ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker Und wäre es gravierend, dann müssten Anwälte ja Kunden bestimmter Versicherungen abweisen.
Das kommt in der Tat vor, da in manchen Fällen der zu erwartende Aufwand der Kommunikation mit dem RSV mehr kostet als die Angelegenheit reinbringt. Das ist zwar bitter, aber manchmal unungänglich.
ZitatGerade *das* sollte man stark berücksichtigen, denn Ärger mit Versicherung fällt sehr schnell auf den Kunden zurück. Sei es, dass ohne Vorschuss nicht weiter gearbeitet wird, sei es, das die Versicherung die Kostenübernahme generell ablehnt und man alles selbst zahlen muss, oder sei es, dass der Anwalt die Abwicklung über die Versicherung ablehnt.
Ich würde das schon den Klienten kommunizieren, wenn ihre RS Ärger macht.
Leider ist es so, dass manche Versicherer zunächst teilweise vier Wochen und länger brauchen, um dem Anwalt eine Deckungszusage zu übermitteln, obwohl alle Informationen vorliegen. Das teilen wir dann dem Kunden auch mit, damit ggf. der Kunde selbst "Feuer" machen kann.
Andere glänzen mit sinnlosen und überflüssigen Nachfragen, die wir dem Kunden auch weiterleiten, damit die sehen, was der Versicherer so treibt.
Und dann bei der Abrechnung fangen viele an, beispielsweise im Straf- oder OWi-Verfahren noch die Mittelgebühren, die vielleicht bei eine 0815-OWi noch kostendeckend sind, zu kürzen. Auch das teilen wir dem Kunden mit.
Oder was auch neuerdings gehäuft vorkommt sind die eigenen Einschätzungen der Erfolgsaussichten verbunden mit einer Deckungsablehnung und dem Hinweis auf Schiedsverfahren. Es gibt sicher Angelegenheiten, deren Erfolgsaussichten gegen Null gehen, aber die verfolgt man auch eher nicht, und wenn es nur ist, um einen Regress zu vermeiden.