bei in einen Verbund einbrechenden Verkehr kann man auch einen Fahrschein nach DPT verwenden, also mit 25% Twen-Ticket Rabatt, das kann man auf jeden FAll in jedem Reisezentrum kaufen.
btw: Wenn ein Fahrschein für die Anfangsstrecke vorhanden ist, darf der Zub (Zugbegleiter) keinen Bordpreis berechnen!
Zugfahrt nach Darmstadt - gehts nicht günstiger?
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Original geschrieben von Martin Reicher
wer hat dir denn das erzählt?
BC (K) und (T) [Kind bzw. Teen] 2. Klasse kostet 35€
BC (J) [Junior] 2. Klasse kostet 70€
Zusatzkarte zu BC(J) 70€
Für Bahncard First gilt jeweils der doppelte Preis.argh... :apaul: meinerseits, sorry
Jedenfalls hab ich durch diese Methode schon viel sparen können, besonders, wenn's von hier aus an den Bodensee geht und 2 Wochen später noch mal nach Frankfurt. Egal, ob man die Bahncard danach noch braucht, es lohnt sich allein schon, sie für diese beiden Fahrten zu kaufen. Damals hat mich die BC allerdings noch 60 Mark gekostet... und nicht 70€ -
60 Mark für die Junior? Vor 1,5 Jahren waren's jedenfalls 140DM, sie ist also sogar billiger geworden
Für jemanden der noch die Teen nutzen könnte wäre evtl. auch die BC Familie interessant, da dürften die Eltern auch für die Hälfte fahren, aber NUR, wenn die Kinder dabei sind.
Die Kinder wiederum dürfen alleine fahren ohne Eltern.Die BC (F) gibts aber nur 2. Kl.
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Original geschrieben von Martin Reicher
60 Mark für die Junior? Vor 1,5 Jahren waren's jedenfalls 140DM, sie ist also sogar billiger gewordenNein, Teen... vor ein paar Jahren war ich ja noch 16
Ich hätte nicht die BC Teen mit der BC Junior vergleichen sollen, mist...
was ist heute nur los? -
Danke Jungs!
Hat alles einwandfrei geklappt! Die Hinfahrt hat 5 Stunden gedauert und die Rückfahrt hat dank intelligenterer Auskunft des DB-Services im Darmstadter Hautpbahnhof nur 3,5 Stunden gedauert.
Wir sind zwar mit nem Zug von Bruchsal nach Stuttgart gefahren, mit dem wir garnicht hätten fahren düfen (der Fahrkartenchecker hat das gesagt) aber die Dame an der Info am Darmstädter HBF meinte, das würde schon niemand merken...Naja. Hat alles einwandfrei geklappt und es hat sich auf alle Fälle gelohnt. Darmstadt gefällt mir sehr...
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Original geschrieben von Jeeves
P.S.: Mich würde mal interessieren, was der durchschnittliche Schalterbeamte für diese Konstellation so empfehlen würde...Die haben es aber auch nicht leicht. So sind z.B. oft die Einzelpreise von Teilstrecken preiswerter als das Ticket für die Gesamtstrecke. Warum weiß wahrscheinlich kein Mensch. Als vor Jahren die CD-Rom mit der Fahrplanauskunft rauskam, habe ich mal für eine längere Strecke Teiltickets gekauft. Da haben der Schalterbeamte (wollte mir zuerst die Tickets so gar nicht verkaufen) und der Fahrkartenkontrolleur auch dumm aus der Wäsche geguckt.
Pitter
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Die Bahn ist verpflichtet, die günstigste Verbindung auf Wunsch herauszusuchen. Tut sie das nicht, kann man Schadensersatz verlangen. Dieser wird aber vermutlich dann hinfällig, wenn einem die Bahn eine 3-Stunden-Verbindung für 100 € raussucht, die günstigste Verbindung für 40 € aber 6 oder 7 Stunden dauert, weil sicher auch der höhere Zeitaufwand mit in die Berechnung einbezogen werden müssen. Außerdem: wo steht auf der ausgedruckten Reiseauskunft, dass man um die billigste Verbindung gebeten hat.....
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Original geschrieben von Pitter
Die haben es aber auch nicht leicht. So sind z.B. oft die Einzelpreise von Teilstrecken preiswerter als das Ticket für die Gesamtstrecke. Warum weiß wahrscheinlich kein Mensch. Als vor Jahren die CD-Rom mit der Fahrplanauskunft rauskam, habe ich mal für eine längere Strecke Teiltickets gekauft. Da haben der Schalterbeamte (wollte mir zuerst die Tickets so gar nicht verkaufen) und der Fahrkartenkontrolleur auch dumm aus der Wäsche geguckt.
Pitter
das liegt z.B. am ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Verbindungen unter 50km (oder waren es 100?). Ein Stückeln ist daher auch nicht erlaubt!
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
das liegt z.B. am ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Verbindungen unter 50km (oder waren es 100?). Ein Stückeln ist daher auch nicht erlaubt!Das kann nicht sein. Die Teilstrecken waren jeweils über 100 km. Wie kann den ein "Stückeln" verboten sein? Ich kann mir doch die einzelnen Tickets kaufen.
Pitter
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es ist aber so, dass Fahrscheine unter einer bestimmten Wegstrecke den vergünstigten MwSt. Satz von 7% haben und nicht wie die anderen 16%.
Wenn du nun Strecken über diesem bestimmen km-Wert in kleinere aufteilst ist das letztendlich Steuerhinterziehung
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