Darf ein Schulleiter Zuneigung verbieten?

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Ich sehe da nicht die Schule als Bösewicht, sondern die Eltern, die ihre Kinder da hin schicken. Ich meine, die Schule verfolgt eben ihr katholisches Konzept, daran hat sich ein Schueler dann zu halten. Wenn den Eltern dies bewusst ist und sie ihr Kind dennoch dorthin schicken, übernimmt die Schule die Erziehung in einem Maße und in einer Richtung, in der die Eltern sie auch ausgeführt hätten.

    So ganz kann ich dem nicht zustimmen, es gibt Städte wo man für bestimmte Ausbildungsrichtungen keine andere Wahl hat als an so eine Schule zu gehen. Ich selbst hatte das Glück das es bei uns nur staatliche Schule gab, aber in einigen Nachbarstädten gibt z.B. diese Wahlmöglichkeit nicht. Dort gibt es z.B. ein sprachliches und wirtschaftliches Gymnasium das staatlich oder von einer Privatorganistion ist, und ein naturwissenschaftliches Gymnasium das kirchlich ist. Wenn dann jemand in diese Richtung will, dann hat er fast keine Wahl wenn das nächste nichtkirchliche Gymnasium in 50km Entfernung ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Ich sehe da nicht die Schule als Bösewicht, sondern die Eltern, die ihre Kinder da hin schicken. Ich meine, die Schule verfolgt eben ihr katholisches Konzept, daran hat sich ein Schueler dann zu halten. Wenn den Eltern dies bewusst ist und sie ihr Kind dennoch dorthin schicken, übernimmt die Schule die Erziehung in einem Maße und in einer Richtung, in der die Eltern sie auch ausgeführt hätten.
    Von daher sollten die Eltern die nächsten Ansprechpartner sein und dann über einen Schulwechsel nachgedacht werden, so das Problem denn weiter besteht.


    Sollte nicht eigentlich der Wille des Kindes, auf welche Schule es will, ausschlagebend sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von Aronia
    Sollte nicht eigentlich der Wille des Kindes, auf welche Schule es will, ausschlagebend sein?


    Was hab ich denn anders geschrieben? Das Gengenteil habe ich jedenfalls nicht behauptet. Solange allerdings die Eltern zahlen und das Kind minderjährig ist, haben sie darüber zu bestimmen, ja. Natürlich ist es eine Sache der guten Stimmung in der Familie, das Kind bestimmen zu lassen, wo es gerne hinmöchte.
    Allerdings geht das natuerlich erst ab einer gewissen Reife - einen 10-jährigen entscheiden zu lassen, wo er denn gerne hinmöchte, ist Schwachsinn.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Trotzdem soll man auf das Kind eingehen, und auch mit 10 Jahren sollte das Kind wissen wo es hinwill. So schlecht wird eine Schule schon nicht sein, das man es nicht verantworten könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Aronia
    Sollte nicht eigentlich der Wille des Kindes, auf welche Schule es will, ausschlagebend sein?

    Naja, überleg doch mal. Eltern treffen in jungen Jahren ihres Kindes eine Menge Entscheidungen einfach so über dessen Kopf hinweg, ohne es zu fragen. Und natürlich immer mit dem Vorsatz "nur das Beste für das Kind" zu wollen ;) Das ist ja nicht nur die Schule, das fängt bei der Religion an (ggf. taufen dann einige später nochmal ein wenig um :rolleyes: :D), geht mit dem Kindergarten weiter und hört nicht bei den Klamotten und Deinem Haarschnitt auf. Ob Du selbst damit dann rückblickend einverstanden bist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und bis Du soweit bist, Dich und sie Sache auch etwas aus einer weiter entfernten Perspektive zu sehen, vergeht erstmal ne Menge Zeit - und selbst dann ist die Frage, wie viel Konflikt(e) Du eingehen möchtest... Bis dahin können die Eltern mit ihren Kindern im Grunde erstmal machen, was sie wollen...



    Und über die imho nicht vorhandene Trennung von Staat und Kirche in diesem Land fangen wir lieber erst gar nicht an ;) Wobei es natürlich auch Vorteile hat: so bekommt der Staat mehr mit, was in den Kirchen so abgeht.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Re: Re: Re: Darf ein Schulleiter Zuneigung verbieten?


    Zitat

    Original geschrieben von censtar
    In der BRD gibt es diese Trennung nicht, die gab es nur in der DDR :D


    Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche. Art. 4 Abs. 1 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit als unverletzliches Grundrecht), Art. 3 Abs. 3 / Art. 33 Abs. 3 (Indifferenzgebot), Art. 137 Abs. 1 RV 1919 in Verbindung mit Art. 140 GG (Verbot der Staatskirche), Art. 137 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 140 GG (kirchliches Selbstbestimmungsrecht) gebieten diese Schlußfolgerung. Sie ist vom Bundesverfassungsgericht wie folgt formuliert worden: dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person ist durch das Grundgesetz "weltanschaulich-religiöse Neutralität" auferlegt. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse.


