Darf ich nochmal eventuelle Besitzer nach der maximalen Anzahl von gespeicherten SMS fragen? Ich habe im Online-Handbuch nichts dazu gefunden, auch nicht, ob man die Speicherung (wie bei meinem E51) direkt auf die Speicherkarte auslagern kann. Eine maximale Anzahl der zu speichernden SMS zum Einstellen gibt es ebenfalls nicht.
Wäre super, wenn mir noch jemand die Info geben könnte :)!
Beiträge von fredlcore
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In diesem Review ist auch ein Link zu einem Beispielvideo (VLC Player zum Abspielen verwenden). Auch hier hört man im Hintergrund übrigens das Summen der Displaybeleuchtung, wie es bei einigen Modellen (u.a. leider auch meinem) auftritt. Das mag für manche ein starkes Manko sein, insbesondere dadurch, dass hier die Abschaltung der Beleuchtung nicht aktiv ist. Ich nutze es so gut wie nie, insofern stört es mich auch nicht.
In dem Review ist übrigens von 10 fps die Rede, sonst hatte ich immer von 15fps gelesen. Für höhere Ansprüche also sowieso nicht geeignet, da stört dann vielleicht auch das Summen nicht ;)...
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Zitat
Original geschrieben von Safranistan
Was ist mit den Fragen 2,3,4 und 5?
Die Kamera hat 320*240 (einstellbar), die restlichen Fragen wurden hier schon im Forum diskutiert, und gerade was Dein "Laut genug" angeht, gehen hier die Meinungen (oder die Fabrikate) ein wenig auseinander. Mit Kopfhörern sollte es wohl kein Problem sein, und ich hoffe, Du willst die Leute in der Bahn nicht mit Deinen Songs über den eingebauten Lautsprecher "beglücken"... -
Weil Du nur dann auch wirklich Internetseiten aufrufen kannst. "Kostenlos" ist bei T-Online etc. dann nur die Anmeldeseite ;)...
EDIT: -- Mist, warst schneller ;)...
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Klar, zurücknehmen muss er es bei einem Defekt natürlich in jedem Fall, um es dann ggf. zu reparieren. Nur einen Anspruch auf "sofort Geld zurück oder ein neues/anderes kaufen" gibt es nicht (außer Firmen wie MM bieten so etwas explizit an). Und das war glaube ich das Ansinnen des Ursprungsposters ;).
Auf jeden Fall danke für die Info bzgl. Saturn, ich hatte bisher mit diesen Rückgaben gute Erfahrungen mit Mediamarkt, die schauen wirklich nur, ob noch alles dabei ist (bin z.T. 10 Tage nach dem Kauf gekommen und hatte das Gerät über die Zeit auch in Gebrauch), und man kann sich dann den vollen Betrag (ohne Abzüge) an der Kasse auszahlen lassen. Komisch, dass Saturn trotz gleichem Konzern sich da anders verhält.
Bei Internetbestellungen kann ich daher auch Amazon sehr empfehlen, hatte schon ein paar Mal Geräte zurückgeschickt, wenige Tage später war das Geld wieder auf meinem Konto, inkl. der vollen Portokosten, und wenn ich es entsprechend höher versichert (Laptop, >500 Euro) geschickt hatte, wurden anstandslos auch diese Auslagen rückerstattet.
Gruß,
F.
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Ah, danke, das ist etwas, wovon ich ausgegangen bin, dass man es in beiden Handys einstellen kann.
Danke Euch nochmal für die vielen Infos, ich denke, ich werde o2 mal nach dem 3110 fragen, falls nicht, wird's das 6300 werden.Viele Grüße,
F.
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Zitat
Original geschrieben von EricssonFreak
Nö. Erstens suche ich mir meinen Ton grundsätzlich in angemessener Kongruenz zu dem Mist aus, der hier gelegentlich verzapft wird.
Soso... Wenn Du also nicht richtig gelesen hast, auf was ich mich bezogen habe, dann ist das also "Mist", zu dem Du meinst, Dich im Ton vergreifen zu können. Menschen, die "vernunftbegabt" sind (wie Du Dich ja selbst bezeichnest), sehen ein, wenn sie daneben lagen und können sich auch mal entschuldigen.ZitatUnd schon wieder falsch. Bei der Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten ist grundsätzlich eine Fristsetzung statthaft, nach deren fruchtlosem Ablauf ein Rücktritt unproblematisch möglich ist, vlg. §§ 323 II, 437, 439 I BGB.
