Zugfahrt nach Darmstadt - gehts nicht günstiger?

  • bei in einen Verbund einbrechenden Verkehr kann man auch einen Fahrschein nach DPT verwenden, also mit 25% Twen-Ticket Rabatt, das kann man auf jeden FAll in jedem Reisezentrum kaufen.
    btw: Wenn ein Fahrschein für die Anfangsstrecke vorhanden ist, darf der Zub (Zugbegleiter) keinen Bordpreis berechnen!

    Viele Grüße
    Martin


  • argh... :apaul: meinerseits, sorry :(
    Jedenfalls hab ich durch diese Methode schon viel sparen können, besonders, wenn's von hier aus an den Bodensee geht und 2 Wochen später noch mal nach Frankfurt. Egal, ob man die Bahncard danach noch braucht, es lohnt sich allein schon, sie für diese beiden Fahrten zu kaufen. Damals hat mich die BC allerdings noch 60 Mark gekostet... und nicht 70€

  • 60 Mark für die Junior? Vor 1,5 Jahren waren's jedenfalls 140DM, sie ist also sogar billiger geworden ;)


    Für jemanden der noch die Teen nutzen könnte wäre evtl. auch die BC Familie interessant, da dürften die Eltern auch für die Hälfte fahren, aber NUR, wenn die Kinder dabei sind.
    Die Kinder wiederum dürfen alleine fahren ohne Eltern.


    Die BC (F) gibts aber nur 2. Kl.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    60 Mark für die Junior? Vor 1,5 Jahren waren's jedenfalls 140DM, sie ist also sogar billiger geworden ;)


    Nein, Teen... vor ein paar Jahren war ich ja noch 16 ;)
    Ich hätte nicht die BC Teen mit der BC Junior vergleichen sollen, mist...
    was ist heute nur los? :rolleyes:

  • Danke Jungs!


    Hat alles einwandfrei geklappt! Die Hinfahrt hat 5 Stunden gedauert und die Rückfahrt hat dank intelligenterer Auskunft des DB-Services im Darmstadter Hautpbahnhof nur 3,5 Stunden gedauert.
    Wir sind zwar mit nem Zug von Bruchsal nach Stuttgart gefahren, mit dem wir garnicht hätten fahren düfen (der Fahrkartenchecker hat das gesagt) aber die Dame an der Info am Darmstädter HBF meinte, das würde schon niemand merken... ;)


    Naja. Hat alles einwandfrei geklappt und es hat sich auf alle Fälle gelohnt. Darmstadt gefällt mir sehr...

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Zitat

    Original geschrieben von Jeeves
    P.S.: Mich würde mal interessieren, was der durchschnittliche Schalterbeamte für diese Konstellation so empfehlen würde...


    Die haben es aber auch nicht leicht. So sind z.B. oft die Einzelpreise von Teilstrecken preiswerter als das Ticket für die Gesamtstrecke. Warum weiß wahrscheinlich kein Mensch. Als vor Jahren die CD-Rom mit der Fahrplanauskunft rauskam, habe ich mal für eine längere Strecke Teiltickets gekauft. Da haben der Schalterbeamte (wollte mir zuerst die Tickets so gar nicht verkaufen) und der Fahrkartenkontrolleur auch dumm aus der Wäsche geguckt.



    Pitter

  • Die Bahn ist verpflichtet, die günstigste Verbindung auf Wunsch herauszusuchen. Tut sie das nicht, kann man Schadensersatz verlangen. Dieser wird aber vermutlich dann hinfällig, wenn einem die Bahn eine 3-Stunden-Verbindung für 100 € raussucht, die günstigste Verbindung für 40 € aber 6 oder 7 Stunden dauert, weil sicher auch der höhere Zeitaufwand mit in die Berechnung einbezogen werden müssen. Außerdem: wo steht auf der ausgedruckten Reiseauskunft, dass man um die billigste Verbindung gebeten hat.....

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley


  • das liegt z.B. am ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Verbindungen unter 50km (oder waren es 100?). Ein Stückeln ist daher auch nicht erlaubt!

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    das liegt z.B. am ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Verbindungen unter 50km (oder waren es 100?). Ein Stückeln ist daher auch nicht erlaubt!


    Das kann nicht sein. Die Teilstrecken waren jeweils über 100 km. Wie kann den ein "Stückeln" verboten sein? Ich kann mir doch die einzelnen Tickets kaufen.


    Pitter

  • es ist aber so, dass Fahrscheine unter einer bestimmten Wegstrecke den vergünstigten MwSt. Satz von 7% haben und nicht wie die anderen 16%.
    Wenn du nun Strecken über diesem bestimmen km-Wert in kleinere aufteilst ist das letztendlich Steuerhinterziehung

    Viele Grüße
    Martin

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