so nicht Teil des Angebots werden konnte.


    Dazu kommt, dass erstmal allgemeingültig definiert werden müsste, was das "Testen eines Mobiltelefons" ist und nicht der Interpretation von Netzbetreibern überlassen werden, die sonst in Zukunft jedwede Handlung als Vertragsabschluss zu ihren Gunsten interpretieren können (mit Betreten des VF-Lades schließen sie einen....., Bedingungen hängen an der HINTEREN Wand)


    Man sollte doch aus diesem Fall klar erkennen, dass hier eben keine Willenserklärung zur Verlängerung eines Vertrages vorlag, das müsste die Abgebende ja selber am besten wissen.


    Grüße,
    bahaa


    Wenn das so wäre, wo ist Verbraucherschutz mehr angebracht, als in genau diesem Fall? Oder sollen nur die geschützt werden, die Schutz nicht benötigen?