    (Quelle - übrigens überaus lesenswerte Seiten... ;) )

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Und: Nein, man kann nicht per Hausordnung alles verbieten oder vorschreiben was man möchte, denn auch eine private Schule steht unter staatlicher Aufsicht und es werden an sie andere Maßstäbe angelegt als an einen Privathaushalt. So frei die Vertragsfreiheit auch ist, sie hat Grenzen (so kann z.B. keiner seine Menschenwürde bei ebay versteigern, so gern er das auch möchte ;) ) und die sehe ich hier eindeutig überschritten, ganz davon abgesehen, daß es ja nicht per Hausordnung geregelt ist, wie der Threadersteller ja schon engemerkt hat.


    Und: Selbstverständlich ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit (zu der auch das "Erwachsenwerden" und der Austausch von Zärtlichkeiten gezählt werden kann) per GG geschützt, und zwar in Artikel 2, Absatz 1


    Es kommt natürlich auch darauf an in welchem Rahmen das ganze stattfindet ;) Auch ein Rektor muß im Rahmen einer Güterabwägung abschätzen, inwieweit z.B. das Küssen den regulären Schulbetrieb stört usw. ;)


    Aber ein Gang nach Karlsruhe scheint mir auch nicht angebracht, eher ein Gespräch mit dem Herrn.


  • Moin,
    so ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Sicherlich hast Du dir folgende Statements auf der Homepage eurer Schule durchgelesen. Ich zitiere:


    "Das Ursulinengymnasium ist heute eine moderne, staatlich anerkannte Privatschule in Trägerschaft des St.-Ursula Stifts, an die das einzige im Erzbistum Paderborn noch existierende katholische Mädcheninternat angeschlossen ist... "Link
    "Auf der Suche nach dem, was christlich ist bzw.was das spezifisch Christliche ausmacht, ist uns deutlich geworden, dass wir nicht von einem eindeutigen christlichen Menschenbild mit einem fest umrissenen Wertekodex ausgehen können. Ausgangspunkt unserer Überlegungen bildet daher ein offenes, unfertiges Menschenbild..."Link


    Nun, wer jetzt noch fragt auf welcher Grundlage der Schulleiter ein solches Verhalten nicht tolerieren kann, ist wohl mit Blindheit geschlagen oder hat den Sinn dieser schulischen Einrichtung nicht begriffen ;).
    Auch ist die Fragestellung so nicht korrekt, da es nicht ein Schulleiter irgendeiner Schule ist.


    Liberalität heißt nicht auf seine Rechte (vermeintliche?) beharren, sondern seine Pflichten zu kennen.(Der ist von mir, deshalb nicht als Zitat ausgewiesen)


    Oder um es mit Kurt Tucholsky zu sagen:
    Toleranz ist der Verdacht, der andere könnte recht haben.
    Kurt Tucholsky (1890-1935),


    Aber auch der von Nitzsche ist nicht schlecht:
    Man verdirbt einen Jüngling am sichersten, wenn man ihn verleitet, den Gleichdenkenden höher zu achten als den Andersdenkenden.
    Friedrich Nietzsche (1844-1900)


    In diesem Sinne...


    cu

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    ...eher ein Gespräch mit dem Herrn.


    Was in einer katholischen Schule durchaus sinnig ist... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Liebe Verfassungshüter!


    Das GG mag ja einiges schützen, aber hier wird ja keiner in der Ausfaltung seiner Menschenwürde oder Persönlichkeit gehindert. Der Schulleiter kann nicht verbieten, dass die beiden zusammen sind und was sie in Ihrer Freizeit zu Hause oder sonst wo machen, ob sie küssen, knutschen oder lieben... :D


    Aber selbstverständlich hat er Hausrecht. Und für alles weitere siehe xoduz Zitat von Seite 1, auch wenn es krass ist. Der Umkehrschluss, dass er die Schüler zwingt, sich zu küssen, geht freilich deshalb nicht, weil es dann sexuelle Nötigung wäre. Aber es ist natürlich keine Nötigung, anzuorden, etwas nicht zu tun... ;)

    Mit dem selben Hausrecht verbietet die katholische Kirche das Tragen von Hüten bei Männern in Kirchen, die moslemische Gemeinde das von Schuhen in Moscheen, meine Uni das Rauchen in ihren Gebäuden und mein Stammwirt das Siezen in seiner Kneipe. Und wem das jeweils nicht passt, wird nicht daran gehindert zu gehen! :rolleyes:

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