Hallo,
ich suche Vertrag T-Mobile Relax 120 Friends zusammen mit dem Nokia N97.
Bisher günstigste Konstellation die ich gefunden habe, war eine Zuzahlung von 119,- Euro.
Vielleicht kann dies ja noch einer unterbieten?!
Grüße,
Skibba
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Hallo,
ich suche Vertrag T-Mobile Relax 120 Friends zusammen mit dem Nokia N97.
Bisher günstigste Konstellation die ich gefunden habe, war eine Zuzahlung von 119,- Euro.
Vielleicht kann dies ja noch einer unterbieten?!
Grüße,
Skibba
Ich hatte meinen Beitrag noch mal editiert, aber hier noch einmal:
"In der neg. Bewertung ging es darum, dass der Verkäufer falsche Ware geliefert hat und die Rücksendekosten (2 Wochen nach Rücksendung) immer noch nicht erstattet hatte (trotz Email von mir). Nach neg. Bewertung kam sofort Email, dass die Kosten erstattet werden. Hat dann aber weitere 2 Wochen gedauert, bis es auf meinem Paypal-Konto war."
Genauer Text: "Falsch gelieferte Ware -sehr zäher Kontankt -Kosten Rückporto nicht erstattet"
Der Anwalt bemängelt, dass unter "zäher Kontakt" für keinen ersichtlich ist, was damit genau gemeint ist. Als zweites bemängelt er, dass ich keinen Anspruch darauf habe, ihn wegen des Rückportos neg. zu bewerten, da Artikel unter 40 Euro ist und er somit nicht verpflichtet ist, diese zu erstatten.
Das ist aber nur der Fall, wenn man es wegen nicht-gefallen zurückschickt. Es ging hier aber um eine Rücklieferung, weil falsche Ware geliefert wurde und kein korrekter Ersatz geliefert werden konnte. Und in dem Fall muss er die Kosten erstatten (steht sogar in seinen eigenen AGBs).
Vielen Dank und Grüße
Matthias
Sachverhalt:
Ich habe am 14.7.09 einem Verkäufer eine negative Bewertung gegeben.
Heute kommt Schreiben vom Anwalt, dass ich die doch gefälligst zurücknehmen soll. Dazu solle ich mich bis morgen (13.08.09) bei dem Verkäufer melden. Ansonsten gibt es Klage auf Löschung der Negativbewertung sowie Schadenersatz.
Jetzt meine Frage: Von angemessener Fristsetzung hat der Anwalt wohl noch nichts gehört, denke mal, dass geht mehr um Einschüchterung. Aber es gibt da wohl eine "Verjährungsfrist", dass der Verkäufer innerhalb eines Monats nach der neg. Bewertung "Einspruch" erheben muss, sonst kann er dies nicht mehr tun?! Deswegen denke ich mal, hat der Anwalt auch die kurze Frist so gesetzt. Nun ist das ja keine angemesse Fristsetzung.
Was jetzt tun? Was passiert wenn ich mich nicht melde und die "Frist" vestreichen lasse bzw. ich kann ja auch gar nicht mehr vernünftig (per Einschreiben) dazu äußern? Ist es dann nicht zu spät für den Verkäufer oder hätte er dies gar nicht über Anwalt regeln müssen, sondern kann gleich auf Löschung klagen, wenn er dies bis 14.08.2009 tut?
Edit: in der neg. Bewertung ging es darum, dass der Verkäufer falsche Ware geliefert hat und die Rücksendekosten (2 Wochen nach Rücksendung) immer noch nicht erstattet hatte (trotz Email von mir). Nach neg. Bewertung kam sofort Email, dass die Kosten erstattet werden. Hat dann aber weitere 2 Wochen gedauert, bis es auf meinem Paypal-Konto war.
Grüße
Matthias
Was gebt ihr ihm denn noch Tipps? Er hat doch eigentlich schon von der entsprechenden Stelle die das wissen muss eine 100 %ige Antwort erhalten und selbst die genügt ihm nicht. Also was soll er mit euren Tipps anfangen?
Aber als Tipp für Dr.Beer:
Vielleicht findest Du die Namen der Zollbeamten heraus, die an den jeweiligen Tagen Dienst haben wenn Du fliegst und kannst die mal anrufen, wie die das händeln?
:p
Grüße
Matthias
ZitatOriginal geschrieben von nurLeser
Dann hat der Händler Pech.
Der trägt natürlich auch bei der Rücksendung das entsprechende Risiko.
:confused: Aber der wird doch sagen "nix angekommen, beweisen Sie, dass Sie die Folie überhaupt verschickt haben"
Grüße
Skibba
Fall: Folie für Handy bei einem Händler bestellt. Leider falsche Folie geliefert und gibt auch keine passende. Nun will der Händler, dass ich die Folie zurückschicke und dann gibts auch Geld wieder. Soweit kein Problem.
Nun möchte der Händler lediglich die Briefkosten (0,55 Eur) bezahlen. Ich möchte aber per Einschreiben verschicken, denn was passiert, wenn ich per Brief schicke und der verloren geht? --> kein Beweis --> kein Geld zurück
Oder bin ich da zu kleinlich und sollte auf die gute alte Post vertrauen?
Grüße
Skibba
Hallo,
Kommt mir so vor, dass es davor immer stillschweigend (gerne) geduldet wurde - kennt ja jeder Schüler/Student: sind eben 15 Minuten weniger langweiliger Unterricht in denen man so lange was interessanteres machen kann, bis die Lehrerin kommt.
Und nun kurz vor den Prüfungen kommen doch langsam die Zweifel, dass es nicht ganz reichen wird und man sucht irgendwelche Gründe.
Der Grund ist ja berechtigt (gar keine Frage), aber warum dann nicht schon früher eine Beschwerde?
Grüße
Matthias
Ja, GarminXT ist für TS optimiert und unterstützt Hoch- sowie Quermodus.
Grüße
Matthias
Jetzt ein vor knapp über 6 Monaten damals gefundenes Nokia 8800 Arte vom Fundbüro wiederbekommen, da sich keiner gemeldet hatte :p
Einzig und allein das Displayglas ist gebrochen, aber das geht morgen für 50 Euro zur Reparatur. Sonst alles funktionsfähig.
Grüße
Matthias
ZitatOriginal geschrieben von sway-67
Braucht man für das Lichtschwert (lightsabre in der S60 5th version) nicht auch einen Accelerometer?
Nein, bei mir gings auch so.
Und nicht gefunden?
Erster Link, wenn man in google nach "lightsabre S60 5th" sucht. Unter dem Link wird man auf die folgende Seite gelotst:
Und Installationsanleitung beachten!
Grüße
Matthias