Während der Niedrigzinsphase hatten viele Banken ihren Kunden Negativzinsen berechnet. Die Verbraucherzentralen hielten das für rechtswidrig und klagten dagegen. Nun wird der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fällen.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox verlangten im Frühjahr 2022 rund 450 Geldinstitute in Deutschland von ihren Kunden solche Negativzinsen. Einige wurden bereits ab einem Guthaben von 5.000 Euro zur Kasse gebeten.
BGH verhandelt mehrere Fälle
Vorm Bankrechtssenat des Bundesgerichtshofs werden nun mehrere Revisionen der Verbraucherzentralen verhandelt, die sich gegen vier verschiedene Urteile richten. In allen vier Fällen konnten sich die Geldinstitute mit ihren Argumenten in den Vorinstanzen durchsetzen: darunter das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 20 U 16/22), das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen: 8 U 1389/21), das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 26 U 129/21) sowie das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 3 U 286/22).
In seinem Grundsatzurteil wird der BGH nun höchstrichterlich entscheiden, ob Banken und Sparkassen grundsätzlich berechtigt sind, von ihren Kunden auch künftig Negativzinsen zu verlangen.