Die Bundesnetzagentur stellt er­neut er­heb­li­che Men­gen nicht­kon­for­mer Geräte fest

  • Die Bundesnetzagentur hat 2024 rund 8.000 unterschiedliche Gerätetypen ermittelt, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten und zum Teil erhebliche Mängel aufwiesen. Dies betraf eine Gesamtstückzahl von mehr als 5,3 Millionen Geräten.

    "Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Produkten, die auf den Markt gelangen und vorgeschriebene Anforderungen nicht einhalten. Oft kommen diese aus Drittstaaten, vor allem aus China. So sorgen wir für einen fairen Wettbewerb und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor unzulässigen Produkten. Wir werden diese Anstrengungen auch weiter intensivieren," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

    Die Bundesnetzagentur sanktionierte die Produkte im Online- und im stationären Handel sowie in Zusammenarbeit mit dem Zoll. Geräte mit technischen oder formalen Mängeln wie fehlenden Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU oder fehlender CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden.


    Marktüberwachung im Onlinehandel

    Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2024 insgesamt 1.425 auffällige Angebote identifiziert und in Zusammenarbeit mit den Verkaufsplattformen entfernt. Das betraf eine Stückzahl von rund 3 Millionen Geräten.

    In 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Kampagne zur Überprüfung von Online Angeboten auf Plattformen außerhalb der EU durchgeführt. Dafür bestellte sie Testprodukte und führte Sichtprüfungen am Bildschirm durch. Außerdem forderte sie Konformitätsunterlagen von den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren an und wertete diese aus. Das Ergebnis der Kampagne zeigte, dass fast alle Produkte auffällig waren. Zu den überprüften Produkten zählten u.a. ferngesteuerte Drohnen, zu denen keinerlei Konformitätsunterlagen bereitgestellt wurden, nicht CE-gekennzeichnete LED-Beleuchtungseinrichtungen oder unzulässige Störsender.


    Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel

    Im deutschen Einzelhandel überprüfte die Bundesnetzagentur knapp 2.500 Gerätetypen. Dabei erließ sie 28 Vertriebsverbote und sprach 872 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte aus. Das betraf eine Stückzahl von über 1,9 Millionen Geräten.

    Die Bundesnetzagentur überprüfte darunter beispielsweise Multifunktions-Ladegeräte. Diese können Störungen in Frequenzbereichen verursachen, die von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genutzt werden. Einige Geschwindigkeitsmesser, die als Zubehörartikel für Kraftfahrzeuge dienen, hielten bei messtechnischer Überprüfung die zulässige Sendefrequenz nicht ein. Dadurch stören sie Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienste. Bei Funkanlagen können von stromführenden Teilen oder defekten Akkus Gefahren ausgehen. Die Bundesnetzagentur achtet bei diesen Produkten darauf, dass die Anforderungen an die Gerätesicherheit eingehalten werden.


    Zusammenarbeit der Marktüberwachung mit dem Zoll

    Durch die enge Kooperation zwischen Bundesnetzagentur und dem Zoll ist die Marktüberwachung sehr effektiv. Geräte, die nicht gesetzeskonform sind, werden früh identifiziert und bereits an der Außengrenze gestoppt. Damit erreichen sie nicht den deutschen Markt als Teil des europäischen Binnenmarktes.

    Im Jahr 2024 meldete der Zoll rund 5.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur. Davon waren rund 92 Prozent auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre waren mehr als 406.000 Geräte betroffen.


    https://www.bundesnetzagentur.…05_Marktueberwachung.html

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