BaFin-Kontenvergleich

  • Das leistet der BaFin-Kontenvergleich

    Mit dem BaFin-Kontenvergleich können Sie Zahlungskonten vergleichen, die Ihnen in Deutschland angeboten werden. Es gibt zwei Arten von Zahlungskonten: Girokonten und Basiskonten. Der wichtigste Unterschied: Ob sie Ihnen ein Girokonto anbieten, können Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken selbst entscheiden. Beim Basiskonto ist das anders: Die Anbieter müssen für Sie ein solches Konto eröffnen, wenn Sie noch kein Konto haben. Voraussetzung: Die Bedingungen des Zahlungskontengesetzes sind erfüllt.


    Der BaFin-Kontenvergleich erfasst nur Zahlungskonten, also Giro- und Basiskonten. Andere Konten wie Geschäfts- und Tagesgeldkonten können Sie hier nicht vergleichen.


    Kontenvergleich bietet Überblick

    Der BaFin-Kontenvergleich gibt Ihnen einen Überblick über angebotene Giro- und Basiskonten. Sie finden hier zum Beispiel Informationen zur monatlichen Kontoführungsgebühr und zur Höhe von Dispo- und Habenzinsen. Und Sie erfahren, ob ein Konto auch als Online-Konto verfügbar ist. Mit verschiedenen Filtern und individuellen Angaben können Sie die Suche an Ihre Bedürfnisse anpassen und so eine Vorauswahl treffen.


    Kontoeröffnung läuft über den Anbieter

    Wenn Sie sich detailliert über die Konditionen eines bestimmten Kontos informieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Mit ihm schließen Sie auch den Zahlungskontenvertrag ab. Dieser Vertrag umfasst die vereinbarten Entgelte und Kosten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sonstigen Regelungen. Die BaFin ist in die Kontoeröffnung und den Vertragsabschluss nicht eingebunden.


    BaFin ist neutral und gibt keine Empfehlungen

    Auch das sollten Sie wissen: Die BaFin empfiehlt Ihnen weder Konten noch Anbieter. Der BaFin-Kontenvergleich ist unabhängig und neutral. Die BaFin hat den gesetzlichen Auftrag, diesen Kontenvergleich anzubieten. Sie verfolgt damit keine kommerziellen Interessen. Ziel der Plattform ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen.


    Woher stammen die Angaben des BaFin-Kontenvergleichs?

    Die Daten für den Kontenvergleich werden der BaFin von den Anbietern gemeldet. Die BaFin bearbeitet diese Daten nicht und veröffentlicht sie unverändert. Deren Veröffentlichung ist kein Gütesiegel für die angezeigten Kontenangebote.

    Wenn sich Daten ändern, muss der Kontoanbieter sie innerhalb von drei Geschäftstagen aktualisieren. Einzige Ausnahme: die Information zur Zahl der Geldautomaten. Sie muss einmal im Halbjahr aktualisiert werden. Zu jedem Zahlungskonto wird angezeigt, wann die Daten zuletzt aktualisiert worden sind.


    Kein Zusammenhang mit Arbeit der BaFin

    Die Informationen des BaFin-Kontenvergleichs stehen in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der BaFin als Finanzaufsicht und Abwicklungsbehörde. Erkenntnisse daraus fließen nicht in den BaFin-Kontenvergleich ein. Öffentliche Informationen zur Tätigkeit der BaFin und zu ihren Maßnahmen finden Sie auf der Website www.bafin.de.



    => https://kontenvergleich.bafin.de/de

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  • Das sicherlich für viele Kunden wichtige Vergleichs-Kriterium "kostenfrei bei Mindesteingang von x" habe ich nicht entdecken können.

    Dieses Kriterium verwenden derzeit zwar einige Banken in DE, aber dabei muss es nicht bleiben.

    Ich erinnere mich an Bedingungen einer PSD-Bank, wo die Kostenfreiheit nur bei echtem Gehaltseingang inkl. Rente gewährt wurde - andere Geldeingänge zählten nicht dazu.

    In FR hingegen haben einige Banken das Kriterium "kostenfrei bei mindestens x Karteneinsätzen pro Monat".


    Also, ich will damit sagen, dass die Banken immer Gestaltungsspielraum haben, um derartige Auflistungen oder auch Rankings (das macht die BAFIN ja aber gerade nicht) zu ihren Gunsten beeinflussen zu können, wenn sie entsprechende Parameter optimieren. Da kommt eine staatliche Organisation kaum hinterher....

  • Das sicherlich für viele Kunden wichtige Vergleichs-Kriterium "kostenfrei bei Mindesteingang von x" habe ich nicht entdecken können.

    Kann ich nicht nachvollziehen, denn das ist doch links in den Filtern zu finden?

    Also man kann nicht eingrenzen ab welchem Geldeingang, aber es verbleiben eh nur 8 Ergebnisse bei Bedingung Geldeingang, die kann man auch durchklicken.

  • Also man kann nicht eingrenzen ab welchem Geldeingang, aber es verbleiben eh nur 8 Ergebnisse bei Bedingung Geldeingang, die kann man auch durchklicken.

    Also bei mir erscheinen 26 Ergebnisse mit den Filtern "Kontoführung pro Monat" auf Null gesetzt, und mit dem Filter "Geldeingang" - ist aber auch noch zu überblicken.

  • Also bei mir erscheinen 26 Ergebnisse mit den Filtern "Kontoführung pro Monat" auf Null gesetzt, und mit dem Filter "Geldeingang" - ist aber auch noch zu überblicken.

    Hast du Rentner, Pension, Schülerkonto... abgewählt?

  • Kann ich nicht nachvollziehen, denn das ist doch links in den Filtern zu finden?

    Also man kann nicht eingrenzen ab welchem Geldeingang, aber es verbleiben eh nur 8 Ergebnisse bei Bedingung Geldeingang, die kann man auch durchklicken.

    Mit dem Filter "Geldeingang" ist nur leider nicht gemeint "Geldeingang für Kostenfreiheit", sondern dass (ggf. regelmäßiger) Geldeingang die Grundvoraussetzung für das Führen des Kontos ist. Zumindest nach meiner Lesart.

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