Beim Thema Zahlen per App mit Bankeinzug hat Lidl schon seine ganze Kompetenz unter Beweis gestellt:
Finde ich lustig, wenn empfohlen wird Strafanzeigen gegen Unbekannt zustellen, wenn bei einer SEPA-Lastschrift ohne gültiges Lastschriftmandat eindeutig nur Lidl der Gesetzesbrecher ist. Mag ja sein, dass der Konzern selbst betrogen wurde, aber das ist ja erst mal nicht das Problem des Kontoinhabers.
Und wenn Konzerne die klaren und eindeutigen Gesetze zu SEPA-Lastschriften nicht einhalten (erst unterschriebenes Mandat holen, dann Lastschrift ziehen), dann werden sie bei den zuständigen Stellen angeschwärzt: die Hausbank des Lidl, die BaFin, ggf. auch die EU. Die haben Whistleblower-Hotlines und müssen Compliance-Beauftragte benennen, die solchen Fällen explizit nachgehen müssen. Es drohen fette Bußgelder bei Verstößen.
Sollte sich eine Inkassofirma melden, reicht man sofort negative Feststellungsklage ein, das ist Kleinstbeträgen total einfach, weil es unter 600 € keinen Anwalt und keinen Instanzenzug gibt. Dann muss die Inkassobude gerichtsfest beweisen, dass der Anspruch besteht, sonst ergeht ein Urteil, womit einem alle entstandenen Kosten und Auslagen (!) erstattet werden.