Wieder? Du scheinst es immer noch nicht richtig verstanden zu haben, worum es in dem Ursprungsposting ging. Egal, nochmal: Mir ist die Regelung bekannt, mir ging es aber mehr darum zu zeigen, dass es mit dem Händler erst mehrfach Probleme geben muss, und wenn <Erbsenzählen on>1. ein Mangel auftritt, und der 2. dann nicht in der Frist behoben wird, dann sind das ja schon zwei Probleme<Erbsenzählen off> ;).
Schön, wenn man sich dann in der Theorie das Geld zurückholen kann, aber ob die Fristsetzung dann angemessen ist etc. muss dann vielleicht noch per Anwalt geklärt werden. Und das kann dauern...
Um es daher für das konkrete Problem nochmal zu sagen: Es ist (bis auf wenige Ausnahmen) eben nicht so einfach möglich, in den Laden zu gehen und sein Geld zurückzuholen.
Wie "unproblematisch" es sonst noch zugehen kann (Stichwort Abnutzung während der ersten Tage), ist auch noch hier nachzulesen. Daher lieber bei einem Händler kaufen, mit dem man diese Modalitäten abklären kann, und/oder die diesen Service (wie z.B. MediaMarkt) explizit anbieten. Vielleicht kann der Urspungsposter ja mal melden, wie sich Saturn in dieser Sache verhält.In diesem Sinne,
F.
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Zitat
Original geschrieben von EricssonFreak
Oh je ... Sorry für's deutlich werden, aber studierst du gerade Jura oder bist du fertiger Jurist? Wenn nein, dann gilt Dieter Nuhrs Grundsatz: Wer keine Ahnung hat, einfach mal: Fresse halten
Ich finde, den Ton kannst Du Dir - vielleicht gerade an Weihnachten - einfach abschminken, Smiley hin oder her. Und in dem Fall vielleicht einfach mal genauer lesen, auf was ich mich bezogen habe.ZitatKauft man in einem Ladengeschäft (Saturn, Media Markt, Laden um die Ecke), dann gibt es das nicht. Heißt auf gutdeutsch: Man kann sein Gerät nicht einfach bei Nichtgefallen zurückgeben.
Genau das hat User carndt aber weiter oben geschrieben, und nur darauf habe ich mich bezogen:ZitatZitat:Hat Saturn nicht eh (wie MediaMarkt) die Regelung, dass Du innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen das Gekaufte zurückgeben kannst?
Ja, stimmt! Definitiv! Das ist rechtlich sogar so vorgeschrieben, wenn ich mich nicht täusche. Also geh hin und gib es zurück und kauf Dir ein neues
Und das ist definitiv falsch. Du kannst eben im Ladengeschäft nicht (außer eben bei Mediamarkt und anderen Läden, die dies ausdrücklich als freiwilligen Service angeben) einfach das Geld zurückverlangen, und ein neues (oder anderes kaufen). Schon gar nicht ohne Angaben von Gründen. Sondern nur bei Angabe von Mängeln eine (natürlich kostenlose) Reparatur etc. einfordern. Erst wenn es mehrfach Probleme gibt, kannst Du dann vom Vertrag zurücktreten.
Zitat
Aber: Man hat natürlich trotzdem die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist also etwas von Anfang an mangelhaft (die Frage, ob von Anfang an oder nicht, muss in den ersten sechs Monaten der Händler auf seine Kosten klären, siehe §§ 474 ff. BGB), so kann man als Käufer zwei Dinge verlangen und sich die Alternativen aussuchen:a) eine Reparatur oder
b) eine Neulieferung.
Genau. Ist aber was anderes, als es oben beschrieben wurde, hat auch niemand bestritten, zieht sich auf jeden Fall zeitlich ziemlich in die Länge und ist nicht mit einem "geh hin und gib es zurück und kauf Dir ein neues" getan.Gruß,
F.
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Zitat
Original geschrieben von carndt
Ja, stimmt! Definitiv! Das ist rechtlich sogar so vorgeschrieben, wenn ich mich nicht täusche. Also geh hin und gib es zurück und kauf Dir ein neues :cool:Rechtlich vorgeschrieben ist das nicht, das verwechselst Du vielleicht mit Fernabsatz über Internet/Telefon. Das Angebot von Media Markt ist deren freiwilliger Service, insofern kann es sein, dass Saturn das auch hat (gleiche Holding), muss aber nicht. Fragen würde ich auf jeden Fall (bald).
Gruß,
F.
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Hat Saturn nicht eh (wie MediaMarkt) die Regelung, dass Du innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen das Gekaufte zurückgeben kannst?