Via TelTarif: https://www.teltarif.de/o2-uml…chreibung/news/98175.html
So bekommt man uns Power User schnell raus. Ich habe meine VVL widerrufen, bei über 1T steh ich vermutlich dann schnell auf der Strasse
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So bekommt man uns Power User schnell raus. Ich habe meine VVL widerrufen, bei über 1T steh ich vermutlich dann schnell auf der Strasse
Und das ist legal?
Ich denke das sie damit nicht durchkommen, zumal es keinen Anhaltspunkt gibt ab wann man "Poweruser" ist. Das könnte was für die Verbraucherzentrale werden.
Oh, das ist mies. Die wissen doch genau, dass die Verbraucherzentrale früher oder später dagegen vorgehen wird.
Was ist denn nur los bei o2?
Mit welchem Argument kann man dagegen vorgehen? So sehr mir das missfällt, ich sehe keine Argumente, warum das nicht gehen sollte. Der Kunde wird ja nicht überraschend zu etwas gezwungen (im Sinne von etwas bezahlen zu müssen). Was ich mir als Hindernis vorstellen könnte, wenn z. B. eine Vertragsabschlussgebühr bezahlt wurde, weil man dann davon ausgehen kann, dass diese 30 Euro oder was weiß ich zumindest für einen längeren Zeitraum gelten.
Was macht O2 eigentlich, wenn man sich ein super Smartphone subventionieren lässt und es danach drauf anlegt und diverse TB an Daten überträgt, um den Vertrag schnell wieder loszuwerden? Kurzsichtig gedacht, weil man dann wohl bei O2 gesperrt wird. Aber es gibt sicher solche Kandidaten.
Zahlungen für Geräte und Verträge sind bei o2 doch immer getrennt und unabhängig voneinander.
Hm, das könnte sich richtig lohnen, ich hole mir ein Xiaomi 15 ultra mit unlimited Vertrag z.B. über Saturn, haue Daten raus bis zum geht nicht mehr und werde nach 3 Monaten raus geworfen? Kann ich mir kaum vorstellen, das wäre zu einfach
Nein, nicht bei den Bundle Verträgen über Fremdverkäufer, ich habe selbst noch so einen Vertrag laufen, da zahle ich nur den normalen Vertragspreis (halt ohne Rabatte) und hatte eine einmalige Zuzahlung zum Handy.
Zahlungen für Geräte und Verträge sind bei o2 doch immer getrennt und unabhängig voneinander.
Unabhängig voneinander, aber trotzdem eine Form von Koppelverträge. Niemand würde ein Handyvertrag dazu nehmen wenn ihn der Provider den Hauptvertrag über die Mobilfunkleistung kündigt und ihn auch noch auf Lebenszeit auf einer Sperrliste setzt.
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