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Hallo,
verkaufe hier ein OnePlus One 64 GB nagelneu und ungeöffnet. Rechnungskopie würde ich beilegen.
Hatte zwei davon, aber ist meinen Eltern zu groß, daher habe ich das zweite gar nicht erst geöffnet und überlasse es lieber euch
Für 350€ ist es eures.
Versand via DHL für 6,90€.
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ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass mir das streaming über tethering das letzte mal nicht abgezogen wurde. aber leider hab ich das nicht beweissicher gemonitored. bist du dir da wirklich hundert prozent sicher?
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mehrfach vermittelt, mehrfach selbst abgeschlossen.
schnelle schnörkellose bearbeitung. sehr gute reaktionszeiten per email -> behaltet euch das bei!
auch die auszahlung bisher pünktlich und v.a. sogar angekündigt etc.
vielleicht noch den onlinebestellvorgang etwas schöner machen und die portierungsmöglichkeit mit einarbeiten.
lohnt auch einfach mal nach guten angeboten zu fragen auch wenn online nichts steht aber ist mir auch recht so, dann könnt ihr euch weiter so gut drum kümmern und seid nicht überlaufen
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da Telekom und MD unterschiedliche Unternehmen sind -> Portierung geht
vorzeitige Portierung teilst du einfach der Telekom mit (ganz normal beim Kundenservice), dann wird da ein Flag gesetzt. Dann kann MD die Nummer abholen. Rest machen die Provider untereinander, du musst es nur dem abgebenden Provider mitteilen
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Wir bekommen demnächst einen Sender auf dem platten Land. Dort werden trotzdem sowohl 800 als auch 1800 aufgesetzt. Leider keine Glasanbindung (Synergie...), nur Richtfunk zum nächsten großen Sammler. Also werden auch neue LTE Stationen nicht zwingend mit Glas umgesetzt.
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und der apple preis passt auch nicht...
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Top Angebot, auch wenn meine individuelle Anfrage leider nicht möglich war Bestellung ist draußen. Ich hoffe die Portierung von Klarmobil macht keinen Stress.
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Kann hier keine Fehler zumindest in meiner Aussage erkennen. zwei erfolglose Nachbesserungen in derselben Sache müssen es sein. Irgendwann könnte man imo höchstens noch die Unzumutbarkeit der Nachbesserungsmöglichkeit in Betracht ziehen...
Siehe z.B. BGH VIII ZR 202/10
Zitat
Der Umstand, dass die Beklagte bereits wegen verschiedener anderer Mängel Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat, führt entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung nicht dazu, dass den Klägerinnen wegen der weiteren noch im Streit befindlichen Mängel eine Nachbesserung durch die Beklagte nicht mehr zumutbar wäre, denn der Käufer hat dem Verkäufer grundsätzlich wegen jedes einzelnen Mangels Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Zumindest sehe ich da wenig Interpretationsspielraum oder wie seht ihr das?
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da der Fehler nicht der gleiche war, sehe ich hier keinen Anspruch. Wirst wohl nur die Möglichkeit haben noch mal zu swappen.
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leider isses jetzt wohl vorbei oder kommt noch bei wem der rabattierte preis?