ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
es ist aber so, dass Fahrscheine unter einer bestimmten Wegstrecke den vergünstigten MwSt. Satz von 7% haben und nicht wie die anderen 16%.
Wenn du nun Strecken über diesem bestimmen km-Wert in kleinere aufteilst ist das letztendlich Steuerhinterziehung
Du hast mich falsch verstanden. Die Teilstrecken bei der von mir "gestückelten" Gesamtstrecke waren/sind länger als 100 km. Das MwSt.-Argument kann also den Preisunterschied nicht erklären.
Wie kann denn der Kauf von zwei Tickets für eine Strecke, bei der ich auf jeden Fall umsteigen muß, Steuerhinterziehung sein? Wäre es keine Steuerhinterziehung, wenn ich das zweite Ticket auf dem Umsteigebahnhof lösen würde? Deutschland :confused:
Pitter