Tarifwechsel = neuer Vertrag? Telekom Glasfaser

  • Ich habe seit Sep 23 einen Glasfaser Vertrag bei der Telekom. Die ersten 6 Monate gab es einen vergünstigten Tarif für die 1000mBit mit der Möglichkeit nach diesen 6 Monaten in einen günstigeren Tarif zu wechseln, das habe ich auch getan.


    Scheinbar hat die Telekom das aber als Neuvertrag behandelt und die Vertragslaufzeit von 24 Monaten ging von Neuem los.


    Habe ich mich übers Ohr hauen lassen? Gibt es den "Tarifwechsel" nach 6 Monaten" gar nicht?

    Galaxy S8 on Oreo

  • Hallo tulamidan,


    wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du nach den 6 Monaten einen Wechsel auf MagentaZuhause M durchgeführt? Diese Möglichkeit gibt es tatsächlich, allerdings beginnt dann die Vertragslaufzeit von 24 Monaten neu und wird dir mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.


    Es ist also korrekt.


    Viele Grüße

    ^Melanie

  • Ja das ist richtig. Das es in der Auftragsbestätigung steht ist nicht der Punkt. Ich habe eind 2 Jährige Vertragslaufzeit(Vlz) die einfach mal so um 6 Monate verlängert wird. Das ist laut meinem Vertrag nciht möglich (Verlängerung erst 6 Monate vor Ablauf)


    Darum ist das eigentlich nur ein Tarifwechsel der keine neue Vlz bedingen dürfte. Ich habe mich an die Verbraucherzentrale gewendet und werde mal sehen was die dazu sagen.

    Galaxy S8 on Oreo

  • Hallo


    Bei deinem Abschluss des höheren Tarifes wurde dir doch die Preisliste mitgeteilt

    Dort steht drin


    Tarifgruppe für Wechselrecht


    Bei einem Tarif, der in der Tabelle einer Tarifgruppe zugeordnet ist, kann der Kunde den bestehenden Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, frühestens jedoch zum Ablauf einer Vertragslaufzeit von sechs Monaten, vorzeitig beenden, sofern er gleichzeitig einen neuen Vertrag über einen Tarif mit einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb derselben Tarifgruppe mit einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließt.


    Das Wechselrecht gilt nur, wenn

    ▪ der neue Tarif mit der niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit am Standort des Kunden technisch verfügbar ist und

    ▪ in den letzten drei Monaten vor Vertragsschluss des bestehenden Tarifes kein Anschluss mit Internet-Zugang der Telekom für den Kunden geschaltet war (Anschluss-Verträge der Marke congstar werden hier nicht berücksichtigt).


    Diesen Sachverhalt war somit bekannt und das wird dir auch die Verbraucherzentrale bestätigen.

    Auch hättest du bei der Auftragsbestätigung des kleinen Tarifes sagen können, das du die Änderung nicht willst.


    Gruß

    Thomas

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