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Also eine Aufforderung zur Zahlung geht deutlich über eine unverbindliche Bestellbestäigung hinaus, eher schon als Auftragsbestätigung zu sehen, denn mit welcher Begründung sonst wollen sie dein Geld. Dies kann ja nur aufgrund eines Vertragsabschlusses geschehen.
Grüße,
bahaa
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Zuhausebereich schon fest?
Hallo!
Ich lese gerade hier, dass der Zuhause-Bereich also schon festgelegt ist?
Ich wollte ihn nämlich auch dann auf meine Büroadresse legen, weil ich bisher
nirgendwo sah, wie man den festlegen kann (im Vertrag).
Mal sehen, ob wenn die Karte da ist, auch eine schnelle Änderung hinbekomme, da mein eplus-Datentarif Ende November ausläuft
Grüße,
bahaa
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Hallo!
Ich habe gestern bemerkt und getestet, dass amazon.de nun die jahrelange Ankündigung wahr gemacht hat, dass sie bei Einzelversand bei Artikeln unter 20 EUR Versandkosten zusätzlich berechnen.
Bisher konnte man ja immer, wenn der gesamte Bestellwert über 20 EUR war und ein Artikel noch nicht lieferbar, locker den Einzelversand nehmen und es kostete nie zusätzliche Versandkosten, obwohl es schon seit Ewigkeiten dran stand.
In der Hinsicht lohnt das Prime evtl., da man sich nicht mehr mit Vorbestellungen um die Versandkosten drücken kann...
Als DVD-Fan lohnt das glaub schon, da die Neuerscheinungen zur Zeit immer unter 20 EUR sind und immer nen Notnagel bestellen ist auch doof und macht das Angebot oft obsolet.
Grüße,
bahaa
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Naja..so wie das läuft, soll er widerrufen und gut ist, da es sich ja wohl um
ein Fernabsatzgeschäft gehandelt hat.
Da das Gerät evtl. über eine normale Besichtigung benutzt wurde, soll der Händler dies und den daruch entstandenen Wertverlust beweisen und dem Kaufpreis in Abzug bringen.
Mit so einem Händler würde ich keine weitere Basis mehr für einen Handel sehen und ein Gebrauchtgerät das verstaubt ist, will auch keiner für sein Geld, das nämlich meistens mangelfrei ist und staubresistent
Grüße,
bahaa
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Der Einrede der Unverhältnismäßigkeit ist durch z.B. das BGH sehr sehr enge Grenzen gesetzt worden:
Bsp:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-bau-118.htm
Zitat:
Es ist insbesondere unerheblich die Abwägung des Preis-Leistungsverhältnisses oder das Verhältnis des Nachbesserungsaufwandes zu den zugehörigen Vertragspreisen.
Hier eine gute Erklärung direkt zur Unverhältnismäßigkeit:
http://www.secjur.de/juristisc…-maengeln/nacherfuellung/
Aber der Verkäufer redet sich ja eher überhaupt keine Käuferrechte ein
Grüße,
bahaa
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Jo, das schon, aber ich denke selbst der Händler weiß, dass er mit einer Einrede der Unverhältnismäßigkeit hier nicht durchkommen würde
Und um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich ja nach den bisherigen Informationen ja auch.
Aber ohne Einsehen des Händlers bleibt hier wohl wirklich nur der Rechtsweg, um sein Recht zu bekommen....ärgerlich, im Endeffekt auch für den Händler, der diese Kosten dann evtl. noch mit zu tragen hat.
Grüße,
bahaa
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Ja, so steht es drinne...dann geht das wohl klaro
Danke!
Grüße,
bahaa
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Naja...man hat Anspruch auf ein "mangelfreies" Gerät lt. dem Gesetz. Was oft auf ein neues rausläuft, da nicht jeder Händler Mengen von Geräten vorrätig hat. Es darf aber natürlich nicht eklatant älter sein als das defekte.
Es kann also keiner einem nen 15 Monate altes Handy als mangelfrei ausgegeben werden, wenn das eigene 2 Wochen alt war.
Grüße,
bahaa
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Man hat 2 Jahre einen Nacherfüllungsanspruch bei Mängeln, die bereits bei der Übergabe des Gerätes bestanden und nicht vom normalen regelmäßigen Gebrauch entstehen, allerdings wechselt die Beweislast nach 6 Monaten auf den Käufer.
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Hallo!
Habe heute meine Unterlagen zum online abgeschlossenen Genion S ohne Handy bekommen und wunderte mich, dass nirgendwo im Vertrag der Online-Vorteil von 15% steht, oder habe ich was übersehen?
Wäre doch eigentlich schon eine wichtige Angabe, oder?
Grüße,
bahaa